Vorbereitende Informationen zum Verfahrensschritt Abwägung und Beschlussfassung zu den Ergebnissen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligungder Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Bisheriges
Verfahren
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.01.2014 für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 “Wohngebiet Winterberg“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit hat, nach ortsüblicher Bekanntmachung, in der
Zeit vom 14.02.2014 bis einschließlich 03.03.2014 stattgefunden. In gleicher
Sitzung hat der Rat der Stadt Schwelm den Beschluss über die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
gefasst. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 03.02.2014, unter Fristsetzung
bis zum 03.03.2014, durchgeführt.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB werden mit Tischvorlage 037/2014/1 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.