Betreff
Antrag der CDU-Fraktion "Personalwirtschaftskonzept 2014" vom 29.10.13
Vorlage
224/2013
Aktenzeichen
1.2 He
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum besseren Verständnis wird vor Beantwortung der einzelnen Fragen des Antrages das Verfahren zur Aufstellung des Personalwirtschaftskonzeptes (PWK), des Stellenplans und der Personalkosten erläutert:

 

Im PWK werden in der Anlage 1 seit 2010 Maßnahmen festgelegt, wie für Stellen, die  altersbedingt freiwerden die Nachbesetzungen erfolgen sollen. Außerdem werden darüber hinaus pauschal für Fluktuationen aus anderen Gründen Stellenanteile in den einzelnen Produktbereichen in Abzug gebracht. Die Summe der so ermittelten Stellenkürzungen wird jährlich ausgehend vom aktuellen Stellenplan fortgeschrieben.

 

Im Stellenplan werden nicht nur Stellenabgänge sondern sämtliche Veränderungen festgeschrieben, so dass sich die Gesamtzahl der Stellen naturgemäß anders entwickelt als im PWK fortgeschrieben. Die Gründe werden nachfolgend näher erläutert.
Im PWK werden insofern Prognosen gestellt, die in der Praxis nicht immer umgesetzt werden konnten. Zur besseren Übersicht wurde daher die Anlage 1 überarbeitet, die nicht umgesetzten Maßnahmen dargestellt und die zukünftigen nach Jahren sortiert.

Die Personalkosten werden auf der Grundlage des PWKs erstellt. Alle Maßnahmen, die dort aufgeführt sind, finden bei der Hochrechnung für die Folgejahre Berücksichtigung. Die Personalkosten werden nach Personen und nicht nach Stellen geplant, um eine genauere Prognose zu erzielen. Neu geschaffene Stellen bzw. nicht umgesetzte Maßnahmen des PWKs  bedeuten Mehrausgaben. Darüber hinaus werden in den Personalkosten Ausbildungskosten eingerechnet, falls Nachbesetzungen von Stellen geplant sind. Die beschlossenen Konsolidierungsbeiträge der 6.Änderungsliste zum Haushalt 2013 ebenso wie die Einsparungen im Bereich Schulstandorte sind bei den entsprechenden Produktbereichen zusätzlich abgezogen worden. Nicht berücksichtigt wurden bisher die Stellenausweitungen im Bereich der „Offenen Ganztagsschule“ und im Bereich „Prävention“.            


Beantwortung der Fragen im Einzelnen:

 

Frage 1:

Die aktuelle Stellenentwicklung zeigt in den Folgejahren im Vergleich zu der Prognose im Jahre 2012 Stellenausweitungen in unterschiedlicher Höhe auf. Zum Teil lassen sich diese Ausweitungen dadurch erklären, dass 5,73 Stellen nicht wie ursprünglich geplant eingespart werden konnten. Davon waren 3 Stellen für Fluktuationen aus anderen Gründen in den Vorjahren geplant und in der Stellenentwicklung eingerechnet worden, die nicht umgesetzt werden konnten. Diese Prognose wurde 2010 anhand der damaligen Erfahrungswerte getroffen, die sich mittlerweile als zu optimistisch dargestellt hat. In der Praxis mussten diese Stellen entgegen der Planung z.B. im Bereich Archiv und in der Pflegeberatung wieder besetzt werden. Diese Anteile fließen ab 2014 nicht mehr in die Berechnung der Stellenanteile ein. 
Außerdem wurden in dem Zeitraum neue Stellen geschaffen bzw. Stellenanteile aufgrund von Arbeitszeiterhöhungen erhöht. Die Veränderungen sind im Einzelnen den jeweiligen Veränderungslisten zum Stellenplan der Jahre 2012 - 2014 zu entnehmen. Exemplarisch für Stelleneinrichtungen seien hier die OGS mit 3,51 Stellen, die Prävention mit 0,5 Stellen, im Bereich ASD  1,5 Stellen, Übernahme der Anwärter 2 Stellen genannt. In Bereichen, in denen in den letzten Jahren regelmäßig Überstunden gegen Bezahlung angefallen sind und nicht erkennbar ist, dass sich der Arbeitsaufwand verringert, wurden die Stellenanteile entsprechend angeglichen.
In vielen Fällen konnten notwendige Stellenanhebungen allerdings auch durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden.       

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es sich bei den genannten Zahlen der Folgejahre um Prognosen handelt, die jährlich fortgeschrieben und den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Ein Vergleich zu früheren Prognosen ist deshalb schwierig, da Planzahlen mit „Istzahlen“ bzw. aktuellen Planzahlen verglichen würden.

Frage 2:

Wie bereits oben erläutert, konnten einige der geplanten Maßnahmen in der Vergangenheit nicht bzw. noch nicht umgesetzt werden. In vielen Bereichen der Verwaltung ist die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung, ansteigende Fallzahlen z.B. im Bereich Asyl, einzelne Projekte wie z.B. Behindertenbeirat, BGA-Sportstätten, Stärkungspaktgesetz,  hohe Krankheitsstände usw. führen in vielen Bereichen zu einer großen Arbeitsüberlastung, so dass weitere Stelleneinsparungen den laufenden Betrieb weiter schwächen würden.            
Die Verwaltung ist seit Jahren bemüht, Stellenausweitungen zu vermeiden und weiterhin Stellen einzusparen. Ob allerdings die in den Folgejahren geplanten Stellenkürzungen umgesetzt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden. Insofern wurden pauschal angesetzte Anteile auch bei der Berechnung der Stellenanteile der Folgejahre nicht mehr angenommen.            

 

Frage 3:

Der Konsolidierungsbeitrag von 400.000 € wurde in den Gesamtpersonalkosten allerdings nicht in den Auszahlungskonten des PWKs berücksichtigt. Sobald die Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung abschließend entschieden ist, können erst seriöse Berechnungen vorgenommen, Stellenanteile und damit genaue Personalkosten berechnet werden, die dann in die entsprechenden Produkte einfließen. 

 

 

Frage 4:

Der Stellenplan hat nach § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Es werden demnach sämtliche Stellen der Verwaltung mit den aktuellen Anteilen, Bewertungen, Produktzuordnungen und Besetzungen ausgewiesen.
Bei Erstellung feststehende Änderungen, wie z.B. die Ausweitung der OGS werden aufgenommen. Insofern sind die zusätzlichen Bedarfe berücksichtigt. Für zeitlich begrenzte Projekte, wie z.B. die Schulsozialarbeit oder für Aushilfen sind keine Stellen zu schaffen. Personalkosten werden selbstverständlich für diese Bereiche ebenfalls geplant und sind im PWK enthalten.       


Frage 5:

Lediglich für die Stellenausweitungen im Bereich der OGS und Prävention wurden die Personalkosten bisher nicht angepasst. Da die Mehrkosten im Vergleich zu den Gesamtaufwendungen gering sind und erfahrungsgemäß aufgrund von Minderausgaben gedeckt werden können, wurde auf eine Neuaufstellung der Personalkosten verzichtet.            
Ansonsten sind in den Personalkosten alle planbaren Änderungen auch in den Folgejahren berücksichtigt und im Haushaltsplan eingearbeitet worden.

 

 

Das Personalentwicklungskonzept ist im Entwurf erstellt und liegt zur Abstimmung bei der Verwaltungsleitung. Die finale Fassung wird zur Sitzung vorgelegt.

 

Falls zu dem komplexen Thema PWK, Stellenplan und Personalkostenplanung weiterer Klärungsbedarf besteht, wird um Mitteilung gebeten, damit eventuelle Fragen für die Sitzung noch aufbereitet werden können.        

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.