Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 20.06.2013 (siehe Sitzungsvorlagen 090/2013 und 090/2013/1) den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich des Haushaltsplanes 2014 mit Anlagen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind aus dem Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches 5 im AUS folgende Produkte zu beraten:
10.01.01 Maßnahmen der Bauaufsicht
10.01.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege
12.01.01 Gemeindestraßen, -wege, -plätze
12.01.02 Landesstraßen
12.01.03 Bundesstraßen
12.01.04 Parkeinrichtungen
12.01.05 ÖPNV
13.01.02 Öffentliche Gewässer / wasserbauliche Anlagen
13.01.05 Landwirtschaft
Aufgrund
des Umfangs der vorbeschriebenen Unterlagen wurde darauf verzichtet, die Dokumente
dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die o. g. Sitzungsvorlage
090/2013/1 bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der AUS empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2014 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.