Betreff
Beteiligungsbericht 2011
Vorlage
135/2013
Aktenzeichen
3/Pl
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 117 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung (nach der Änderung durch das GO-Reformgesetz) hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist.

 

Mit dem Beteiligungsbericht 2011 kommt die Stadt Schwelm ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 117 GO NRW in Verbindung mit § 52 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) in der neuen Form zur Berichterstattung über ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung nach. Gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ist der Beteiligungsbericht dem Gesamtabschluss beizufügen.

 

Der Bericht ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung beigefügt. Im Bedarfsfall kann der Bericht auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach Kenntnis durch den Rat wird auf die Möglichkeit der Einsichtsnahme in den hiesigen Tageszeitungen und auf der Internetseite der Stadt Schwelm hingewiesen.