Betreff
Benutzungsgebühren für den Schwelmer Wochenmarkt ab dem 01.07.2014 und Übergabe des Wochenmarktes an die Deutsche Marktgilde eG auf Probe ab dem 01.10.2014
Vorlage
053/2014
Aktenzeichen
5.12 Frö
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Schwelmer Wochenmarkt gehört zu den kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Schwelm. Das bedeutet, dass jährlich Benutzungsgebühren – in diesem Falle von den Marktbeschickern zu entrichtende Marktstandsgebühren – nach Maßgabe des § 6 KAG NRW zu kalkulieren sind. Dabei sind einerseits Kosten und andererseits Erträge im Rahmen des Schwelmer Wochenmarktes zu berücksichtigen.     
Gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von drei Jahren auszugleichen und Kosten-unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.       
Die IST-Abrechnung 2012 schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 6.293,11 Euro ab. Im Vorjahr wurde eine Überdeckung in Höhe von 403,30 Euro festgestellt. Bei der PLAN-Berechnung 2014 ist somit eine Unterdeckung in Höhe von insg. 5.889,11 Euro zu berücksichtigen. Die Unterdeckung aus der IST-Abrechnung 2012 hängt in erster Linie mit den stark gestiegenen Kosten der TBS für die Reinigung des Marktgeländes sowie die Abfallentsorgung zusammen. Gleichzeitig haben sich die Energie- und Personalkosten erhöht. Die Erhöhung der Personalkosten beruht auf dem früheren Dienstbeginn der Marktmeisterin. All diese Effekte waren zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht absehbar.   
Die PLAN-Berechnung 2014 ergibt – unter Berücksichtigung aller vorauss. Kosten einerseits und der vorauss. Erstattung von Energiekosten andererseits sowie der o. g. Unterdeckung aus der IST-Abrechnung 2012 einen Gebührenbedarf in Höhe von rd. 52.900,00 Euro. Unter Zugrundelegung des aktuellen Gebührenmaßstabes ergibt dies eine zu erhebende Marktstandsgebühr in Höhe von 0,77 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Dabei wurde berücksichtigt, dass sich die Nutzfläche ab dem 01.01.2013 durch die Reduzierung des Wochenmarktgeländes am Dienstag auf rd. 675 qm verringert hat. Gleichzeitig wirken sich die  bereits aufgeführten Kostenerhöhungen aus.

Zum 01.01.2012 wurde die Marktstandsgebühr bei Dauernutzung von 0,64 Euro auf 0,61 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche verringert. Gleichzeitig wurde erstmalig eine Gebühr bei Tagesnutzung i. H. v. 0,70 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Hintergrund hierfür war der wesentlich höhere Verwaltungsaufwand in Zusammenhang mit der Platzzuweisung und der Vereinnahmung der Gebühren.    
Unter Bezugnahme auf die bisherigen Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, die derzeitig aktuellen Marktstandsgebühren bei Dauernutzung i. H. v. 0,61 Euro zum 01.07.2014 auf 0,77 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche zu erhöhen. Gleichzeitig sollte die Gebühr bei Tagesnutzung von 0,70 auf 0,85 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche angehoben werden. Da die Gebühren bei Dauernutzung quartalsweise erhoben werden, erscheint eine Anpassung zum 01.07.2014 und somit zum Quartalswechsel zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand sinnvoll. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die jeweils festgesetzte Mindestgebühr von 5,00 Euro auf 6,50 Euro pro Markttag zu erhöhen.

Mit dem 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Schwelm vom 15.12.2011 würde die Satzung damit die in der Anlage dargestellte Fassung erhalten.  

 

 



Vor dem Hintergrund steigender Kosten für den Wochenmarkt sowie des entstehenden Verwaltungsaufwandes und der dadurch gebundenen Personalkapazitäten einerseits und der zunehmenden Privatisierung von Wochenmärkten in anderen Gemeinden andererseits wurde die Möglichkeit der Übertragung auf einen privaten Betreiber geprüft. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ein attraktiver Wochenmarkt aus einem konstanten und dauerhaften Angebot verschiedener regionaler Frischeprodukte sowie aus saisonalen Produkten und Neuheiten besteht und dies mit den vorhandenen Personalkapazitäten nur eingeschränkt realisiert werden kann. Zwischenzeitlich liegt ein Angebot der Deutschen Marktgilde eG zur Übernahme des Schwelmer Wochenmarktes vor.  
Die Deutsche Marktgilde eG wurde als genossenschaftliche Einrichtung gegründet mit dem Ziel, Wochenmärkte durchzuführen und attraktiv zu gestalten. Sie übernimmt in diesem Zusammenhang alle Aufgaben wie z. B. die Gestellung eines Marktmeisters, der kontinuierlich vor Ort präsent ist, die Durchführung von Marketingmaßnahmen und die Organisation eines Beschwerdemanagements. Durch den Marktmeister wird insbesondere auch die Reinigung des Marktgeländes koordiniert, da diese durch die Markthändler selbst durchgeführt wird, die sich auch um die Entsorgung ihres Abfalls kümmern müssen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über die Standgeldeinnahmen. Die Beibehaltung der durch die Stadt festgesetzten Marktstandsgebühren wird zunächst für zwei Jahre garantiert. Des Weiteren kann die Attraktivität des Wochenmarktangebotes durch die Marktgilde wesentlich effektiver gewährleistet werden, da sie zur Zeit deutschlandweit ca. 120 Wochenmärkte organisiert und über eine entsprechende Händlerdatenbank verfügt. Bei Bedarf können Angebotslücken so gefüllt werden. Die durch die Stadt festgelegten Modalitäten des Wochenmarktes wie z. B. Markttage, Öffnungszeiten, Standort usw. bleiben zunächst bestehen und können nur im Einvernehmen mit den Marktbeschickern und der Stadt geändert werden.         
Nach Ansicht der Verwaltung würde sich durch die Übergabe des Schwelmer Wochenmarktes an die Deutsche Marktgilde eG für alle Beteiligten eine win-win-Situation ergeben. Für die Stadtverwaltung würde dies zunächst einen geringeren Personalaufwand durch den Wochenmarkt bedeuten, da die zurzeit eingesetzte Außendienstkraft wieder Ihre eigentlichen Aufgaben wahrnehmen könnte. Weiterhin wäre der verwaltungsinternen Aufwand geringer, da keine Kalkulationen bzw. Abrechnungen mehr erforderlich würden und der Zahlungsverkehr nicht mehr zu verwalten bzw. zu überwachen wäre. Hinzu kommt, dass die Deutsche Marktgilde für das erste Jahr eine Beteiligung in Höhe von 15% der eingenommenen Marktstandsgelder für die Nutzung des Wochenmarktgeländes anbietet. Ein vergleichbares Vorgehen wurde bei der Übernahme des Wochenmarktes in Ennepetal realisiert. Dies würde – unter der Prämisse einer optimalen Auslastung der Standfläche – eine Einnahme in Höhe von rd. 7.950,00 Euro bedeuten (675 qm x 0,77 Euro x 102 Markttage x 15%). Wobei die Anzahl der Markttage geringer ausfallen kann, da das Angebot der Deutschen Marktgilde EG zunächst einen Ausfall des Wochenmarktes an Dienstagen und Freitagen vorsieht, die auf einen Feiertag fallen. Für die Markthändler ergeben sich zum einen dadurch Vorteile, dass während der gesamten Öffnungszeit des Wochenmarktes ein Ansprechpartner vor Ort ist, der z. B. Beschwerden und Anregungen entgegen nehmen kann. Zum anderen ist durch das höchstwahrscheinlich attraktivere und ausgewogenere Wochenmarktangebot mit einer höheren Zahl von Kunden und somit höheren Einnahmen zu rechnen.

Gleichzeitig würde sich durch den ersten Aspekt auch ein Vorteil für den Standort Schwelm und die Wochenmarktbesucher ergeben.            
Die bislang befragten Städte, die ihren Wochenmarkt an die Marktgilde übertragen haben, äußerten sich durchweg positiv hierzu.

Angesichts der eingangs geschilderten Problematik in Zusammenhang mit dem Wochenmarkt und den im Folgenden aufgeführten positiven Effekten durch eine Übertragung auf die Deutsche Marktgilde eG, schlägt die Verwaltung eine solche Übertragung zunächst probeweise für ein Jahr vor. Aufgrund der quartalsweisen Zahlung der Marktstandsgebühren bei Dauernutzung und sowie der Notwendigkeit der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs auf dem Wochenmarkt Schwelm wäre eine Übertragung zum 01.10.2014 denkbar. 

Nach Ablauf des Probejahres ist über eine dauerhafte Übertragung zu entscheiden.  Gleichzeitig müssten ggf. Verhandlungen über die weitere Ausgestaltung der Nutzungsgebühr für das Wochenmarktgelände geführt werden. Als Alternative zu der bereits vorgestellten Beteiligung an den eingenommenen Marktstandsgebühren wäre auch die Erhebung von Sondernutzungsgebühren denkbar.

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen ergibt sich für die Stadt Schwelm bei beiden Modellen ein positiver Effekt. Da es sich bei dem Wochenmarkt um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, dürfen die Einnahmen bestenfalls die Ausgaben decken. In der Praxis ergeben sich jedoch durch die nicht-kontinuierliche Auslastung des Geländes bzw. Erstattungen für längere Abwesenheiten der Dauerbeschicker Verluste. Bei Übergabe des Wochenmarktes an die Deutsche Marktgilde eG fallen keine Einnahmen und Ausgaben und somit auch keine Verluste in Zusammenhang mit der Durchführung des Wochenmarktes mehr an. Gleichzeitig erzielt die Stadt Schwelm eine zusätzliche Einnahme – im ersten Jahr durch den Anteil an den Marktstandsgebühren und in den folgenden Jahren entweder weiterhin als Anteil an den Gebühren oder als Sondernutzungsgebühr.

 


Beschlussvorschlag:

Der 1. Nachtrag zu der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Schwelm vom 15.12 2011 wird beschlossen. Die Satzung erhält dadurch die in der Anlage dargestellte Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit der Deutschen Marktgilde eG aufzunehmen mit dem Ziel, den Schwelmer Wochenmarkt ab dem 01.10.2014 an diese zu übergeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

02.01.02

Bezeichnung

Gewerbewesen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: