Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2014 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
159/2013
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden für 2014 ermittelt:

 

 

Gebührensatz

2013

Gebührensatz

2014

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

2,00

2,01

+ 0,01

+ 0,5

Bioabfall 60 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,02

1,05

+ 0,03

+ 2,9

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,25

1,30

+ 0,05

+ 4,0

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,50

2,60

+ 0,10

+ 4,0

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,63

0,65

+ 0,02

+ 3,2

 

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten erhöhen sich ausgehend von den Gebührensätzen des Vorjahres für die Entsorgungskosten an den Kreis gegenüber dem Vorjahr mit 2.900,00 € (+ rd. 0,1 %) geringfügig. Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2014 lagen zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

 

Die unterschiedliche Erhöhung der Gebührensätze in den einzelnen Abfallfraktionen ist im Wesentlichen auf den Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren zurückzuführen. Im Bereich der kleinen Restabfallbehälter führt der Fortfall eines Überdeckungsausgleichs zu Mindererlösen von rd. 33.000,00 €. Dies wirkt sich mit 0,06 € negativ auf den Gebührensatz aus. Bei den Restabfall-Großbehältern wirkt sich die Einrechnung des Unterdeckungsbetrages von rd. 15.000,00 € mit 0,03 € verschlechternd auf den Gebührensatz aus. Für die Bioabfallbehälter sind in der Kalkulation 2014 keine Über- oder Unterdeckungsbeträge auszugleichen.

 

Im Verhältnis zum Gebührensatz für kleine Restabfallbehälter steigt der Gebührensatz für Großbehälter überproportional. Dies ist auf die Entwicklung der Kostenverteilungsschlüssel zugunsten der kleinen Restabfallbehälter, insbesondere bei Fahrzeugeinsatzzeiten und bei Abfallmengen, zurückzuführen.

 

Detaillierte Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösposten sowie Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Bei den kleinen Restabfallbehältern und den Bioabfallbehältern ist mit einer Steigerung von jeweils rd. 3.000 Litern zu rechnen. Dies wirkt sich auf die Gebührensätze mit jeweils 0,01 € positiv aus. Die Nutzung der 1.100-Liter-Großbehälter ist mit rd. - 5.000 Litern rückläufig. Der Gebührensatz verändert sich hierdurch negativ um 0,01 €.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsmäßig festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

Gebühren

 

2013

 

2014

 

Veränderung

 

Restabfall

 

120,00 €

 

120,60 €

 

+ 0,60 €

 

Bioabfall

 

61,20 €

 

63,00 €

 

+ 1,80 €

 

Abfall gesamt

 

181,20 €

 

183,60 €

 

+ 2,40 €

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2014 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.