Sachverhalt:
Zum besseren Verständnis wird vor Beantwortung der einzelnen Fragen des Antrages das Verfahren zur Aufstellung des Personalwirtschaftskonzeptes (PWK), des Stellenplans und der Personalkosten erläutert:
Im PWK werden in der Anlage 1 seit 2010 Maßnahmen festgelegt, wie für Stellen, die altersbedingt freiwerden die Nachbesetzungen erfolgen sollen. Außerdem werden darüber hinaus pauschal für Fluktuationen aus anderen Gründen Stellenanteile in den einzelnen Produktbereichen in Abzug gebracht. Die Summe der so ermittelten Stellenkürzungen wird jährlich ausgehend vom aktuellen Stellenplan fortgeschrieben.
Im
Stellenplan werden nicht nur Stellenabgänge sondern sämtliche Veränderungen
festgeschrieben, so dass sich die Gesamtzahl der Stellen naturgemäß anders
entwickelt als im PWK fortgeschrieben. Die Gründe werden nachfolgend näher
erläutert.
Im PWK werden insofern Prognosen gestellt, die in der Praxis nicht immer
umgesetzt werden konnten. Zur besseren Übersicht wurde daher die Anlage 1
überarbeitet, die nicht umgesetzten Maßnahmen dargestellt und die zukünftigen
nach Jahren sortiert.
Die
Personalkosten werden auf der Grundlage des PWKs erstellt. Alle Maßnahmen, die
dort aufgeführt sind, finden bei der Hochrechnung für die Folgejahre
Berücksichtigung. Die Personalkosten werden nach Personen und nicht nach
Stellen geplant, um eine genauere Prognose zu erzielen. Neu geschaffene Stellen
bzw. nicht umgesetzte Maßnahmen des PWKs
bedeuten Mehrausgaben. Darüber hinaus werden in den Personalkosten Ausbildungskosten
eingerechnet, falls Nachbesetzungen von Stellen geplant sind. Die beschlossenen
Konsolidierungsbeiträge der 6.Änderungsliste zum Haushalt 2013 ebenso wie die
Einsparungen im Bereich Schulstandorte sind bei den entsprechenden
Produktbereichen zusätzlich abgezogen worden. Nicht berücksichtigt wurden
bisher die Stellenausweitungen im Bereich der „Offenen Ganztagsschule“ und im
Bereich „Prävention“.
Beantwortung der Fragen im Einzelnen:
Frage 1:
Die
aktuelle Stellenentwicklung zeigt in den Folgejahren im Vergleich zu der Prognose
im Jahre 2012 Stellenausweitungen in unterschiedlicher Höhe auf. Zum Teil
lassen sich diese Ausweitungen dadurch erklären, dass 5,73 Stellen nicht wie
ursprünglich geplant eingespart werden konnten. Davon waren 3 Stellen für
Fluktuationen aus anderen Gründen in den Vorjahren geplant und in der
Stellenentwicklung eingerechnet worden, die nicht umgesetzt werden konnten.
Diese Prognose wurde 2010 anhand der damaligen Erfahrungswerte getroffen, die
sich mittlerweile als zu optimistisch dargestellt hat. In der Praxis mussten
diese Stellen entgegen der Planung z.B. im Bereich Archiv und in der
Pflegeberatung wieder besetzt werden. Diese Anteile fließen ab 2014 nicht mehr
in die Berechnung der Stellenanteile ein.
Außerdem wurden in dem Zeitraum neue Stellen geschaffen bzw. Stellenanteile
aufgrund von Arbeitszeiterhöhungen erhöht. Die Veränderungen sind im Einzelnen
den jeweiligen Veränderungslisten zum Stellenplan der Jahre 2012 - 2014 zu
entnehmen. Exemplarisch für Stelleneinrichtungen seien hier die OGS mit 3,51
Stellen, die Prävention mit 0,5 Stellen, im Bereich ASD 1,5 Stellen, Übernahme der Anwärter 2 Stellen
genannt. In Bereichen, in denen in den letzten Jahren regelmäßig Überstunden
gegen Bezahlung angefallen sind und nicht erkennbar ist, dass sich der Arbeitsaufwand
verringert, wurden die Stellenanteile entsprechend angeglichen.
In vielen Fällen konnten notwendige Stellenanhebungen allerdings auch durch
Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es sich bei den genannten Zahlen der
Folgejahre um Prognosen handelt, die jährlich fortgeschrieben und den
aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Ein Vergleich zu früheren Prognosen
ist deshalb schwierig, da Planzahlen mit „Istzahlen“ bzw. aktuellen Planzahlen
verglichen würden.
Frage 2:
Wie
bereits oben erläutert, konnten einige der geplanten Maßnahmen in der
Vergangenheit nicht bzw. noch nicht umgesetzt werden. In vielen Bereichen der
Verwaltung ist die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren stark angestiegen.
Die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung, ansteigende Fallzahlen z.B. im
Bereich Asyl, einzelne Projekte wie z.B. Behindertenbeirat, BGA-Sportstätten,
Stärkungspaktgesetz, hohe
Krankheitsstände usw. führen in vielen Bereichen zu einer großen Arbeitsüberlastung,
so dass weitere Stelleneinsparungen den laufenden Betrieb weiter schwächen
würden.
Die Verwaltung ist seit Jahren bemüht, Stellenausweitungen zu vermeiden und
weiterhin Stellen einzusparen. Ob allerdings die in den Folgejahren geplanten
Stellenkürzungen umgesetzt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
zugesichert werden. Insofern wurden pauschal angesetzte Anteile auch bei der
Berechnung der Stellenanteile der Folgejahre nicht mehr angenommen.
Frage
3:
Der Konsolidierungsbeitrag von 400.000 € wurde in den Gesamtpersonalkosten allerdings nicht in den Auszahlungskonten des PWKs berücksichtigt. Sobald die Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung abschließend entschieden ist, können erst seriöse Berechnungen vorgenommen, Stellenanteile und damit genaue Personalkosten berechnet werden, die dann in die entsprechenden Produkte einfließen.
Frage
4:
Der
Stellenplan hat nach § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der
Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten
Bediensteten auszuweisen. Es werden demnach sämtliche Stellen der
Verwaltung mit den aktuellen Anteilen, Bewertungen, Produktzuordnungen und
Besetzungen ausgewiesen.
Bei Erstellung feststehende Änderungen, wie z.B. die Ausweitung der OGS werden
aufgenommen. Insofern sind die zusätzlichen Bedarfe berücksichtigt. Für
zeitlich begrenzte Projekte, wie z.B. die Schulsozialarbeit oder für Aushilfen
sind keine Stellen zu schaffen. Personalkosten werden selbstverständlich für
diese Bereiche ebenfalls geplant und sind im PWK enthalten.
Frage 5:
Lediglich
für die Stellenausweitungen im Bereich der OGS und Prävention wurden die
Personalkosten bisher nicht angepasst. Da die Mehrkosten im Vergleich zu den
Gesamtaufwendungen gering sind und erfahrungsgemäß aufgrund von Minderausgaben
gedeckt werden können, wurde auf eine Neuaufstellung der Personalkosten
verzichtet.
Ansonsten sind in den Personalkosten alle planbaren Änderungen auch in
den Folgejahren berücksichtigt und im Haushaltsplan eingearbeitet worden.
Das Personalentwicklungskonzept ist im Entwurf erstellt und liegt zur Abstimmung bei der Verwaltungsleitung. Die finale Fassung wird zur Sitzung vorgelegt.
Falls
zu dem komplexen Thema PWK, Stellenplan und Personalkostenplanung weiterer
Klärungsbedarf besteht, wird um Mitteilung gebeten, damit eventuelle Fragen für
die Sitzung noch aufbereitet werden können.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.