Betreff
Freigabe von gesperrten Investitionsmitteln des WP 2013
Vorlage
190/2013
Aktenzeichen
WP 2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat hat in der Sitzung am 16.04.2013 Investitionsmittel des Wirtschaftsplanes 2013 gesperrt.

In der Sitzung am 23.09.2013 wurden die Mittel für die Maßnahme „Digitalisierung Daten Friedhof“ in Höhe von 5.000,-€ freigegeben. Diese Position ist deshalb nicht mehr Gegenstand dieser Vorlage.

Die TBS haben die einzelnen Positionen einer kritischen Prüfung unterzogen und mögliche Alternativen untersucht.

Der Vorstand bittet den Verwaltungsrat, die gesperrten Mittel für die folgenden Investitionen auf Grund der dargestellten Begründungen freizugeben:

 

 

Schlepper                                90.000,- €

Die Beschaffung ist im Jahr 2014 erforderlich. Die Mittel aus 2013 sind als Reste nutzbar und müssen nicht erneut bereitgestellt werden.

 

Der Schlepper für den Bereich Sportplatzpflege ist 12 Jahre alt und verursacht die nutzungsbedingt üblichen Ausfallzeiten und –kosten. Der jahrelange zusätzliche Einsatz im Winterdienst hat ebenfalls zu starken Belastungen des Fahrzeuges geführt. Zuletzt entstanden vermehrt Schäden an der kostenintensiven Hydrauliksteuerung, die besonders für den Einsatz im Sportplatzbereich erforderlich ist.           
Eine Alternative besteht auf Grund des täglichen Einsatzes und der besonderen Anforderungen nicht. Die Pflege der Tennen- und Nebenflächen ist ohne Schlepper nicht zu bewerkstelligen. Im Winterdienst ist der Schlepper wichtiger Bestandteil der Kleinfahrzeug-Tourensystematik für die Bedienung von Gehwegen und engen sonstigen Verkehrsflächen.

 

 

Großflächenmäher                70.000,- €

Die Beschaffung ist im Frühjahr 2014 erforderlich. Die Mittel aus 2013 sind als Reste in 2014 nutzbar und müssen nicht erneut bereitgestellt werden.

 

Der im Einsatz befindliche Großflächenmäher ist 9 Jahre alt. Der Mäher hat erhebliche Betriebsstunden, da die gut 190.000m² Rasenflächen aus wirtschaftlichen Gründen möglichst mit dieser Maschine bearbeitet werden. In den vergangenen 2 Jahren waren verstärkt Reparaturen und Instandsetzungen auf Grund des Dauereinsatzes erforderlich. Nach der Sperrung des WP-Ansatzes im April dieses Jahres sind weitere Schäden aufgetreten.

Der Mäher verfügt darüber hinaus nicht über die heute geforderte Technik zum Schutz des Bedienpersonals gegen Lärm, Staub und Hitze.

Der heutige Großflächenmäher wurde im Jahr 2004 beschafft; er ersetzte die Vorgängermaschine, die bereits nach 6 Jahren technisch aufgebraucht war.

           

 

Anhänger:                               30.000,- €

Die Beschaffung eines (gebrauchten) Transportanhängers ist in 2014 durchzuführen, um die derzeitige unwirtschaftliche und unfallträchtige Lösung zu beenden.
Die Mittel sind als Reste im Jahr 2014 nutzbar, werden aber auf Grund der parallelen Veräußerung eines Großanhängers nicht in voller Höhe benötigt.

 

Für den Transport verschiedener betrieblicher (nicht selbstfahrender) Arbeitsmaschinen zu den Einsatzstellen im Stadtgebiet ist der Einsatz eines Anhängers erforderlich. Derzeit erfolgt dies teilweise mit Hilfe von Auffahrrampen auf die für diesen Zweck eher ungeeignete bzw. zu hohe Ladefläche eines LKW. Diese Transportmethode ist zeitaufwendig und birgt erhöhte Risiken.
Aus diesem Grund soll ein Transportanhänger beschafft werden, der die Anforderungen an einen wirtschaftlichen Transport im Betriebsalltag erfüllt.
Um die Kosten zu senken, ist der parallele Verkauf des Anhängers für den Containerwagen geplant. Dieser Anhänger ist wirtschaftlich nur bei großen Entfernungen, sprich langen Wegstrecken, einsetzbar. Bei den derzeitigen Bedingungen auf den anzufahrenden Abfallannahmestellen ist ein wirtschaftlicher Einsatz nicht gegeben.
Es wird angestrebt, die Kosten durch den Verkaufserlös des alten Hängers und durch die Beschaffung eines Gebrauchthängers zu begrenzen.

 

 

Kanalspülfahrzeug             450.000,- €

Die Ersatzbeschaffung ist im Jahr 2014 auf Grund des Zustands des Altfahrzeuges unumgänglich. Die Mittel des Jahres 2012 können hierfür genutzt werden. Es steht zu erwarten, dass die geplante Summe nicht vollständig ausgeschöpft werden muss.

 

Das im Einsatz befindliche Kanalspülfahrzeug ist 21 Jahre alt. Die mittlerweile veraltete Technik ist störanfällig und reparaturintensiv geworden, was ein längeres Inbetriebhalten aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr erlaubt.

Das Fahrzeug ist mit den nötigen Arbeiten im TBS-Kanalnetz ausgelastet (2011: 1.446 Stunden; Auslastungsgrad 93 % bezogen auf BSL-Benchmark von 2003). Ein noch höherer Auslastungsgrad ist nicht erreichbar, da das Personal auch zu anderen betrieblichen Arbeiten herangezogen werden muss (z.B. Winterdienst, Einlaufreinigung, etc.).  Durch die Fremdvergabe der Einlaufreinigung ab 2014 sollen entsprechende Verbesserungen der Auslastung bei der Kanalspülung erreicht werden (vgl. hierzu Vorlage 088/2013/1).

Das Anforderungsprofil an Kanalspülfahrzeuge hat sich in den letzten 20 Jahren verändert. Ein wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit zur Wasseraufbereitung im Fahrzeug. Dadurch werden die zeit- und wegeintensiven Nachtankungsvorgänge vermieden und die Spülungen können ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Wichtig und sinnvoll ist auch die automatische Schlauchlängenmessung, ein Verfahren zur Geschwindigkeitsregulierung während des gesamten Spülvorganges abhängig vom Wicklungsgrad des Schlauches auf der Haspel. Entsprechende Fahrzeuge wurden im Praxiseinsatz durch die TBS bereits getestet.

Da die neuen Spültechniken Leistungssteigerungen ermöglichen werden, gehen die TBS davon aus, dass auch die durch neue Verordnungen gestiegenen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können. Ob darüber hinaus nennenswerte Kapazitäten für eine Leistungsanbietung an Nachbarkommunen oder –betriebe bestehen wird, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden (Problem: Erzeugung eines BgA; steuerrechtliche Konsequenzen).

Vorliegende Angebote von Fahrzeugherstellern lassen erkennen, dass die veranschlagte Summe nicht vollständig ausgeschöpft werden muss.

 

Zum Thema Leasing wurde in der Verwaltungsratssitzung am 05.03.2013 (siehe Niederschrift zu Top 5.2) berichtet und in Vorlage 126/2013 zur VR-Sitzung am 24.09.2013 (Fahrzeugbestand und –beschaffung bei den TBS) ausführlich Stellung genommen.

 

Neben den genannten Prüfungen wurde ermittelt, ob der Einsatzbereich des Kanalspülfahrzeuges günstiger im Rahmen einer Auftragsvergabe an Dritte durchgeführt werden könnte. Das zusammengefasste Ergebnis der auch mit Bezug auf die Anfrage der CDU vom 24.01.2012 durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass bei Aufgabenerledigung in Fremdvergabe keine größere Wirtschaftlichkeit erreicht wird und gleichzeitig die weiteren Vorteile der Erfüllung in Eigenregie nicht bestehen (bereichsübergreifender Einsatz des Personals z.B. für den Winterdienst und weitere Bereitschaften, kurze Reaktionszeiten auf Ereignisse vor Ort, etc.).

 

Position

Angebot 1

Angebot 2

Angebot 3

Angebot 4

TBS

Kosten Kanalreinigung

210.000 €

85.500 €

85.500 €

78.750 €

102.750 €

Kosten Bachwasserleitung

6.250 €

4.625 €

4.725 €

3.400 €

3.425 €

Kosten An-/Abfahrt/Sicherung

9.300 €

24.000 €

11.910 €

7.800 €

0 €

Einstiegsschächte

5.000 €

3.000 €

13.800 €

4.000 €

8.220 €

Sonderbauwerke

62.500 €

62.500 €

71.500 €

75.500 €

72.100 €

Summe (netto)

293.050 €

179.625 €

187.435 €

169.450 €

186.495 €

Summe (brutto)

348.730 €

213.754 €

223.048 €

201.646 €

186.495 €

 

Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass Fremdfirmen aus wirtschaftlichen Gründen mit zu hohen Drücken arbeiten, ohne dabei auf den Rohrzustand und eventuelle Vorschädigungen zu achten. Dies kann im Einzelfall Folgen für die Bausubstanz haben und ggfls. erhebliche Kosten verursachen.

                       

 

Schließanlage                        20.000,- €

Die Schließanlage ist im Jahr 2014 zu erneuern. Die Mittel können als Reste genutzt werden und müssen nicht erneut bereitgestellt werden.                      

 

Der Betriebshof verfügt über mehrere Einzelgebäuden, Hallen und Schuppen sowie über eine Vielzahl von Zugängen. Die Situation hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte kontinuierlich weiterentwickelt und führt im Ergebnis zu einem komplizierten und nicht einheitlichen Schließsystem, das weder den Ansprüchen an einen wirtschaftlichen Betriebsablauf genügt noch die gestiegenen Anforderungen des Brandschutzes erfüllt.

Die Überarbeitung und Vereinheitlichung ist dringend geboten.

 

 

 

Die Beschaffung des Radladers (100.000,-€) wird nach 2016 verschoben. Die erforderlichen Mittel werden entsprechend in die Finanzplanung aufgenommen.

Die vorzeitige Beschaffung im Jahr 2013 war geplant, um Mehrkosten durch die Änderung der EU-Abgasnormen für Baumaschinen zu vermeiden. Die erwarteten Mehrkosten liegen bei ca. 10 Prozent. Da in 2014 die Normen verschärft werden, wird nun die maximale Betriebszeit angestrebt.

 

 

Die weiteren Investitionsmittel entfallen:

 

Dämmung Fahrzeughallen                       90.000,-€

Die geplante Dämmung der Fahrzeughalle für die Müllwagen entfällt. Die Mittel waren vorsorglich in den Wirtschaftsplan 2013 aufgenommen worden, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Nach der nun erfolgte Detailprüfung ist festzustellen, dass der Aufwand nicht im Verhältnis zum geplanten Effekt steht. Die erforderliche Vorwärmung bei starkem Frost muss durch andere technische Hilfsmittel sichergestellt werden (z.B. durch punktuell eingesetzte Gas-Öfen).

 

Pick-Up                                    35.000,- €   

Die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges der Abteilung Stadtentwässerung wird vorerst nicht mehr verfolgt. Bis auf Weiteres soll ein anderes Betriebsfahrzeug von der Abteilung mitgenutzt werden. Hierdurch ggfls. auftretende Engpässe sind mit Blick auf die Konsolidierungsnotwendigkeiten hinzunehmen.
Die Abteilung Stadtentwässerung benötigt neben dem Kanalspülwagen allerdings ein weiteres Fahrzeug für den täglichen Einsatz (Kontrollen, bauliche Maßnahmen, etc.). Da die Zukunft des Unimog (der für Kanal und Winterdienst eingesetzt wird) noch nicht geklärt ist, kann eine endgültige Entscheidung derzeit nicht getroffen werden.

 

Kleiner Müllwagen              190.000,- €
Die Beschaffung eines kleinen Müllwagens entfällt.

Bei der Planung dieses Ansatzes war ursprünglich daran gedacht, als Ersatz für ein Altfahrzeug keinen normalen Müllwagen, sondern einen Kleinmüllwagen zu beschaffen. Grund dafür ist die räumlichen Enge vieler Straßen, die ein häufiges Rückwärtsfahren der Müllfahrzeuge erforderlich macht. Dieses Rückwärtsfahren ist nach den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse NRW ab einer bestimmten Streckenlänge nicht mehr zulässig. Das Problem wird von der Unfallkasse, durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch die betroffenen Fahrer verstärkt thematisiert.

Nach Prüfung der Gegebenheiten vor Ort ist deutlich geworden, dass ein kleiner Müllwagen das Problem des unzulässigen Rückwärtsfahrens nur an wenigen Stellen lösen kann. Ein kleineres Fahrzeug verursacht aber auch neue logistische Probleme, da es wegen der begrenzten Ladekapazitäten nur als zusätzliches Fahrzeug betrieben werden könnte. Dies würde erhöhten Personal- und Betriebsaufwand bedeuten.

 

Es ist deshalb geplant, das Altfahrzeug durch einem normalgroßen Müllwagen zu ersetzen. Das Altfahrzeug ist im Jahr 2014 15 Jahre alt. Mittel für die Ersatzbeschaffung werden im Wirtschaftsplan 2014 vorgesehen.

 

Vorschläge zum Umgang mit dem Problem des unerlaubten Rückwärtsfahrens werden dem Verwaltungsrat baldmöglichst vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Die im Wirtschaftsjahr 2013 gesperrten Investitionsmittel für den Schlepper (90.000,-€), den Großflächenmäher (70.000,-€), den Anhänger (30.000,-€), den Kanalspülwagen (450.000,-€) und die Schließanlage (20.000,-€) werden freigegeben.

Die übrigen gesperrten Investitionsmittel des Wirtschaftsplanes 2013 sind gegenstandslos.