Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 176/2013 hat die Verwaltung im September 2013 vorgeschlagen, den Entwurf des Haushaltssanierungsplanes 2014 zu einer Sondersitzung des Finanzausschusses im Oktober 2013 vorzulegen.
Zwischenzeitlich wurde die 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2014 vom Kämmerer am 02.10.2013 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Im Ergebnisplan ergeben sich für die Jahre 2014 – 2021 im Vergleich zur bisherigen Planung (Stand Etat 2013) folgende Veränderungen:
Haushalts-
jahr |
Im
Etat 2013 geplant für 2014 ff. (Ratsbeschluss vom 14.03.2013) |
Saldo
des Ergebnisplanes 2014 ff. Stand 1. Änderungsliste 2014 vom 02.10.2014 |
Verschlechterung
zur bisherigen Planung |
|
|
€ |
|
2014 |
-6.065.513 |
-7.291.643 |
-1.226.130 |
2015 |
-5.044.876 |
-7.532.081 |
-2.487.205 |
2016 |
27.180 |
-1.978.098 |
-2.005.278 |
2017 |
92.209 |
-1.187.046 |
-1.279.255 |
2018 |
30.384 |
-2.125.703 |
-2.156.087 |
2019 |
383.484 |
-2.513.011 |
-2.896.495 |
2020 |
261.568 |
-2.232.630 |
-2.494.198 |
2021 |
11.293 |
-2.683.696 |
-2.694.989 |
Die 1. Änderungsliste (Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage) berücksichtigt hierbei im Wesentlichen folgende Punkte:
- Auswirkungen der 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2014,
- Aktuelle Entwicklung der Kreisumlage für 2014 ff.
- Aktuelle Entwicklungen bei der Gewerbesteuer,
- Auswirkungen den interfraktionellen Antrags, wie in der Sitzungsvorlage 152/2013/1 dargestellt.
Nach dem aktuellen Sachstand der 1. Änderungsliste kann der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2016 nicht ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt werden.
In einer Modellrechnung (Anlage 2 der Sitzungsvorlage) ist dargestellt, wie die derzeit bestehende Lücke, sofern keine anderen Konsolidierungsmöglichkeiten gefunden werden, über eine entsprechende Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B geschlossen werden könnte.
Basierend auf dem Stand der 1. Änderungsliste ist außerdem der für die Fortschreibung des bisherigen Haushaltssanierungsplanes 2013 – 2021 erforderliche Katalog der Maßnahmeblätter zu den einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen (Anlage 3 der Sitzungsvorlage) beigefügt.
Das Personalwirtschaftskonzept wird für die folgenden Sitzungen der entsprechenden Fachausschüsse bzw. des Rates nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
ohne