Betreff
Friedhofsentwicklungsplanung Oehde
Vorlage
186/2013
Aktenzeichen
Friedhof FEP
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 24.09.2013 Mittel des Wirtschaftsplanes 2013 für die Digitalisierung der Friedhofsdaten und für die Vermessung freigegeben. Diese Daten sind Grundlage für die Erstellung einer Friedhofsentwicklungsplanung für die kommenden Jahre.

Die Auftragsvergabe soll zeitnah und möglichst gemeinsam mit der Kirche erfolgen.

 

Die Friedhofsentwicklungsplanung (FEP) beschränkt sich nicht nur auf die Digitalisierung von Daten, sondern besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Arbeitsschritten.

Auf Grund der sich wandelnden Bestattungskultur ist eine grundlegende Neuorientierung erforderlich. Durch reduzierte Sterbefälle und gesteigerte Nachfrage nach flächensparenden Bestattungsformen nimmt die Belegungsfläche des Friedhofes Oehde schon jetzt deutlich ab. In gleichem Maße steigen die gärtnerisch zu pflegende Fläche und die damit verbundenen Aufwendungen an. Die unterschiedlichen Grabnutzungszeiten führen ohne eine steuernde Planung langfristig zu einem Flickenteppich an genutzten und ungenutzten Grabstellen. Die Unterhaltung einer solchen Friedhofsfläche wird wirtschaftlich kaum noch zu bewerkstelligen sein.

 

Der beschriebene Sachverhalt gilt in gleichem Maße für den kirchlichen Friedhof. In Gesprächen zwischen TBS und Kirche wurde der Vorteil des gemeinsamen Vorgehens bei einer nachhaltigen Entwicklungsplanung erkannt. Gemeinsam wurden die Eckpunkte einer strukturierten Friedhofsentwicklungsplanung mit einem Planungsbüro ausgelotet.

Das daraus resultierende Angebot beinhaltet einzelne Schritte, die logisch aufeinander aufbauen und in zeitlicher Reihenfolge zu bearbeiten sind:

 

 

Schritt 1 – vereinfachte FEP + Strategien

Die Friedhofsentwicklungsplanung soll im ersten Schritt den Gesamtumfang der erforderlichen Belegungskapazitäten ermitteln und dadurch die Handlungserfordernisse für die weitere Entwicklung beschreiben. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen in die erforderlichen Vorabstimmungen in den politischen und kirchlichen Gremien einfließen und dort in weitere Entwicklungsüberlegungen einfließen.

 

Im Schritt 1 sollen auch Strategien zur Kooperation zwischen den beiden Friedhofsträgern entwickelt werden. Beide Träger gehen dabei davon aus, dass eine weitgehende Kooperation gut für die Entwicklung beider Friedhöfe ist. Die bisherige Konkurrenzsituation und die unterschiedlichen Gebührenlevel haben bisher keine verlässlichen Perspektiven für die Friedhöfe geschaffen. Beide Träger sehen sowohl die Notwendigkeit der Kostenreduzierung als auch die Möglichkeiten zur Nutzung von Synergien. Die Begutachtung soll Strategien der Koexistenz und der Kooperation bis hin zur Möglichkeit der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung aufzeigen und in ihren Vor- und Nachteilen erläutern. Auf dieser Basis können die Trägergremien zu einer vertieften Entscheidungsfindung für die zukünftige Organisation und Aufgabenwahrnehmung kommen.

 

 

Schritt 2 – ausgearbeitete FEP – mit Zielbelegungsplan und Vorrangflächen

Nach Beratung der Ergebnisse des Schritt 1 in den Gremien der Friedhofsträger kann die konkretisierte flächenhafte Entwicklungsplanung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt ist absehbar, ob und in welcher Tiefe eine Kooperation zwischen den Friedhöfen stattfindet. Die ausgearbeitete FEP kann gezielt auf diese Rahmenbedingungen eingehen und dafür optimierte Lösungen erarbeiten.

Hierbei sollen auf der Basis der Vorarbeiten konkretisierte Vorrangflächen und die Ausweisung der langfristig angestrebten Zielbelegung in den Grabfeldern erarbeitet werden. Die Vorrangflächenpläne bilden den entscheidenden Rahmen für die Belegungsstrategie der nächsten Jahre und für die täglichen Arbeitsabläufe der Friedhofsmitarbeiter.

 

 

Die Kosten betragen für die TBS laut Angebot insgesamt 15.000,- €. Hiervon entfallen auf Schritt 1 5.000,- €  und auf Schritt 2 10.000,-€. Grundlage des Angebotes ist dabei die Beauftragung durch beide Träger (Hinweis: hinzuzurechnen sind die Kosten für die Digitalisierung / Vermessung).

In den Wirtschaftsplanentwurf 2014 wurden 20.000,-€ für die Friedhofsentwicklungsplanung eingestellt.

 

 

Friedhof Linderhausen

Parallel zur beschriebenen Situation auf dem Friedhof Oehde sind auch auf dem Friedhof Linderhausen die Auswirkungen der geänderten Bestattungstendenzen zu beobachten.

 

Durch die bestehende Struktur mit den meist eingefassten Grabstellen ist die Pflege von nicht mehr belegten Flächen jedoch schwieriger als an der Oehde. Die Folge ist bereits heute eine teilweise unansehnliche optische Situation, die berechtigterweise bei den Nutzern negativ auffällt.

Die im Ergebnis der Organisationsuntersuchung durch BSL vor 10 Jahren vorgenommene Streichung einer Friedhofsarbeiter-Stelle wirkt sich hier besonders deutlich aus. Durch die sinkenden Bestattungszahlen in Linderhausen vergrößert sich der „Leerstand“ sehr schnell.

Wegen der verstärkten Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit müssen nach Auffassung des Vorstandes auch für diesen Friedhof zukunftsfähige Lösungen gefunden und die bereits vor einigen Jahren geführte grundsätzlich Diskussion erneut belebt werden.

Detaillierte Betrachtungen des Themas Linderhausen sind dann anzustellen, wenn erste Ergebnisse der Friedhofsentwicklungsplanung für den Friedhof Oehde vorliegen.

 

 


Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Bericht zur Friedhofsentwicklungsplanung Oehde zur Kenntnis zu nehmen.