Betreff
Schließung der Gustav-Heinemann-Schule, Hauptschule der Sadt Schwelm
Vorlage
168/2013
Aktenzeichen
4.3 La.
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Gem. § 82 (3) Schulgesetz müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. 

 

In Schwelm hat sich in den vergangenen zwei Jahren gezeigt, dass es immer schwieriger wird, eine Eingangsklasse an der Hauptschule zu bilden. Hierfür sind mindestens 18 Anmeldungen erforderlich.

 

Die Tatsache, dass in Schwelm die Mindestanmeldezahlen der letzten Jahre immer erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres erreicht wurden und weder Eltern, noch Lehrpersonal noch Schulträger hier von einer gesicherten Klassenbildung und Planung ausgehen konnten, hat dazu geführt, diesbezüglich das Beratungsgespräch beim Dezernat 48 des Regierungspräsidenten in Arnsberg zu suchen.

Anlässlich des Beratungsgesprächs konnte auch aus Sicht der Bezirksregierung die beabsichtigte Schließung der Gustav-Heinemann-Schule nachvollzogen werden.

Das Beratungsgespräch hat weiter ergeben, dass auch weiterhin für Schwelmer Schülerinnen und Schüler der Besuch einer Hauptschule ermöglicht werden sollte. Hierzu wäre auch denkbar, mit einer Nachbargemeinde zu kooperieren.

Anlässlich der Beteiligung der Stadt Gevelsberg an der Erstellung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Schwelm hat diese bereits ihre Bereitschaft zur Aufnahme der Schwelmer Hauptschülerinnen und –schüler erklärt.

 

Anhand der prognostizierten Schülerzahlen sollten ab dem Schuljahr 2014/15 keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden und die Gustav-Heinemann-Schule ab 01.08.2014 aufgelöst werden. Die Auflösung sollte jahrgangsweise erfolgen  bis  – unabhängig von der Zahl der Parallelklassen – nur  noch die Jahrgänge 7(8) – 10 vorhanden sind. Ob ein geordneter Schulbetrieb dann noch möglich ist, bleibt abzuwarten. Sobald die Schülerzahl unter 100 sinkt, kann hiervon nicht mehr ausgegangen werden. Dies kann bereits zum Ende des Schuljahres 2015/16 im Sommer 2016 der Fall sein.

 

In dem Beratungsgespräch wurde erklärt, dass auch die weitere Unterrichtung der verbliebenen Hauptschülerinnen und –schüler frühzeitig zu regeln ist. Ob die Anbindung an einer Schwelmer Schule oder an einer Hauptschule der Nachbarstädte erfolgen soll, ist zu klären. Hierbei ist auch sicherzustellen, dass die Hauptschülerinnen und Hauptschüler weiterhin den Bereich Arbeitslehre ( Hauswirtschaft und Technik) wahrnehmen können.  Da diese Fächer weder an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule (hier wird nur Technik angeboten) noch am Märk. Gymnasium angeboten werden wurden hierzu erste Kontakte mit der Stadt Gevelsberg aufgenommen.

Über die Ergebnisse wird in der nächsten Sitzung des Schulausschusses berichtet.

 

Da es sich hierbei um Schüler der Sekundarstufe I (ab ca. 13/14 Jahre) handelt, ist davon auszugehen, dass diese in der Lage sein werden, die Hauptschule Gevelsberg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Aufgrund der Entfernung besteht ein Anspruch auf ein sogen. Schokoticket.



 


Beschlussvorschlag:

Die Gustav-Heinemann-Schule – Gemeinschaftshauptschule der Stadt Schwelm – wird    zum Ende des Schuljahres 2013/2014 aufgelöst. Die Auflösung erfolgt jahrgangsweise. Die endgültige Schließung soll erfolgen, wenn ein geordneter Schulablauf durch zu geringe Schülerzahlen (unter 100) nicht mehr gewährleistet ist. Über die Unterbringung der dann verbleibenden Schülerinnen und Schüler soll Anfang des Jahres 2014 entschieden werden.