Betreff
Schulentwicklung Grundschulen
Vorlage
169/2013/1
Aktenzeichen
FB 4.3 La.
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage 169/2013/1 ersetzt die Vorlage 169/2013 komplett.

 

Aufgrund der demografischen Entwicklung und der bezügl. der Hauptschulschließung durchgeführten Schulentwicklungsplanung wurden auch die Standorte der Schwelmer Grundschulen in die Überlegungen einbezogen. Insbesondere die finanzielle Situation der Stadt Schwelm führte dazu, die Reduzierung von Schulstandorten zu überlegen, um durch Veräußerung von Gebäuden und Reduzierung von Betriebskosten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

 

Mit einem interfraktionellen Antrag haben alle Fraktionen im Schwelmer Rat beantragt:

 

  1. 2018 wird es nur noch drei Grundschulstandorte in Schwelm geben.

Diese sind am Ländchenweg 8, an der Engelbertstr. 2 und an der Hattinger Str. 47. Um-, An- und Ausbauten an den Gebäuden sind möglich, um eine sinnvolle Verteilung der Schulen in den 3 Standorten zu ermöglichen.

 

  1. Die Übergangsphase ist flexibel gestaltbar. Das Umsetzungskonzept ist zeitnah zu erstellen und mit einem entsprechenden Zeitplan zu hinterlegen.

 

Wenn auch die Schulentwicklungsplanung gezeigt hat, dass die Grundschulen mittelfristig aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen ihre Existenzberechtigung haben (bis 2018 mindestens 2 Züge je Schule), so muss doch langfristig davon ausgegangen werden, dass die Zahlen der Schulanfänger weiter rückläufig sind.

 

Verschiedene Möglichkeiten wurden überlegt mit dem Ziel, die Standorte von 5 auf zunächst 4 zu reduzieren. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass voraussichtlich ab Sommer 2014 das Schulobjekt Ländchenweg 8 (jetzige Förderschule) freigezogen wird und einer anderen Nutzung zugeführt werden kann.

Bei dem Gebäude Ländchenweg 8 handelt es sich um ein Gebäude, dass für den Schulbetrieb in den 1970er Jahren errichtet wurde. Seinerzeit wurden dort bis zu 350 Hauptschüler sowie im vorderen Gebäudeteil (zum Ländchenweg hin) 3 bis 4 Klassen Realschüler unterrichtet.

Heute wird der vordere Teil des Gebäudes fast komplett durch die Realschule belegt. Die Unterbringung einer 4-zügigen Grundschule erfordert, dass die jetzt von der Realschule belegten Räume weitestgehend der Grundschule zur Verfügung gestellt werden müssen. Lediglich ein Fachraum (Chemie) soll übergangsweise weiter durch die Realschule genutzt werden. 

 

Das Gebäude bietet ausreichend Raum zur Unterbringung einer 4-zügigen Grundschule oder zwei 2-zügigen Grundschulen.

Das Beratungsgespräch in Arnsberg, das auch im Hinblick auf die Überlegungen  zur Reduzierung der Grundschulstandorte geführt wurde hat ergeben, dass es sinnvoll ist an dem Standort Ländchenweg 8 eine 4-zügige Gemeinschaftsgrundschule unterzubringen. Die Unterbringung von zwei 2-zügigen Grundschulen ist nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Schulaufsicht nicht zielführend. Auch sieht die Bezirksregierung bei der Unterbringung einer 4-zügigen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Ländchenweg 8 in erster Linie Vorteile.

Zur Frage des Raumprogramms ist zu sagen, dass am neuen Standort Ländchenweg 8

für eine 4-zügige Gemeinschaftsgrundschule, auch mit Blick auf die Inklusion, ein ausreichendes Raumangebot zur Verfügung steht.

 

In Absprache mit der Bezirksregierung und der unteren Schulaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises sollte wie folgt verfahren werden:

  • Die Gemeinschaftsgrundschule Westfalendamm zieht um in das Gebäude Ländchenweg 8 und wird umbenannt in „Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg“. Sie soll künftig 4-zügig ausgerichtet sein.
  • Die Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten wird aufgelöst. Für die verbleibenden Kinder sollen die bisherigen Klassenverbände nach Möglichkeit am neuen Standort bestehen bleiben. Die untere Schulaufsicht wird bei der Umsetzung behilflich sein, auch was die Lehrerzuordnung betrifft.
  • Das Einzugsgebiet für die Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg wird ausgeweitet, so dass die überwiegenden Kinder aus dem alten Bezirk Möllenkotten künftig die Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg als nächstgelegene Grundschule zugewiesen bekommen.
  • Die Kath. Grundschule Südstraße zieht in das Gebäude Jahnstr. 22 (zurzeit Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten).
  • Zum Anmeldetermin für das kommende Schuljahr 2014/15 am 12./13.11.2013 werden die Eltern bereits durch das Einladungsschreiben über die geplanten Neuerungen informiert.
  • Die anmeldenden Personen an den betroffenen Schulen werden darüber informiert, dass die Kinder ab dem Schuljahr 2014/15 dann in der Grundschule Ländchenweg 8 oder in der Kath. Grundschule Jahnstr. 22 beschult werden.
  • Alle Betroffenen werden kurzfristig über die geplanten Veränderungen unterrichtet. Die betroffenen Schulen werden kurzfristig aufgefordert, die nach dem Schulgesetz erforderlichen Beteiligungen der Schulgremien einzuholen, damit die endgültigen Beschlüsse in der Ratssitzung am 28.11.2013 gefasst werden können.
  • Zurzeit wird davon ausgegangen, dass alle Umbauten und Umzüge so durchgeführt werden, dass zum Beginn des Schuljahres 2014/15 die neuen Standorte für den Betrieb hergerichtet sind.
  • Die Reduzierung auf letztendlich 3 Grundschulstandorte kann nach der derzeitigen Schulentwicklungsplanung frühestens zum Schuljahr 2018/19 umgesetzt werden. Hierzu sind in den kommenden Jahren die jeweiligen Schulanfängerzahlen zu beobachten.

 

Die sich durch die Veränderungen in der Schwelmer Schullandschaft ergebenden personellen Veränderungen, wird die untere Schulaufsicht nach den gefassten Beschlüssen umgehend mit dem zuständigen Dezernat bei der Bezirksregierung regeln.


Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der Vorlage 169/2013 werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.    Die Gemeinschaftsgrundschule Westfalendamm zieht zum Ende des laufenden Schuljahres 2013/14 in das Gebäude Ländchenweg 8 um. Die Schule erhält den Namen „Städt. Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg“, Ländchenweg 8, 58332 Schwelm.

2.    Für die Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg wird eine 4-zügigkeit festgelegt.

3.    Die Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten wird zum Ende des laufenden Schuljahres geschlossen. Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler werden der neuen Städt. Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg 8 zugeführt.

4.    Die Kath. Grundschule zieht zum Schuljahr 2014/15 um in das Gebäude Jahnstr. 22 (bisherige Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten).

5.    Zum Schuljahr 2018/19 wird es nur noch drei Grundschulstandorte in Schwelm geben.

      Diese sind am Ländchenweg 8, an der Engelbertstr. 2 und an der Hattinger Str. 47. Um-, An- und Ausbauten an den Gebäuden sind möglich, um eine sinnvolle Verteilung der Schulen in den 3 Standorten zu ermöglichen..