Sachverhalt:
Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.523200 –Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV)- sind für das Haushaltsjahr 2013 Mittel in Höhe von 48.000 € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 48 Monate.
Bei einem der 4 Hilfefälle hat sich der Bedarf erhöht, weil der Hilfeempfänger zu-sätzlich eine Tagesgruppe besucht. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 82.500 €.
Die Entscheidung über die eingesetzten Hilfen liegt in diesem Fall nicht bei der Stadt Schwelm. Durch die gesetzlich geregelte Kostenerstattungspflicht müssen jedoch die Kosten von hier übernommen werden.
Der Mehrbedarf beträgt 34.500 €.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Mehrerträge/-einzahlungen bei der HhSt. 16.01.01.401300 – Gewerbesteuer, in gleicher Höhe zur Verfügung.
Da es sich bei den Erstattungen um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 89 a und § 89 c SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unum-gänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei
der Haushaltsstelle 06.03.03.523200 –Erstattungen für Aufwendungen von Dritten
aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV)- werden überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 34.500 € für das Haushaltsjahr 2013
bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen
bei der HhSt. 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.03.03.523200 |
Bezeichnung
Erstattung für
Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 34.500,00 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge/-einzahlungen
bei der HhSt. 16.01.01.401300 – Gewerbesteuer