Betreff
Integrationshelfer – Absprache von kreisweiten Standards
Vorlage
220/2013
Aktenzeichen
4/51-3 DA
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Im Bereich der Hilfen nach § 35a SGB VIII sind stark steigende Fallzahlen mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zu beobachten. Insbesondere die starken Steigerungsraten im Bereich der Integrationshilfe/-assistenz müssen hier erwähnt werden. In der letzten Sitzung des JHA am 09.09.2013 wurde eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe für 2013 bereits eingebracht. Aktuell sind in Schwelm 26 Fälle von Integrationshilfe bewilligt. (Steigerung gegenüber dem Vorjahr mehr als 100%)

 

Das Thema Integrationshilfe wird in den Jugendämtern kreisweit problematisch gesehen. Unter anderem wurde eine mögliche Pool-Lösung für die Schulen diskutiert, diese aber als nicht zielführend wieder verworfen. Kosteneinsparungen sind nach Erfahrung anderer Jugendämter durch eine Poll-Lösung nicht zu erzielen, vielmehr werden dadurch u.U. Hilfen vorgehalten, die als Einzelfälle nicht bewilligt worden wären.

Außerdem ist die Rechtslage im SGB VIII eindeutig als individueller Rechtsanspruch definiert.

 

Alternativ wurde aufgrund von Anregungen aus dem JHA überlegt, ob mit eigenem Personal anstatt Auftragsvergabe an freie Träger z.B. über bessere Steuerungsmöglichkeiten eine Ressourcenoptimierung erreicht werden könnte. Hierbei ist zu bedenken, dass u.a personalrechtliche Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sowie kalkulatorische Risiken wegen nicht vorhersehbarer Fall-Laufzeiten und Fallzahlenentwicklungen müssten als zusätzliche Probleme  gelöst werden.

 

Bei den regelmäßigen Arbeitstreffen der Jugendamtsleitungen ist daher eine kreisweit gemeinsame Vorgehensweise beschlossen worden:

Bei Anträgen/ Anfragen auf Integrationshilfe wird ab sofort ein einheitlicher Fragebogen eingesetzt, um den Bedarf möglichst genau einschätzen zu können. Parallel erarbeitet eine Arbeitsgruppe aus dem Kreis der Jugendamtsleitungen ein Mindestanforderungs- bzw. Qualifizierungsprofil für die einzusetzenden Integrationshelfer/-assistenten. Auf die bereits vorliegenden Qualifizierungsmaßnahmen der AWO und der Lebenshilfe wird hierbei Bezug genommen. Diese Mindestanforderung soll baldmöglichst umgesetzt werden.

 

Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der anstehenden Inklusion weiter steigende Zahlen in diesem Bereich zu verzeichnen sind. Insofern sind verbindliche Standards für die Bewilligung von Integrationshilfe und den Einsatz von Integrationshelfern unabdingbar.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: