Sachverhalt:
Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 616.200,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr (688.400,00 €) ist eine Senkung von 72.200,00 € (- rd. 11 %) zu verzeichnen. Bei gleichzeitiger Reduzierung der Erlöse (ohne Gebühren) um insgesamt rd. 82.300,00 € erhöht sich in der Gesamtbetrachtung der Gebührensatz in der Klasse C um rd. 3,00 %.
Im Vorjahr wurde im Rahmen der Beratung über die Gebührenbedarfsberechnung eine Darstellung der Entwicklung der Gebührensätze ab 2007 in Form eines gemeinsamen fiktiven Gebührensatzes beispielhaft für die Klasse C vorgelegt. Die Übersicht wurde aktualisiert und ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt.
Aufgrund der differenzierten
Entwicklung der Gebührensätze werden die Kostenstellen Winterdienst und
sonstige Straßenreinigung (Sommerreinigung) nachfolgend separat betrachtet.
Winterdienst
Im Rahmen der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Klasse A: bisher 2,33 € neu 1,73 € (-
0,60 €)
Klasse B: bisher 1,87 € neu 1,38 € (-
0,49 €)
Klasse C: bisher 1,47 € neu 1,09 € (-
0,38 €)
Die geringeren Gebührensätze
resultieren aus einer Kostenreduzierung von rd. 84.000,00 € (- rd. 26 %). In der Vorjahreskalkulation
war ein Unterdeckungsbetrag von 70.000,00 € auszugleichen. Der Fortfall dieser
Kosten verbessert die Gebührensätze in der Klasse A um 0,50 €, in der Klasse B
um 0,40 € und in der Klasse C um 0,31 €. Um witterungsbedingte Gebührensprünge
einzuschränken, wurden zur Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzzeiten für
Fahrzeuge und Personal Durchschnittswerte aus den Jahren 2004 bis 2012
berechnet. Bei den Kosten für Streumittelbeschaffung wurde ein Durchschnittsverbrauch
der Jahre 2006 bis 2012 zugrundegelegt.
In der als Anlage 3
beigefügten Übersicht sind die Abweichungen (absolut und prozentual) zu den
Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen des Winterdienstes
einschließlich Erläuterungen dargestellt.
Bei den Bemessungsgrundlagen
haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Die Erhöhung um insgesamt 181
Frontmeter wirkt sich nur in der Klasse B positiv mit 0,01 € aus.
Sommerreinigung
Es wurden folgende
Gebührensätze ermittelt:
Klasse A: bisher 0,80 € neu 1,27 € (+
0,47 €)
Klasse B: bisher 1,54 € neu 2,03 € (+
0,49 €)
Klasse C: bisher 1,79 € neu 2,28 € (+
0,49 €)
Die Erhöhung der
Gebührensätze ist im Wesentlichen auf den Fortfall eines Überdeckungsausgleichs
aus Vorjahren zurückzuführen. Dies führt zu Mindererlösen von 63.000,00 €. Auf
der Kostenseite sind Steigerungen von rd. 11.000,00 € (+ rd. 3 %) zu
verzeichnen.
Detaillierte Erläuterungen zu
den einzelnen Kosten- und Erlöspositionen der Sommerreinigung sowie die
Darstellung der Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind der
Anlage 4 zu entnehmen.
Die im Bereich des
Winterdienstes getroffenen Feststellungen zu den Bemessungsgrundlagen treffen
in gleichem Maß für die Sommerreinigung zu. Hier wirkt sich die Erhöhung um
insgesamt 181 Frontmeter nicht auf die Gebührensätze der einzelnen Klassen aus.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt bezieht
sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer
Anliegerstraße.
Gebühren |
2013 |
2014 |
Veränderung |
Winterdienst Klasse C |
29,40 € |
21,80 € |
- 7,60 € |
Sommerreinigung Klasse C |
35,80 € |
45,60 € |
+ 9,80 € |
Straßenreinigung gesamt |
65,20 € |
67,40 € |
+ 2,20 € |
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2014 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.