Sachverhalt:
Im Bereich der Hilfen nach
§ 35a SGB VIII sind stark steigende Fallzahlen mit den entsprechenden
finanziellen Auswirkungen zu beobachten. Insbesondere die starken
Steigerungsraten im Bereich der Integrationshilfe/-assistenz müssen hier
erwähnt werden. In der letzten Sitzung des JHA am 09.09.2013 wurde eine
entsprechende überplanmäßige Ausgabe für 2013 bereits eingebracht. Aktuell sind
in Schwelm 26 Fälle von Integrationshilfe bewilligt. (Steigerung gegenüber dem
Vorjahr mehr als 100%)
Das Thema Integrationshilfe
wird in den Jugendämtern kreisweit problematisch gesehen. Unter anderem wurde
eine mögliche Pool-Lösung für die Schulen diskutiert, diese aber als nicht
zielführend wieder verworfen. Kosteneinsparungen sind nach Erfahrung anderer
Jugendämter durch eine Poll-Lösung nicht zu erzielen, vielmehr werden dadurch
u.U. Hilfen vorgehalten, die als Einzelfälle nicht bewilligt worden wären.
Außerdem ist die Rechtslage
im SGB VIII eindeutig als individueller Rechtsanspruch definiert.
Alternativ wurde aufgrund
von Anregungen aus dem JHA überlegt, ob mit eigenem Personal anstatt
Auftragsvergabe an freie Träger z.B. über bessere Steuerungsmöglichkeiten eine
Ressourcenoptimierung erreicht werden könnte. Hierbei ist zu bedenken, dass u.a
personalrechtliche Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Urlaubs- und
Krankheitsvertretungen sowie kalkulatorische Risiken wegen nicht vorhersehbarer
Fall-Laufzeiten und Fallzahlenentwicklungen müssten als zusätzliche
Probleme gelöst werden.
Bei den regelmäßigen
Arbeitstreffen der Jugendamtsleitungen ist daher eine kreisweit gemeinsame
Vorgehensweise beschlossen worden:
Bei Anträgen/ Anfragen auf
Integrationshilfe wird ab sofort ein einheitlicher Fragebogen eingesetzt, um
den Bedarf möglichst genau einschätzen zu können. Parallel erarbeitet eine
Arbeitsgruppe aus dem Kreis der Jugendamtsleitungen ein Mindestanforderungs-
bzw. Qualifizierungsprofil für die einzusetzenden
Integrationshelfer/-assistenten. Auf die bereits vorliegenden
Qualifizierungsmaßnahmen der AWO und der Lebenshilfe wird hierbei Bezug
genommen. Diese Mindestanforderung soll baldmöglichst umgesetzt werden.
Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der anstehenden Inklusion weiter steigende Zahlen in diesem Bereich zu verzeichnen sind. Insofern sind verbindliche Standards für die Bewilligung von Integrationshilfe und den Einsatz von Integrationshelfern unabdingbar.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
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nein |
|
Deckungsvorschlag: