Sachverhalt:
Die Schwelmer Gesang- und
Instrumentalvereine erhalten seit 1950 einen jährlichen städtischen Zuschuss.
Wiederholt wurde über die Beibehaltung der Zuschussgewährung diskutiert. In der
Sitzung am 20.02.2008 haben sich die Mitglieder des Kulturausschusses für die
Beibehaltung ausgesprochen.
Der folgenden Aufstellung
kann die Entwicklung der gewährten Zuschüsse in den zurückliegenden Jahren
entnommen werden.
Im Haushalt 2013 standen bei 04.01.01.531800 -
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - 720,00 Euro zur
Verteilung an die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine zur Verfügung.
Gesangvereine erhalten einen Sockelbetrag von 35,00 Euro. Instrumentalvereine
erhalten einen Sockelbetrag von 70,00 Euro. Pro aktives Mitglied wurde in 2013
ein Zuschuss von 0,53 € gewährt.
Die Verteilung der Zuschüsse kann der beigefügten Anlage entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 04.01.01 |
Bezeichnung
Kommunale
Veranstaltungen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 720,00 |
Folgekosten 720,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
entfällt