Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Schwelm
Vorlage
237/2013
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.05.2013 wurde beschlossen, für den Jahresabschluss 2010 der Stadt Schwelm die Verfahrenserleichterung gem. Artikel 8 § 4 des Ersten Gesetzes über die Weiterentwicklung des NKF (NKFG) zu nutzen. Danach ist es ausreichend, dass der Anzeige des Jahresabschlusses 2011 der noch nicht angezeigte Jahresabschluss 2010 beigefügt wird. Hierbei reicht die vom Bürgermeister bestätigte Entwurfsfassung aus.  Dies bedeutet für den Jahresabschluss 2010, dass sämtliche Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen. Erst zum Jahresabschluss 2011 erfolgen wieder sämtliche Prüfungsschritte, die Aufstellung und Feststellung durch Kämmerer und Bürgermeister, die Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat und die Anzeige bei der Aufsicht.  

 

Zwischenzeitlich wurde die Bilanz, Finanz- und Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 fertiggestellt. Zurzeit wird am Druckstück mit Anhang und Lagebericht gearbeitet und nach Beendigung dem Stadtkämmerer zur Aufstellung und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 sah einen geplanten Fehlbedarf in Höhe von -12.515.690 € vor. Das tatsächliche Jahresergebnis beträgt -9.083.228,22 €, was eine Verbesserung um 3.432.461,78 € darstellt. Dieser positive Effekt ist hauptsächlich auf Verbesserungen bei den sonstigen ordentlichen Erträgen und zwar im nichtzahlungswirksamen Bereich zurückzuführen. So ergeben sich allein bei den Erträgen aus der Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen Mehrerträge in Höhe von  rund 3,256 Mio. €

 

Die Bilanz sowie die Gesamtergebnis- und die Gesamtfinanzrechnung der Stadt Schwelm des Jahres 2010 sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

- ohne -