Sachverhalt:
Gebührensätze
Aus der Kalkulation ergeben
sich für 2014 folgende Gebührensätze:
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Gebührensatz 2013 |
Gebührensatz
2014 |
Veränderung |
voraussichtl. Gebühren- Aufkommen |
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€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr
|
|
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Wupper- /
Ruhrverbandsmitglieder
|
1,89 |
1,88 |
- 0,01 |
- 0,5 |
166.150,00 |
Übrige Benutzer
(Kanalanschluss)
|
3,17 |
3,26 |
+ 0,09 |
+ 2,8 |
4.241.500,00 |
Benutzer mit
abflusslosen Gruben
|
13,57 |
16,39 |
+ 2,82 |
+ 20,8 |
34.900,00 |
Kleinkläranlagen
Grundgebühr
|
3,83 |
3,15 |
- 0,68 |
- 17,5 |
1.450,00 |
Kleinkläranlagen
Entsorgungsgebühr
|
16,09 |
23,04 |
+ 6,95 |
+ 43,2 |
12.350,00 |
Niederschlagswassergebühr
|
|
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|
|
|
Wupper- /
Ruhrverbandsmitglieder
|
1,15 |
1,07 |
- 0,08 |
- 6,9 |
131.700,00 |
Übrige Benutzer
(Kanalanschluss)
|
1,30 |
1,26 |
- 0,04 |
- 3,1 |
3.570.950,00 |
Kosten / Erlöse
Aus der Vergleichsübersicht
(Anlage 3) ist zu entnehmen, dass die Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr um rd.
1,4 % reduziert sind. Die Verteilung auf Schmutzwasser- (SW) und
Niederschlagswasserbeseitigung (NW) hat sich geringfügig zugunsten der
Schmutzwasser-beseitigung verändert:
SW 2013: 54,9 % 2014:
54,6 % ( - 0,3 %)
NW 2013: 45,1 % 2014:
45,4 % (+ 0,3 %)
Für 2014 sind keine
umfangreichen Kanalsanierungen geplant; hierdurch ergibt sich eine
Kostenreduzierung von 296.500,00 € gegenüber dem Vorjahr. Diese teilt sich zu
rd. 64 % (190.000,00 €) auf NW und zu rd. 36 % (106.000,00 €) auf SW auf.
Der kalkulatorische Zinssatz
beträgt gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom 27.06.2013 unverändert 5,25 %.
Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 085/2013 wird verwiesen.
Kostenerhöhend wirkt sich der
Ausgleich eines Unterdeckungsbetrages aus dem BAB 2012 aus (+ rd. 127.000,00
€). Die negative Auswirkung auf den NW-Gebührensatz beträgt 0,03 €.
Bedingt durch den Fortfall
eines Überdeckungsausgleichs sind Mindererlöse von rd. 112.000,00 € zu
verzeichnen. Dies wirkt sich auf den SW-Gebührensatz für übrige Benutzer
negativ mit 0,10 € aus.
Erläuterungen zu den
einzelnen Kosten- und Erlösposten sowie die Abweichungen zum Vorjahr (absolut
und prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen
an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter
Fläche (NW) zugrundegelegt.
Bei der Schmutzwasserbeseitigung
ist mit einem Rückgang von rd. 30.000 m³ zu rechnen. Dies wirkt sich auf den
Gebührensatz negativ mit 0,07 € aus.
Die Bemessungsgrundlagen für
die Niederschlagswassergebühr erhöhen sich um rd. 46.000 m². Im Rahmen der
Konsolidierungsmaßnahmen zum städtischen Haushalt wird eine vollständige
Kostenbeteiligung des Landesbetriebes Straßen NRW bei der Straßen-entwässerung
für Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen angestrebt. Nach den
vorliegenden Berechnungen wird der Landesbetrieb für 2014 mit einer
Straßenfläche von rd. 114.000 m² zu NW-Gebühren veranlagt. Der bisher von der
Stadt getragene Anteil (rd. 123.000 m²) reduziert sich um 64.000 m². Es
verbleiben rd. 59.000 m² für Gehwege und Parkspuren an Bundes- / Landesstraßen.
Der Gebührensatz verbessert sich durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlagen um
0,02 €.
Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben
Eine Reduzierung der Verbrauchsmengen um 164 m³ (- 7,7 %) und Kostensteigerungen insbesondere durch Erhöhung der Zeitanteile der Verwaltungsbeschäftigten führt zur ausgewiesenen Erhöhung des Gebührensatzes für Benutzer von geschlossenen Gruben.
Die Fixkosten (Personal- /
Verwaltungskosten, Verbandslasten abzüglich Überdeckungs-ausgleich) im Bereich
der Kleinkläranlagen wurden mit rd. 4.900,00 € (Vorjahr rd. 1.800,00 €)
ermittelt. Die Erhöhung basiert im Wesentlichen auf einem geringeren
Übderdeckungs-ausgleich. Nach aktueller Rechtsprechung sollten nicht mehr als
30 % von 100 % der ermittelten Fixkosten in die Grundgebühr eingerechnet werden.
Demnach wird der Fixkostenanteil auf rd. 1.500,00 € reduziert. Die
Bemessungsgrundlagen haben sich mit 460 Einwohnern (Vorjahr 466 Ew.)
geringfügig reduziert.
Die Reduzierung der Fixkosten
bei der Grundgebühr um 70 % (rd. 3.400,00 €) führt zu Mehrkosten bei der
Entsorgungsgebühr. Die Kosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr (rd. 9.000,00
€) auf 12.400,00 €. Auf Basis der 2012 tatsächlich abgefahrenen Mengen wurde
eine geringfügig reduzierte Bemessungsgrundlage von 536 m³ (Vorjahr 557 m³)
zugrundegelegt.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte
Fläche beträgt 130 m².
Gebühren |
2013 |
2014 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
634,00 € |
652,00 € |
+ 18,00 € |
Niederschlagswasser |
169,00 € |
163,80 € |
- 5,20 € |
Entwässerung gesamt |
803,00 € |
815,80 € |
+ 12,80 € |
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2014 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.