Betreff
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm vom 16.11.2010
Vorlage
239/2013
Aktenzeichen
KB Sz
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Finanzausschusses am 10.01.2013 wurden die Ergebnisse der Überprüfung der finanzwirtschaftlichen Potenziale im Bereich der Musikschule von der Verwaltung vorgestellt. U. a. wurde dargestellt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe z. Z. eine Sozialermäßigung gewährt wird. Der Finanzausschuss hat eine Absenkung der Sozialermäßigung von 75% auf 50% ab 01.01.2014 empfohlen. Die Maßnahme wurde in die 4. Änderungsliste zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2013 vom 23.01.2013 aufgenommen. Der Kulturausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.02.2013 mehrheitlich für die Absenkung der Sozialermäßigung ausgesprochen. Am 12.03.2013 hat der Rat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich des Haushaltsplanes 2013 mit Anlagen beschlossen.

 

Die Absenkung der Sozialermäßigung von 75% auf 50% erfordert die in der Anlage dargestellte Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm.


Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Schwelm in Form der als Anlage 1 zur Vorlage 239/2013 beigefügten 1. Änderungssatzung wird beschlossen.