Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende Gebührensätze wurden
für 2014 ermittelt:
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Gebührensatz 2013 |
Gebührensatz2014 |
Veränderung |
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€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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2,00 |
2,01 |
+ 0,01 |
+ 0,5 |
Bioabfall 60 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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1,02 |
1,05 |
+ 0,03 |
+ 2,9 |
Restabfall 1.100 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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1,25 |
1,30 |
+ 0,05 |
+ 4,0 |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)
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2,50 |
2,60 |
+ 0,10 |
+ 4,0 |
Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)
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0,63 |
0,65 |
+ 0,02 |
+ 3,2 |
Kosten / Erlöse
Die Gesamtkosten erhöhen sich
ausgehend von den Gebührensätzen des Vorjahres für die Entsorgungskosten an den
Kreis gegenüber dem Vorjahr mit 2.900,00 € (+ rd. 0,1 %) geringfügig.
Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2014 lagen zum
Zeitpunkt der Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über
einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst
eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.
Die unterschiedliche Erhöhung
der Gebührensätze in den einzelnen Abfallfraktionen ist im Wesentlichen auf den
Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren zurückzuführen. Im Bereich
der kleinen Restabfallbehälter führt der Fortfall eines Überdeckungsausgleichs
zu Mindererlösen von rd. 33.000,00 €. Dies wirkt sich mit 0,06 € negativ auf
den Gebührensatz aus. Bei den Restabfall-Großbehältern wirkt sich die
Einrechnung des Unterdeckungsbetrages von rd. 15.000,00 € mit 0,03 €
verschlechternd auf den Gebührensatz aus. Für die Bioabfallbehälter sind in der
Kalkulation 2014 keine Über- oder Unterdeckungsbeträge auszugleichen.
Im Verhältnis zum
Gebührensatz für kleine Restabfallbehälter steigt der Gebührensatz für
Großbehälter überproportional. Dies ist auf die Entwicklung der
Kostenverteilungsschlüssel zugunsten der kleinen Restabfallbehälter,
insbesondere bei Fahrzeugeinsatzzeiten und bei Abfallmengen, zurückzuführen.
Detaillierte Erläuterungen zu
den Kosten- und Erlösposten sowie Abweichungen zum Vorjahr (absolut und
prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte
Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Bei den kleinen
Restabfallbehältern und den Bioabfallbehältern ist mit einer Steigerung von
jeweils rd. 3.000 Litern zu rechnen. Dies wirkt sich auf die Gebührensätze mit
jeweils 0,01 € positiv aus. Die Nutzung der 1.100-Liter-Großbehälter ist mit
rd. - 5.000 Litern rückläufig. Der Gebührensatz verändert sich hierdurch
negativ um 0,01 €.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsmäßig festgelegten
Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.
Gebühren |
2013 |
2014 |
Veränderung |
Restabfall |
120,00 € |
120,60 € |
+ 0,60 € |
Bioabfall |
61,20 € |
63,00 € |
+ 1,80 € |
Abfall gesamt |
181,20 € |
183,60 € |
+ 2,40 € |
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2014 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.