b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 24.09.2013 der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abfallgebühren 2014 zugestimmt (sh. Vorlage 159/2013).
Die im Rahmen der ursprünglichen Kalkulation ermittelten Gebührensätze 2014 basierten auf Vorjahreswerten der an den Kreis zu entrichtenden Abfallentsorgungskosten, der Grundgebühr für Serviceleistungen und der Erstattungspauschale für Altpapiervermarktung, da bis dato keine Informationen über eine Änderung der Werte vorlagen. Unter diesen Voraussetzungen konnten die Gesamtkosten und -erlöse gegenüber dem Vorjahr relativ konstant gehalten werden. Die in der Vorlage 159/2013 dargestellten Gebührensatzerhöhungen der einzelnen Abfallfraktionen wurden im Wesentlichen durch den Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren verursacht. Im Vergleich zum Vorjahr belief sich die Steigerung des Gebührensatzes auf 0,5 % bei den kleinen Restabfallbehältern, auf rd. 10 % bei den Bioabfallbehältern und rd. 12 % bei den Restabfallgroßbehältern.
Detaillierte Informationen sind der Vorlage 159/2013 einschl. Anlagen zu entnehmen.
Zwischenzeitlich wurden vom Kreis die zur Beratung in den dortigen politischen Gremien eingebrachten Gebührensätze für Entsorgung mitgeteilt:
Restabfallentsorgung 190,00 €/t Vorjahr: 180,00 €/t + 5,6 %
Sperrabfallentsorgung 190,00 €/t Vorjahr: 170,00 €/t + 11,8 %
Bioabfallentsorgung 90,00 €/t Vorjahr: 70,00 €/t + 28,6 %
Bereits im Vorjahr waren Erhöhungen der Entsorgungsgebühren von rd. 6 % (Rest- und Sperrabfall) und rd. 17 % (Bioabfall) zu verzeichnen. Die Entwicklung der Entsorgungsgebühren für Rest- und Bioabfall ab 2005 ist in der Anlage 5 grafisch dargestellt.
Neben den Entsorgungsgebühren soll die Grundgebühr um 0,50 € / Einwohner erhöht werden. Die Steigerung um 50 % wirkt sich mit rd. 14.000,00 € kostenerhöhend aus. Für Altpapiervermarktung soll ein Betrag von 10,00 €/t erstattet werden. In den Vorjahren wurde jeweils ein Betrag von 20,00 €/t erstattet; die geplanten Erlöse vermindern sich ergebnisverschlechternd um 17.000,00 €.
Die vorstehend aufgeführten Veränderungen bewirken eine Erhöhung des ursprünglich ermittelten Gebührenbedarfs um rd. 120.000,00 € (+ rd. 5,6 %). Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) und die Gebührenkalkulation (Anlage 3) wurden – den erwarteten Beschluss des Kreistages über die Gebührensätze für die Entsorgung vorwegnehmend – entsprechend überarbeitet. Der Kostenvergleich der Wirtschaftsrechnungen 2013 / 2014 wurde angepasst und ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Die Auswirkungen der Neukalkulation auf die Gebührensätze sind nachfolgend den Vorjahreswerten und der ursprünglichen Kalkulation 2014 gegenübergestellt (Abfuhr jeweils 14tägig):
|
2013 |
2014 Kalk. urspr. |
2014 Kalk. neu |
+ / - gesamt |
davon: Kalk. urspr. |
davon: neu |
Restabfall 30 – 240 L |
2,00 € |
2,01 € |
2,10
€ |
+ 0,10 € |
+ 0,01 € |
+ 0,09 € |
Bioabfall 60 – 240 L |
1,02 € |
1,05 € |
1,13
€ |
+ 0,11 € |
+ 0,03 € |
+ 0,08 € |
Restabfall 1.100 L |
1,25 € |
1,30 € |
1,38
€ |
+ 0,13 € |
+ 0,05 € |
+ 0,08 € |
Die Beispielberechnung für den Musterhaushalt (4 Personen, 60-Liter-Restabfallbehälter, 60-Liter-Bioabfallbehälter) stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Gebühren |
2013 |
2014 Kalk. urspr. |
Veränderung zu 2013 |
2014 Kalk. Neu |
Veränderung zu 2013 |
Restabfall |
120,00 € |
120,60 € |
+ 0,60 € |
126,00
€ |
+ 6,00 € |
Bioabfall |
61,20 € |
63,00 € |
+ 1,80 € |
67,80 € |
+ 6,60 € |
Abfall gesamt |
181,20 € |
183,60 € |
+ 2,40 € |
193,80
€ |
+ 12,60 € |
Die neu ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.
Der
Verwaltungsrat wird gebeten, den Beschluss über die Gebührenbedarfsberechnung
und
–kalkulation vom 24.09.2013 aufzuheben und die Gebührenbedarfsberechnung /
-kalkulation in der Fassung der Vorlage 229/2013 zu beraten und zu beschließen.
Der Entwurf des 7. Nachtrages zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in
der Stadt Schwelm wird mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 7. Nachtrag zur Gebührensatzung für die
Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage
229/2013 beigefügten Entwurf beschlossen.
2. Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden
Gebührenbedarfsberechnung und
-kalkulation wird zugestimmt.
3. Der Beschluss über die Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2014 gemäß Vorlage 159/2013 vom 24.09.2013, TOP 12, wird
aufgehoben.
4. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu b):
Der Rat macht keinen Gebrauch
von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.