Betreff
Beratung des Entwurfs der Hauhaltssatzung, des Sanierungsplanentwurfs mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes und des Haushaltsplanentwurfs mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich Änderungslisten
Vorlage
203/2013
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich des Haushaltsplanes 2014 mit Anlagen wurde vom Kämmerer am 04.06.2013 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Er wurde am 20.06.2013 in den Rat eingebracht.

 

Der Entwurf sah einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 56.717.950 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 65.569.993 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2014 auf – 8.852.043  €.

Durch Veränderungen aufgrund der 1. – 2. Änderungsliste verringert sich der Saldo des Ergebnisplanes auf – 6.976.943 €.

Die oben genannte 2. Änderungsliste wurde vom 1. Beigeordneten und Stadtkämmerer am 22.10.2013 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

 

Sie  ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1  beigefügt.

In der 2. Änderungsliste sind die aktuellen Daten aus der 2. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 (GFG) eingeflossen. Basierend auf dieser Modellrechnung hat die Verwaltung eine „progressive“ Betrachtung der Schlüsselzuweisungen für 2015 ff. vorgenommen und die im Vergleich zu 2013 rückläufigen Erträge bei der Gewerbesteuer stärker gewichtet ( siehe Position 9 der Änderungsliste.

 

Die Verwaltung schlägt zudem vor, die für die Jahre 2016 ff. bestehende Lücke über eine Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer B zu schließen. (siehe Position 8 der Änderungsliste).

 

Der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ( mit der Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes )  nach dem Stand der 2. Änderungsliste ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Mit Hilfe der Zahlungen aus dem Stärkungspakt, der  weiteren Umsetzung der in den Vorjahren beschlossenen HSK – Maßnahmen  und den weiteren neuen Konsolidierungsmaßnahmen ist es möglich, ab dem  Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Als Anlage 3 ist ergänzend der Entwurf der Haushaltssatzung (Stand 2. Änderungsliste)  beigefügt.                                                                

 

Es wird gebeten, den Entwurf der Haushaltssatzung, den Sanierungsplanentwurf und den Haushaltsplanentwurf mit Anlagen einschließlich der 1. bis 2. Änderungsliste mit in die Beratungen aufzunehmen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltssatzung 2014 (einschließlich Haushaltsplan mit Anlagen) sowie  die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes unter Berücksichtigung der Beratungen vom 14.11.2013 zu beschließen.