Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufoffenen Sonntagen in 2014
Vorlage
030/2014
Aktenzeichen
5.12
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.11.2013 beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V., vertreten durch die 1. Vorsitzende Frau Daniela Weithe, die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2014. Freigegeben werden sollen die Sonntage 18.05.2014 und 12.10.2014 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten, so wie der 14.12.2014 in Verbindung mit dem 3. Advent (Anlage 1).

 

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden jährlich vier Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Öffnungszeit darf jeweils fünf Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Von der Freigabe der Sonn- und Feiertage sind 3 Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen. In der Adventszeit sind drei Sonntage von der Freigabe ausgenommen, so dass maximal ein Verkaufssonntag in der Adventszeit freigegeben werden kann.

Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für die Freigabe dieser verkaufsoffenen Sonntage als erfüllt an.

 

Im Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die  verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden frühzeitig die Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten. Die Stellungnahmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen und des Einzelhandelsverbandes Südwestfalen e. V. in Hagen liegen vor und sind der Vorlage beigefügt (Anlagen 3 und 4). Diese Stellen befürworten die Vorhaben bzw. haben keine Einwände gegen die Sonntagsöffnung.

Die Stellungnahmen der Evangelische Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft VER.DI liegen ebenfalls vor (Anlagen 5 und 6). Diese lehnen die beantragten Öffnungszeiten ab.

Die Stellungnahmen der Handwerkskammer Dortmund in Gevelsberg sowie der Katholischen Kirchengemeinde St. Marien sind bis zum 30.01.2014 nicht eingegangen. Sollten die fehlenden Stellungnahmen bis zum Sitzungstermin vorliegen, werden sie dort verteilt.

 

Nach Abwägung der Interessen schlägt die Verwaltung vor, die verkaufsoffenen Sonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung zuzulassen.

Der Rat hat in den vergangenen Jahren die Freigabe von drei Verkaufssonntagen beschlossen.

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Beschlussvorschlag:

Die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ wird beschlossen.