Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 im Bereich der Hilfen zur Erziehung - stationär-
Vorlage
028/2014/1
Aktenzeichen
4/51
Art
Dringlichkeitsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die am 13.02.2014 durch den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, um die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung der Rechungen der Leistungsanbieter im Bereich der Hilfen zur Erziehung erfüllen zu können. Es handelt sich um Rechnungen mit Leistungszeitraum 2013.

 

Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- sind für das Haushaltsjahr 2013 Mittel in Höhe von 2.892.200,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 645 Monate.

 

Die Entwicklung bei den Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung hat sich im Laufe des Jahres 2013 mehrfach stark verändert. Nachdem sich Mitte 2013 eine mögliche Reduzierung der Fallzahlen und damit auch der Kosten in der Hochrechnung für das gesamte Jahr darstellen ließ, mussten im 3. und speziell im 4. Quartal deutlich mehr Kinder und Jugendliche kurzfristig untergebracht werden. Außerdem waren Zuzüge mit entsprechenden Familienkonstellationen  zu verzeichnen. Zwar wird parallel an Rückführungskonzepten gearbeitet, um möglichst bald Kinder bzw. Jugendliche wieder in ihre Familien bringen zu können, diese Maßnahmen können den aktuellen Anstieg jedoch nicht verhindern.

Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 707 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 3.170.000,- €.

 

Der Mehrbedarf beträgt somit 277.800,- €.

 

Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Mehrerträge/-einzahlungen bei der HhSt. 16.01.01.401300 – Gewerbesteuer, in gleicher Höhe zur Verfügung.

 

Da es sich bei der Hilfe zur Erziehung um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß

§§ 27 ff. SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich. Die Notwendigkeit ist in der Sitzung des JHA am 10.02.2014 einstimmig beschlossen worden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 277.800,- € für das Haushaltsjahr 2013 bewilligt. Die Deckung ist durch  Mehrerträge/-einzahlungen bei der HhSt. 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer  gewährleistet.

 

Datum 13.02.2014-02-13

 

 

 

 

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                                        Jochen Stobbe                                                                  Ratsmitglied

                                        Bürgermeister

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 13.02.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW

zu überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.03.03.533200

Bezeichnung

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

277800,00

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehrerträge bei der HhSt. 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer