Betreff
Sachstand Tagesbetreuung in der Stadt Schwelm zum Stichtag 01.08.2013
Vorlage
136/2013
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Die neuen KiTas der Ev. Kirchengemeinde (Am Brunnen) und der AWO (Grothestraße) nehmen derzeit bzw. in Kürze ihren Betrieb auf. Die Verwaltung gibt einen Überblick über die Anmeldezahlen der Kindertagesbetreuung in Schwelm. Es werden in der Sitzung die aktuellen Zahlen bekannt gegeben.

Im Hinblick auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2013 wurden Anfragen an das LJA und das DIJuF gestellt, inwieweit die Stadt Schwelm sich auf Veränderungen der Platzzahlen einstellen muss, sofern Eltern auch in Schwelm von dem Recht auf freie Platzwahl zwischen den gleichwertigen Angeboten Kita und Kindertagespflege Gebrauch machen werden.

Das Landesjugendamt hat hierzu mitgeteilt, dass es dieses Urteil als Einzelurteil wertet, das nicht auf alle anderen Fälle übertragbar sei. Eine Anfrage an das DIJuF ergab ein ähnliches Meinungsbild. In der Zwischenzeit hat das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz die Beschwerde der Stadt Köln gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln behandelt und das Kölner Urteil aufgehoben.

Nach dieser aktuellen Rechtsprechung sind die Angebote „Betreuung in einer Kita“ und „Betreuung in Tagespflege“ als gleichwertig im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs zu betrachten.

 

 

Verglichen mit dem letzten Jahr vor Einführung des KibiZ ergibt sich folgendes Bild:

 

Anzahl d.Kinder mit Rechtsanspruch

0 bis unter 6 J.     

Plätze in Schwelmer Kitas gesamt

Plätze in Tagespflege

Plätze für U3

Aufwand (kommunaler Mittel Anteil Betriebs-kosten)

GTK 2008/09

(3-6 Jahre)

ca. 950

860

25

ca. 50

ca. 1.700.000

2011/12

1385

828

 

88

 

2012/13

1357 (Hochr.)

818

 

113

ca. 2.000.000

2013/14

1329 (Hochr.)

898

52

168

 

Verän-derung

-2% pro Jahr

2012 auf 2014 plus

8,5%

ca. 30 Zu-gänge und Abgänge

 

 

 

Aktuell sind noch 41 + 2 Plätze in den KiTas und in Tagespflege frei (Stand 01.08.2013). Bei Meldung eines Rechtsanspruchs durch Eltern hat die Stadt Schwelm nach einer nicht rechtlich abgesicherten Empfehlung des Landesjugendamtes ca. 3 Monate Zeit, die entsprechenden Betreuungsplätze bereitzustellen.

 

Es gibt aktuell Anfragen von veschiedenen Investoren, die bereit sind, in Kitas zu investieren. Verschiedene Initiativen von pädagogischen Fachkräften sind bestrebt, eigene Wald-/Kindergärten oder Großtagespflegestellen zu gründen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.