Sachverhalt:
Die am 13.02.2014 durch den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, um die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung der Rechungen der Leistungsanbieter im Bereich der Hilfen zur Erziehung erfüllen zu können. Es handelt sich um Rechnungen mit Leistungszeitraum 2013.
Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- sind für das Haushaltsjahr 2013 Mittel in Höhe von 2.892.200,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 645 Monate.
Die Entwicklung bei den Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung hat sich im Laufe des Jahres 2013 mehrfach stark verändert. Nachdem sich Mitte 2013 eine mögliche Reduzierung der Fallzahlen und damit auch der Kosten in der Hochrechnung für das gesamte Jahr darstellen ließ, mussten im 3. und speziell im 4. Quartal deutlich mehr Kinder und Jugendliche kurzfristig untergebracht werden. Außerdem waren Zuzüge mit entsprechenden Familienkonstellationen zu verzeichnen. Zwar wird parallel an Rückführungskonzepten gearbeitet, um möglichst bald Kinder bzw. Jugendliche wieder in ihre Familien bringen zu können, diese Maßnahmen können den aktuellen Anstieg jedoch nicht verhindern.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 707 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 3.170.000,- €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 277.800,- €.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Mehrerträge/-einzahlungen bei der HhSt. 16.01.01.401300 – Gewerbesteuer, in gleicher Höhe zur Verfügung.
Da es sich bei der Hilfe zur Erziehung um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß
§§ 27 ff. SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich. Die Notwendigkeit ist in der Sitzung des JHA am 10.02.2014 einstimmig beschlossen worden.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Bei der Haushaltsstelle
06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen-
werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 277.800,- € für das
Haushaltsjahr 2013 bewilligt. Die
Deckung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen
bei der HhSt. 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer
gewährleistet.
Datum 13.02.2014-02-13
------------------------ -------------------------------
Jochen Stobbe Ratsmitglied
Bürgermeister
Beschlussvorschlag für
den Rat:
Der Rat genehmigt die vom
Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 13.02.2014 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
zu überplanmäßigen
Aufwendungen/ Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 im Bereich der Hilfen zur
Erziehung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.03.03.533200 |
Bezeichnung
Soziale Leistungen an
natürliche Personen in Einrichtungen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 277800,00 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge bei der
HhSt. 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer