Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
entscheidet gemäß § 8 der Satzung der Technischen Betriebe Schwelm (AöR) über
die Feststellung des Wirtschaftsplanes.
Der Entwurf für den
Wirtschaftsplan 2014 der TBS AöR wird zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
Er beinhaltet die Ansätze für
die TBS-eigenen Aufgaben sowie die Ansätze des Arbeitsentwurfs zum städtischen
Haushaltsplan (Stand Oktober 2013) für den Dienstleistungsbereich.
Hinsichtlich der Beratung des
Stellenplanes wird auf die nichtöffentliche Stellenübersicht gemäß Vorlage VR
129/2013 hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2014 der
Technischen Betriebe Schwelm AöR inkl. Stellenplan wird festgestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, eventuelle Änderungen im Dienstleistungsbereich vorzunehmen, die sich aus Beratung und Verabschiedung des städtischen Haushaltsplanes ergeben.