Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2014 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
157/2013
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 616.200,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr (688.400,00 €) ist eine Senkung von 72.200,00 € (- rd. 11 %) zu verzeichnen. Bei gleichzeitiger Reduzierung der Erlöse (ohne Gebühren) um insgesamt rd. 82.300,00 € erhöht sich in der Gesamtbetrachtung der Gebührensatz in der Klasse C um rd. 3,00 %.

 

Im Vorjahr wurde im Rahmen der Beratung über die Gebührenbedarfsberechnung eine Darstellung der Entwicklung der Gebührensätze ab 2007 in Form eines gemeinsamen fiktiven Gebührensatzes beispielhaft für die Klasse C vorgelegt. Die Übersicht wurde aktualisiert und ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt.

 

Aufgrund der differenzierten Entwicklung der Gebührensätze werden die Kostenstellen Winterdienst und sonstige Straßenreinigung (Sommerreinigung) nachfolgend separat betrachtet.

 

Winterdienst

 

Im Rahmen der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

Klasse A:         bisher 2,33 €               neu 1,73 €       (- 0,60 €)

Klasse B:         bisher 1,87 €               neu 1,38 €       (- 0,49 €)

Klasse C:         bisher 1,47 €               neu 1,09 €       (- 0,38 €)

 

Die geringeren Gebührensätze resultieren aus einer Kostenreduzierung von rd. 84.000,00 €      (- rd. 26 %). In der Vorjahreskalkulation war ein Unterdeckungsbetrag von 70.000,00 € auszugleichen. Der Fortfall dieser Kosten verbessert die Gebührensätze in der Klasse A um 0,50 €, in der Klasse B um 0,40 € und in der Klasse C um 0,31 €. Um witterungsbedingte Gebührensprünge einzuschränken, wurden zur Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzzeiten für Fahrzeuge und Personal Durchschnittswerte aus den Jahren 2004 bis 2012 berechnet. Bei den Kosten für Streumittelbeschaffung wurde ein Durchschnittsverbrauch der Jahre 2006 bis 2012 zugrundegelegt.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen (absolut und prozentual) zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen des Winterdienstes einschließlich Erläuterungen dargestellt.

 

Bei den Bemessungsgrundlagen haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Die Erhöhung um insgesamt 181 Frontmeter wirkt sich nur in der Klasse B positiv mit 0,01 € aus.

 

Sommerreinigung

 

Es wurden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

Klasse A:         bisher 0,80 €               neu 1,27 €       (+ 0,47 €)

Klasse B:         bisher 1,54 €               neu 2,03 €       (+ 0,49 €)

Klasse C:         bisher 1,79 €               neu 2,28 €       (+ 0,49 €)

 

Die Erhöhung der Gebührensätze ist im Wesentlichen auf den Fortfall eines Überdeckungsausgleichs aus Vorjahren zurückzuführen. Dies führt zu Mindererlösen von 63.000,00 €. Auf der Kostenseite sind Steigerungen von rd. 11.000,00 € (+ rd. 3 %) zu verzeichnen.

Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Kosten- und Erlöspositionen der Sommerreinigung sowie die Darstellung der Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Die im Bereich des Winterdienstes getroffenen Feststellungen zu den Bemessungsgrundlagen treffen in gleichem Maß für die Sommerreinigung zu. Hier wirkt sich die Erhöhung um insgesamt 181 Frontmeter nicht auf die Gebührensätze der einzelnen Klassen aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

Gebühren

2013

2014

Veränderung

 

Winterdienst Klasse C

 

29,40 €

 

21,80 €

 

- 7,60 €

 

Sommerreinigung Klasse C

 

35,80 €

 

45,60 €

 

+ 9,80 €

 

Straßenreinigung gesamt

 

65,20 €

 

67,40 €

 

+ 2,20 €

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2014 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.