Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 06.03.08 - Unterhaltsvorschussleistungen -
Vorlage
243/2013
Aktenzeichen
4/51
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Für die Auszahlung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz steht für das Jahr 2013 auf der Haushaltsstelle 06.03.08.533900 - "Sonstige soziale Leistungen“ - ein Etatansatz in Höhe von 330.000,00 EUR zur Verfügung. Aufgrund von zuletzt steigenden Fallzahlen wurde dieser Betrag bereits durch eine durch den Kämmerer bewilligten Haushaltsüberschreitung in Höhe von 19.500,00 EUR, auf insgesamt 349.500,00 EUR erhöht. Eine Deckung erfolgte hier durch steigende Einnahmen des Landes, da sich das Land zu 46,66 % an den hiesigen Kosten beteiligt. Für die Monate Februar 2013 bis Dezember 2013 wurden aber bereits schon insgesamt 339.642,00 € ausgegeben, so dass für die Auszahlung der Unterhaltsvorschuss-leistungen für Januar 2014, welche bereits schon zum 30.12.2013 fällig werden, lediglich nur noch ein Betrag in Höhe von 9.858,00 EUR zur Verfügung steht. Benötigt wird jedoch noch ein Betrag in Höhe von voraussichtlich 30.358,00 EUR, so dass weitere 20.500,00 EUR zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Da es sich bei den Unterhaltsvorschussleistungen um Sozialleistungen handelt, die am 01. eines Monats auf dem Konto der Anspruchsberechtigten sein müssen, erfolgt die Auszahlung immer mit der Fälligkeit des letzten Werktages im Vormonat. Gerechnet wird hier daher nicht ein Kalenderjahr, sondern immer der Zeitraum von Februar bis Januar. Im laufenden Haushaltsjahr 2013 ist somit definitiv noch der Monatslauf für Januar 2014 zur Auszahlung zu bringen.  

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auf der o. g. Haushaltsstelle vom ursprünglichen Gesamtansatz noch ein Restbetrag in Höhe von 9.858,00 EUR verfügbar. Die für die vorerwähnten, noch anzuweisenden Unterhaltszahlungen benötigten Finanzmittel sind zwar noch nicht exakt berechenbar, können aber bereits weitgehend geschätzt werden:

 

                        29.168,00  EUR       Bedarf für 01/2013 laut aktueller Fallzahlen

              +         1.190,00  EUR       Bedarf für noch nicht bewilligte Fälle / Neuanträge

              ./.         9.858,00  EUR       noch verfügbare Mittel auf der Haushaltsstelle 

              =       20.500,00  EUR       voraussichtlicher Mehrbedarf für 2013

 

Nach Auswertung der bereits verbuchten Monatsabrechnungen Februar bis Dezember 2013 lässt sich feststellen, dass der vorerrechnete Mehrbedarf hauptsächlich durch steigende Fallzahlen entstanden ist. Im Vergleich zu 2012 waren zuletzt durchschnittlich 25 Fälle mehr im Monat zur Auszahlung gekommen als noch im Vorjahr. Dieses liegt jedoch nicht an einer grundsätzlichen Steigerung der  Neuanträge, vielmehr überwiegend daran, dass aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen im Verhältnis weniger Fälle wieder eingestellt werden konnten. Die Laufzeiten der Fälle sind daher also länger.   

 

Für 2013 ist damit von einer zusätzlichen Haushaltüberschreitung in Höhe von 20.500,00 EUR auszugehen. Der Umfang der hiesigen Unterhaltsleistungen gemäß

§ 2 UVG richtet sich nach § 1612 BGB.

 


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 06.03.08.533900 - "Sonstige soziale Leistungen" - werden überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 20.500,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist in voller Höhe durch Mehrerträge / Einzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.456200 - "Säumniszuschläge u. ä." sichergestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.03.08.

Bezeichnung

Unterhaltsvorschussleistungen  

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

20.500,-

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehrerträge / Einzahlungen bei Haushaltsstelle 16.01.01.456200 - "Säumniszuschläge u. ä." in Höhe von 20.500,-- EUR.