Betreff
Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
205/2013
Aktenzeichen
FB 1.2 Gr
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses wird durch § 71 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 4 und 5 AG KJHG abschließend geregelt.

Danach hat der Jugendhilfeausschuss stimmberechtigte und beratende Mitglieder.

 

Während die stimmberechtigten Mitglieder vom Rat gewählt werden, regelt § 5 AG KJHG, welche beratenden Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss angehören und wer diese Mitglieder samt persönliche Stellvertretung bestellt.

 

Nach § 5 Abs. 1 Ziff. 5 AG KJHG gehört dem vorgenannten Gremium unter anderem ein/e Vertreter/in der Schulen, die/der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird, an. Für dieses beratende Mitglied ist ebenfalls ein/e Stellvertreter/in zu benennen.

 

Vertreterin der Lehrerschaft ist zur Zeit Frau Eugenie Borchers, welche durch Frau Renate Kaiser persönlich vertreten wird.

 

Ab dem 09.07.2013 rückt an die Stelle der Frau Renate Kaiser als persönlicher Stellvertreter der Frau Eugenie Borchers

 

                                    Herr Mathias Wagener.

 

Herr Wagener wurde hierfür vom Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises benannt.