Sachverhalt:
Diese Tischvorlage ersetzt die Sitzungsvorlage 204/2013.
Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich des Haushaltsplanes 2014 mit Anlagen wurde vom Kämmerer am 04.06.2013 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Er wurde am 20.06.2013 in den Rat eingebracht.
Der Entwurf sah einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 60.379.500 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 68.079.993 € vor.
Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2014 auf – 7.700.493 €.
Durch Veränderungen aufgrund der 1. – 4. Änderungsliste verringert sich der Saldo des Ergebnisplanes auf – 7.445.743 €.
Die 3. und 4. Änderungsliste wurde vom 1. Beigeordneten und Stadtkämmerer am 25.11.2013 bzw. 27.11.2013 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Die Änderungslisten sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
In die beiden Änderungslisten sind schwerpunktmäßig folgende Verbesserungen eingeflossen:
- Wegfall verschiedener freiwilliger Zuschüsse (Übernahme durch Dritte)
- Weitere Konsolidierung der Personalaufwendungen in Folgejahren
- Verbesserungen aus der Abrechnung Oberflächenentwässerung (Weiterleitung von TBS)
- Höhere Gewinnausschüttungen von verbundenen Unternehmen
Hierdurch wird es ermöglicht, mit der vorgeschlagenen Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2016 von 465 v. H. auf 680 v. H. bzw. ab 2018 auf 770 v. H. weiterhin ab dem Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Die aktualisierte Fassung
der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2014 ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt.
Ebenfalls beigefügt ist die
aktualisierte Fassung der internen Leistungsverrechnung auf Basis der 2.
Änderungsliste (Anlage 4).
Anlage 5 enthält die Haushaltssatzung nach dem Stand der 4.
Änderungsliste.
Beschlussvorschlag:
- Der Stellenplan 2014 wird beschlossen.
- Der Haushaltssanierungsplan 2014 mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes wird beschlossen.
Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
- Für das Haushaltsjahr 2014 wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
(siehe Anlage)
- Die TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung durchzuführen.