Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
Sachverhalt:
Verfahren
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25. Juni 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) Nordrhein-Westfalen (NRW) gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen.
Zur
Steuerung der Regional-, Bauleit- und Fachplanung enth?lt der Entwurf des LEP
NRW ?bergreifende Ziele zur r?umlichen Struktur des Landes, zum Klimaschutz, zu
einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer ?erhaltenden
Kulturlandschaftsentwicklung? sowie Festlegungen zu den Sachgebieten??????????
? Siedlungsraum,
? Freiraum,
? Verkehr- und technische Infrastruktur,
? Rohstoffversorgung und
? Energieversorgung.
Der
Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes kann bereits jetzt auf der Homepage
der Landesregierung eingesehen werden.?? (http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/)
Die ?ffentlichkeit und die in ihren Belangen ber?hrten ?ffentlichen Stellen werden bei der Aufstellung des neuen LEP NRW beteiligt. Vom 30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 k?nnen B?rgerinnen und B?rger sowie ?ffentliche Stellen zum Entwurf des neuen LEP NRW Stellung nehmen.
Begleitend zu diesem f?rmlichen Beteiligungsverfahren f?hrt die Staatskanzlei in den einzelnen Planungsregionen des Landes Nordrhein-Westfalens Informationsveranstaltungen durch, um ?ber die wesentlichen Inhalte und die weiteren Verfahrensschritte und Beteiligungsm?glichkeiten zu informieren.
Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung wird fristgerecht bis zum 28. Februar 2014 pr?fen, ob Belange der Stadt Schwelm durch die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW ber?hrt sind und ihre Stellungnahme hierzu an die Landesregierung weiterleiten.
Der Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung wird zu gegebener Zeit ?ber das Ergebnis der Pr?fung und ?ber das weitere Verfahren der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen durch die Verwaltung der Stadt Schwelm informiert.
