Betreff
Sachstandsbericht zum interfraktionellen Antrag zum Haushalt 2013
Vorlage
152/2013
Aktenzeichen
3 / Ple
Art
Berichtsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 14.03.2013 den interfraktionellen Antrag zum Haushalt 2013 beschlossen. Zu verschiedenen Konsolidierungsmaßnahmen des interfraktionellen Antrags wurden bereits im Vorfeld im Rahmen der vorhergehenden Finanzausschusssitzungen Beschlüsse gefasst, durch die sich ein höheres Konsolidierungsvolumen ergibt.

Sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen sind Bestandteil des vom Rat am 14.03.2013 beschlossenen Haushaltssanierungsplans.

 

Mit Sitzungsvorlage 127/2013 hat die Verwaltung einen Zwischenstand zum interfraktionellen Antrag zum Haushalt 2013 vorgestellt.

Zwischenzeitlich wurde eine Übersicht zum PLAN / Umsetzungsstand mit den entsprechenden Sachstandsberichten zu den einzelnen Konsolidierungsmöglichkeiten generiert.

 

Nachfolgend ist aus Vereinfachungsgründen lediglich der interfraktionelle Antrag mit dem Umsetzungsstand aufgeführt, sowie ein kurzer Hinweis bei welcher Maßnahme zusätzlich Konsolidierungspotential beschlossen wurde.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen in den meisten Fällen entsprechende Ratsbeschlüsse voraussetzt.

 

 

 

 

Übersicht Umsetzungsstand:

 

* Umsetzungsstand ist nachfolgend erläutert.

 

 

A) Liegenschaften (Schulstandorte; Verwaltungsgebäude)

Geplanter Konsolidierungsbeitrag ab 2018: 855.000 € davon im Bereich Schulen: 377.700 €, im Bereich Verwaltungsgebäude 477.300 €.

 

Im Vorfeld wurde ein zusätzlicher Konsolidierungsbetrag ab 2014 in Höhe von 250.000 € im Bereich der Schulen beschlossen.

 

Bereich Schulen:

Folgende Ausgangslage (Annahme) liegt den nachfolgenden Berechnungen zu Grund:

 

Leerzug des Gebäudes A während den Sommerferien 2014

Einzug der B zum 01.08.2014 und Verkauf des Gebäudes B zum 01.08.2014       

Einzug der C zum 01.08.2014 und Verkauf des Gebäudes C zum 01.08.2014

Aufgabe der D zum 01.08.2017 mit Verkauf des Gebäudes D

Aufgabe der E zum 01.08.2016 mit Verkauf des Gebäudes E

 

Berechnung Schulstandorte:

 

 

Bereich Verwaltungsgebäude:

Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Prognose abgegeben werden, da die Überlegungen zur Umsetzung noch nicht abgeschlossen sind. Aufgrund der Sachlage wird von der Zentralisierung als Neubau ausgegangen, sodass das Konsolidierungsergebnis erreicht wird. Unter der Annahme, dass eine Nutzung des Neubaus ab Mitte 2016 möglich ist, ergibt sich ein Konsolidierungsbeitrag bereits ab Mitte 2016 in Höhe von 238.650 € und ab 2017 in Höhe von 477.300 €.

 

 

O) Veräußerungserlöse Schulgebäude (Erträge)

 

Hierbei ist die Veräußerung von Insgesamt 4 Schulgebäuden unterstellt. Es wird davon ausgegangen, dass pro Gebäude ein Verkaufserlös über Buchwert in Höhe von 270.000 € erzielt werden kann.

 

 

B) Personalkosten Schulen (Verwaltung)

 

Sofern der Rat der Stadt Schwelm die Schließung der o.a. Schulstandorte beschließt, könnte ab 2015 Personalaufwendungen mit rd. 15.000 € und ab 2018 weitere Aufwendungen von rd. 36.000 € also insgesamt rd. 51.000 € eingespart werden.

 

Potentiale, die im Bereich Reinigung durch die Aufgabe von Gebäuden erzielt werden, werden unter dem Punkt „Optimierung Reinigung“ zusammengefasst.

 

 

C) Reduzierung Lernmittel

 

Unter der Annahme dass die Schule A im Sommer 2014 aufgegeben wird, können hier bereits ab 2014 entsprechende Aufwendungen reduziert werden.

 

 

H) Optimierung Reinigung

 

Unter Berücksichtigung der politischen Beschlussgrundlage wird die Eigenreinigung weiter optimiert und soweit umsetzbar – die Fremdreinigung sukzessive eingeführt. Aussagen / Einschätzungen zu dem ab 2015 dargestellten Konsolidierungspotential werden im Laufe des 1. Quartals 2014 möglich sein, da 2013 das erste vollständige Betrachtungs-/Vergleichsjahr sein wird. Nach heutigem Kenntnisstand ist ein Einsparpotential von rd. 50.000 € ab dem Jahr 2015 realistisch.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass entsprechende Konsolidierungspotentiale im Bereich Personal bereits in das Personalwirtschaftskonzept 2010 ff. eingeflossen sind. Sie dürfen daher nicht nochmals unter dem Pkt. Optimierung Reinigung oder Liegenschaften angerechnet werden.

 

 

D) Bewertung Immobilien

 

Hierzu finden zur Zeit weitere Gespräche mit der Kommunalaufsicht und der GPA statt. Nach jetzigem Kenntnisstand wird das Konsolidierungsergebnis erreicht.

 

 

E) Verbesserung TBS

 

Im Vorfeld wurden weitere Konsolidierungswerte beschlossen.

Gemäß der Sitzungsvorlage 086/2013 wird der Jahresgewinn mit 1.120.500,09 € ausgewiesen. Sofern der Rat der Stadt Schwelm die Sitzungsvorlage beschließt, wird das Konsolidierungsziel für 2013 erreicht. Zu den o. g. Konsolidierungswerten wird mit Sitzungsvorlage 088/2013/1 im VR der TBS am 24.09.2013 berichtet.

 

 

F) Umsetzung Orga-Untersuchung

 

Nach heutigem Kenntnisstand wird das Konsolidierungsziel erreicht, unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht geschaffen werden.

 

Voraussetzung ist u. a. die Umsetzung der als Anlage 1 beigefügten Organigramme.

 

G) Weitere Erträge

 

Hierzu werden weitere Gespräche mit Dritten geführt. Nach heutigem Kenntnisstand wird das Konsolidierungsziel erreicht.

 

 

I) Haus Martfeld

 

Im Vorfeld wurden weitere Konsolidierungsergebnisse bereits beschlossen.

 

Vom Kulturbüro wurden in der Sitzung des Kulturausschusses am 05.06.2013 folgende Maßnahmen zur Optimierung der Nutzung des Hauses Martfeld vorgestellt:

1.       Neukonzeption für das Archiv

2.       Reaktivierung des Seminarraums im Südflügel

3.       Verlegung + Gestaltung des Eingangsbereiches

4.       Verlegung der standesamtlichen Eheschließungen

5.       Verlegung des Leitungsbüros vom Torturm in den Südflügel

6.       Verlegung der historischen Bibliothek in den Torturm

7.       Veränderung der Museumsöffnungszeiten

8.       Verbesserung der Cost income ratio

9.       Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen

10.    Neukonzeption für die Dauerausstellung

 

Z. Z. wird ein Zeit- und Kostenplan für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen erarbeitet. Zur Realisierung eines Teils der Maßnahmen sind Investitionen erforderlich, die bereits zum Teil (Erneuerung Rollregalanlage, Umgestaltung Museumseingang) etatisiert worden sind.

 

Der in der Sitzung des Kulturausschusses am 05.06.2013 vorgestellte Maßnahmenkatalog beinhaltet u.a. verschiedene Aufwandskürzungen und die Erzielung von Mehrerträgen. Seitens des Kulturbüros werden die, über das vorgestellte ambitionierte Maßnahmenpaket hinaus, formulierten zusätzlichen Konsolidierungsmöglichkeiten von jährlich 10.000 € ab 2015 für wahrscheinlich nicht realisierbar eingestuft. Eine weitere Aufwandsreduzierung erscheint nach heutigem Stand nicht umsetzbar. Ob nach der Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen, über die bereits kalkulierten Mehrerträge hinaus, zusätzliche Erträge erzielt werden können, erscheint nach heutiger Einschätzung unwahrscheinlich.

 

 

J) Erhöhung Vergnügungssteuer

 

Sofern der Rat der Stadt Schwelm die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung (Sitzungsvorlage 132/2013) beschließt, kann die Konsolidierungsmaßnahme ab 2014 umgesetzt werden.

 

 

K) Einführung papierlose Gremienarbeit

 

 

Mit einer Fachfirma wurden die Möglichkeiten einer kostengünstigen Lösung zur Umsetzung der Forderung nach papierloser Gremienarbeit erörtert. Das Unternehmen stellte die Alternativen vor. Es wurde besprochen, wie diese in Übereinstimmung mit den örtlichen Besonderheiten gebracht werden können.  Die Verwaltung ist nun dabei, auf dieser Grundlage ein Betriebsmodell zu entwickeln.

 

Die Einführung der papierlosen Gremienarbeit bietet die Möglichkeit, an anderen Stellen Einsparungen vorzunehmen.

 

 

L) Niederschlagswasser (Bundes- u. Landesstraßen)

 

Zur Zeit finden weitere Abstimmungsgespräche mit Straßen NRW statt. Nach heutigem Kenntnisstand werden die geplanten Konsolidierungsergebnisse zumindest bis 2015 erreicht.

 

 

M) Jugendhilfe (organisatorische Änderung)

 

Die geplante Einsparung bei den Hilfen zur Erziehung  i. H. v. 100.000 € bis zum Jahr 2016 ist nach aktueller Einschätzung ein realistischer Wert, der durch spezielle Maßnahmen in der Falleingangsphase, Qualitätsvereinbarungen mit den Hilfeanbietern, Konzeptentwicklung zur Rückführung in die Ursprungsfamilie und permanentes Nachsteuern im Hilfeplanprozess erreicht werden kann.

Risiken bestehen aufgrund der starken Steigerung der Eingliederungshilfen nach § 35a, speziell im Bereich der von Dritten (Fachärzten, Gesundheitsamt) verordneten Integrationshilfe. Steuerungsmöglichkeiten der Jugendhilfe sind hier sehr begrenzt. Diese ersten Auswirkungen der „Inklusion“ werden sich in den nächsten Jahren vermutlich weiterhin stark auswirken.

Weitere Risikofaktoren sind z.B. der Zuzug von Familien, deren Kinder bereits stationär untergebracht sind oder notwendige Maßnahmen des Kinderschutzes in akuten Gefährdungssituationen (Inobhutname).

Eine abschließende Beratung wird im Jugendhilfeausschuss im 4. Quartal 2013 erfolgen müssen.

 

 

N) Veräußerungserlöse Winterberg (Erträge)

 

Die o.a. Maßnahme wird wie vorgesehen umgesetzt.