Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2014 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
158/2013
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Aus der Kalkulation ergeben sich für 2014 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2013

Gebührensatz

2014

Veränderung

voraussichtl.

Gebühren-

Aufkommen

 

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,89

1,88

- 0,01

- 0,5

166.150,00

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

3,17

3,26

+ 0,09

+ 2,8

4.241.500,00

Benutzer mit abflusslosen Gruben

13,57

16,39

+ 2,82

+ 20,8

34.900,00

Kleinkläranlagen Grundgebühr

3,83

3,15

- 0,68

- 17,5

1.450,00

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

16,09

23,04

+ 6,95

+ 43,2

12.350,00

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,15

1,07

- 0,08

- 6,9

131.700,00

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,30

1,26

- 0,04

- 3,1

3.570.950,00

 

 

Kosten / Erlöse

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass die Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,4 % reduziert sind. Die Verteilung auf Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) hat sich geringfügig zugunsten der Schmutzwasser-beseitigung verändert:

 

SW      2013: 54,9 %               2014: 54,6 %               ( - 0,3 %)

NW      2013: 45,1 %               2014: 45,4 %               (+ 0,3 %)

 

Für 2014 sind keine umfangreichen Kanalsanierungen geplant; hierdurch ergibt sich eine Kostenreduzierung von 296.500,00 € gegenüber dem Vorjahr. Diese teilt sich zu rd. 64 % (190.000,00 €) auf NW und zu rd. 36 % (106.000,00 €) auf SW auf.

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom 27.06.2013 unverändert 5,25 %. Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 085/2013 wird verwiesen.

Kostenerhöhend wirkt sich der Ausgleich eines Unterdeckungsbetrages aus dem BAB 2012 aus (+ rd. 127.000,00 €). Die negative Auswirkung auf den NW-Gebührensatz beträgt 0,03 €.

 

Bedingt durch den Fortfall eines Überdeckungsausgleichs sind Mindererlöse von rd. 112.000,00 € zu verzeichnen. Dies wirkt sich auf den SW-Gebührensatz für übrige Benutzer negativ mit 0,10 € aus.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Kosten- und Erlösposten sowie die Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrundegelegt.

Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einem Rückgang von rd. 30.000 m³ zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz negativ mit 0,07 € aus.

Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr erhöhen sich um rd. 46.000 m². Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen zum städtischen Haushalt wird eine vollständige Kostenbeteiligung des Landesbetriebes Straßen NRW bei der Straßen-entwässerung für Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen angestrebt. Nach den vorliegenden Berechnungen wird der Landesbetrieb für 2014 mit einer Straßenfläche von rd. 114.000 m² zu NW-Gebühren veranlagt. Der bisher von der Stadt getragene Anteil (rd. 123.000 m²) reduziert sich um 64.000 m². Es verbleiben rd. 59.000 m² für Gehwege und Parkspuren an Bundes- / Landesstraßen. Der Gebührensatz verbessert sich durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlagen um 0,02 €.

 

Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben

 

Eine Reduzierung der Verbrauchsmengen um 164 m³ (- 7,7 %) und Kostensteigerungen insbesondere durch Erhöhung der Zeitanteile der Verwaltungsbeschäftigten führt zur ausgewiesenen Erhöhung des Gebührensatzes für Benutzer von geschlossenen Gruben.

 

Die Fixkosten (Personal- / Verwaltungskosten, Verbandslasten abzüglich Überdeckungs-ausgleich) im Bereich der Kleinkläranlagen wurden mit rd. 4.900,00 € (Vorjahr rd. 1.800,00 €) ermittelt. Die Erhöhung basiert im Wesentlichen auf einem geringeren Übderdeckungs-ausgleich. Nach aktueller Rechtsprechung sollten nicht mehr als 30 % von 100 % der ermittelten Fixkosten in die Grundgebühr eingerechnet werden. Demnach wird der Fixkostenanteil auf rd. 1.500,00 € reduziert. Die Bemessungsgrundlagen haben sich mit 460 Einwohnern (Vorjahr 466 Ew.) geringfügig reduziert.

 

Die Reduzierung der Fixkosten bei der Grundgebühr um 70 % (rd. 3.400,00 €) führt zu Mehrkosten bei der Entsorgungsgebühr. Die Kosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr (rd. 9.000,00 €) auf 12.400,00 €. Auf Basis der 2012 tatsächlich abgefahrenen Mengen wurde eine geringfügig reduzierte Bemessungsgrundlage von 536 m³ (Vorjahr 557 m³) zugrundegelegt.


Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².

 

Gebühren

2013

2014

Veränderung

 

Schmutzwasser

 

634,00 €

 

652,00 €

 

+ 18,00 €

 

Niederschlagswasser

 

169,00 €

 

163,80 €

 

 -   5,20 €

 

Entwässerung gesamt

 

803,00 €

 

815,80 €

 

+ 12,80 €

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2014 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.