Sachverhalt:
Der interfraktionelle Antrag vom 13.03.2013 beinhaltet die Forderung, Kosteneinsparungen durch Synergien zwischen Stadtverwaltung und Technischen Betrieben zu erreichen. Hierbei sollen auch die Potenziale ermittelt werden, die durch andere Organisationsformen geschaffen werden könnten.
Die Darstellungen dieser Vorlage erfolgen in Ergänzung zu den Aussagen der Vorlage 106/2013 – Vergleich der Betriebsformen der TBS. Die dort dargestellten Unterschiede der Betriebsformen sollen durch die Betrachtung von Schnittstellen und Synergien erweitert werden.
Bei der Beratung im Verwaltungsrat am 27.06. 2013 ist deutlich geworden, dass Informationen über die bereits bestehenden Synergien nicht vollständig zur Verfügung stehen. Diese Informationen sollen mit dieser Vorlage gegeben werden.
Hinweis: zur Vereinfachung wird im Text der Begriff „Eigenbetrieb“ statt der korrekten Bezeichnung „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ benutzt.
1. Satzungsregelung
Die Hauptverbindung zwischen TBS und Stadt besteht in den Dienstleistungsbereichen, die durch die Unternehmenssatzung benannt sind und die „wirtschaftliche Erfüllung technischer Dienste im Rahmen der Aufgabenstellung der Stadt Schwelm“ betreffen.
Gemäß § 2 (1) 2 der Satzung sind dies:
- Straßenbauangelegenheiten,
- Straßenbeleuchtung,
- Pflege der Grünflächen, Spielplätze, Sportanlagen und Forste,
- Gewässerbau und –unterhaltung,
- Vorbereitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes,
- Wartung und Instandsetzung städtischer Fahrzeuge und Vorhaltung der notwendigen Infrastruktur (Werkstatt).
Es bestehen unterschiedliche Schnittstellen zu den jeweils beauftragenden Fachbereichen (insbesondere FB 2, FB 4 und FB 5). Die im Rahmen der städtischen Orga-Untersuchung angestrebte Prüfung der Schnittstellen ist nicht erfolgt.
Aus Sicht der TBS entstehen durch eine geänderte Organisationsform keine Synergieeffekte bezüglich der inhaltlichen Wahrnehmung dieser Dienstleistungen. Die inhaltliche Aufgabenerfüllung ist unabhängig von der Betriebsform.
2. Weitere bestehende Synergien
Neben den genannten Bereichen bestehen weitere Aufgaben, die im wechselseitigen Geschäft als Dienstleistungen der TBS für die Stadt und als Dienstleistungen der Stadt für die TBS erbracht werden.
Die gegenseitigen Dienstleistungen wurden zu einem großen Teil bereits zur Zeit des Eigenbetriebes in dieser Form erbracht und bei der Gründung der AöR erhalten. Ziel war bei Gründung des Eigenbetriebes und der AöR, möglichst viele Synergien zu erhalten. Es wurden von Beginn an Doppelfunktionen und – arbeiten durch gezielte organisatorische Strukturen vermieden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Personalwirtschaft. Hier sollte kein unnötiger Overhead bei den TBS entstehen, wenn die Aufgaben bei der Stadt bereits installiert und mit ausgebildetem und erfahrenem Personal ausgestattet waren. Aus dieser Entscheidung resultiert ein Großteil der heute vorhandenen Beistandsleistungen / Synergien.
Dienstleistungen der TBS für die Stadt:
Marktreinigung
Die früher fremdvergebene Aufgabe wurde vor einigen Jahren als Inhouse-Geschäft
(öffentliche Fläche und öffentlicher Zweck) an die TBS übergeben. Die TBS
nutzen das erfahrene Personal und den Fahrzeugpark für die Erfüllung dieser
Aufgabe. Außerhalb der regulären Arbeitszeit wird die TBS-Rufbereitschaft
eingebunden.
Dienste rund um das Heimatfest
Die TBS wirken traditionell intensiv bei der Vor- und Nachbereitung sowie an
den Tagen des Heimatfestes mit (Absperrungen, Beschilderungen, Reinigung
Kirmesgelände, Reinigung Zugstrecke, Abfallentsorgung für Nachbarschaften,
etc.). Im Vorfeld des Heimatfestes werden durch die Abteilungen im Bereich der
Zugstrecke gezielte Grünpflege- und Reinigungsarbeiten durchgeführt.
Winterdienst auf nicht satzungsgemäßen Flächen der Stadt
Die TBS bedienen im Auftrag der Stadt eine Reihe von Flächen, die nicht dem
satzungsgemäßen Winterdienst unterliegen (Überwege, Treppen, Plätze, etc.).
Diese Flächen werden in der Regel durch die Handstreutruppen der TBS von Schnee
und Eis befreit.
Einsatz des Bühnenmobils
Die TBS sorgen für Transport, Auf- und Abbau im Rahmen der städtischen
Regelungen. Das Bühnenmobil wird am Betriebshof gelagert und in der
TBS-Werkstatt gepflegt.
Transporte und sonstige Arbeiten für Einrichtungen der
Verwaltung
Auf Anforderung der städtischen Dienststellen übernehmen die TBS Transporte
unterschiedlicher Güter (Stühle, Tische, sonstiges Mobiliar, Wahlurnen und
–kabinen, etc.) sowie Sonderentsorgungen und -reinigungen.
Rufbereitschaft
Neben der Rufbereitschaft für die eigenen hoheitlichen Bereiche (Abwasser,
Abfall etc.) unterstützen die TBS die städtische Rufbereitschaft und auf
Anforderung durch Polizei und Feuerwehr bei Absperrmaßnahmen und
Beschilderungen, beim Einfangen von Tieren, etc..
Dienstleistungen der Stadt für die TBS:
Personalsachbearbeitung
Die Bearbeitung der TBS-Personalangelegenheiten wird als Dienstleistung
durch die Stadtverwaltung wahrgenommen. Hierzu zählen die arbeitsvertraglichen
Angelegenheiten, die Führung der Personalakten, die Zuarbeit bei den
Mitbestimmungssachverhalten, die Entgeltverwaltung, etc..
Der Stellenplan wird im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung durch die TBS selbst erstellt. Auch die Personalentwicklung erfolgt bei den TBS, um dem betrieblichen Steuerungsbedarf Rechnung zu tragen.
Dienstvereinbarungen zum Personalbereich werden in der Regel
gemeinsam entwickelt. Auf Grund unterschiedlicher Betroffenheiten bzw.
Zeitabläufe sind in den vergangenen Jahren aber auch eigenständige Regelungen
getroffen worden (z.B. bezüglich der Arbeitssicherheit, des Leistungsentgeltes
gemäß TvöD und der Dienst- und Schutzkleidung).
DV-Angelegenheiten inkl. Telefon
Die ADV der Stadt unterhält u. a. das städtische DV-Netz. Die TBS sind in
dieses Netz integriert. Die Beschaffung und Administration von Soft- und
Hardware erfolgt zentral über die ADV.
Gleiches gilt für die Telefonanlage der TBS, die mit der Telefonanlage der Stadt verbunden ist. Hierdurch besteht die Möglichkeit, Telefonate zwischen Stadt und TBS als interne (kostenfreie) Gespräche zu führen.
Pressestelle
Die Informations- und Pressestelle der Stadt wird auch durch die TBS
genutzt. Eine eigene Pressestelle bei den TBS wurde weder als Eigenbetrieb noch
als AöR aufgebaut.
Druckerei
Die TBS nutzen seit Anbeginn die technischen Einrichtungen der städtischen
Druckerei für größere Druckaufträge. Der Druck der Gebührenbescheide wird
mittlerweile aus Gründen der Aufwandsreduzierung fremdvergeben.
Postdienst
Der städtische Botendienst fährt den TBS-Betriebshof einmal täglich an und
bringt / holt die Verwaltungspost. Die Frankierung erfolgt zentral beim Kreis.
Ratsmanagement
Der Verwaltungsrat ist in das Ratsmanagement integriert. Die TBS nutzen wie
alle anderen Dienststellen der Stadt das System Session.
Versicherungen
Die TBS schließen als AöR selbst Versicherungsverträge ab (z.B.
Gebäudeversicherungen etc.). Die Kommunalversicherungen (Haftpflicht,
Eigenschaden, etc.) werden in Abstimmung mit der Stadt geführt, die
Schadensabwicklung erfolgt durch die Stadt.
Gleichstellungsbeauftragte
Bei der Gründung der AöR wurde zur Minimierung des Aufwandes festgelegt,
dass sich die städtische und die TBS-GB gegenseitig vertreten. Somit entsteht
kein Mehraufwand, da eine Vertretung für die personalwirtschaftlichen und
arbeitsrechtlichen Belange ohnehin zu gewährleisten ist.
Datenschutzbeauftragter
Die TBS haben keinen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt, sondern
werden durch den städtischen Beauftragten bedient.
Hochbaumaßnahmen auf TBS-Grundstücken
Die Ingenieure des FB 2 wickeln die baulichen Maßnahmen im Bereich der TBS
als Dienstleistung ab. Dies gilt auch für die Gebäudetechnik.
Reinigung
Die Reinigung der Betriebsgebäude Wiedenhaufe erfolgt als
Dienstleistung durch das Immobilienmanagement. Hier wird auch die Vertretung
der TBS-eigenen Reinigungskraft am Friedhof organisiert.
Verwaltung der Altdarlehen
Die (anteiligen) Kredite, die die Stadt zu Zeiten des ehemaligen
Eigenbetriebes für die TBS aufgenommen hat, wurden im Rahmen der AöR-Gründung
nicht auf die TBS übertragen. Sie werden als Trägerdarlehen der Stadt geführt
und durch den Fachbereich Finanzen verwaltet und bei Bedarf prolongiert.
Tilgung und Zinsen sowie eine Kostenbeteiligung für die Verwaltung tragen die
TBS.
Vollstreckung (als Amtshilfe)
Nach erfolgloser Mahnung von ausstehenden öffentlich-rechtlichen Forderungen sind diese vollstreckbar. Zuständig hierfür sind die Vollstreckungsbehörden der jeweiligen Städte des Wohnsitzes des Eigentümers. Die TBS bedienen sich im Rahmen der Amtshilfe in erster Linie der Vollstreckungsbehörde der Stadt Schwelm, die dem Fachbereich Finanzen zugeordnet ist.
Gemeinsam mit der Stadtverwaltung wird die örtliche Rechnungsprüfung
der Kreisverwaltung genutzt. Für den Bereich der TBS erfolgt die technische
Prüfung (Vergaben gemäß VOB und VOL), die Kassenbestandsaufnahme und
Kassenprüfung sowie die Prüfung der Gebührenkalkulationen.
Die Wahrnehmung der dargestellten Dienstleistungen ist nach Auffassung der TBS weitestgehend unabhängig von der Organisationsform. Dies gilt sowohl für die Dienstleistungen der TBS als auch für die der Stadt.
Im Fall eines Eigenbetriebes sind aus Sicht der TBS die beidseitigen Dienstleistungen unverändert. Nur in einzelnen Bereichen ergeben sich durch die veränderte Rechtsform organisatorische Änderungen (z.B. beim Abschluß von Versicherungen, bei den Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragten etc.).
Im Fall eines Regiebetriebes stellt sich die Frage, ob die – dann interne – Abwicklung in gleicher Abrechnungsdetaillierung und Transparenz erfolgen würde. Diese Frage ist mit Blick auf die Logik des NKF und die praktizierte bzw. gewollte Detailtiefe zu beantworten.
3. Potenzielle weitere Synergien
Ziel der folgenden Ausführungen ist es, Synergiepotenziale aufzuzeigen, die im Rahmen einer Organisationsformänderung entstehen können.
Die Aspekte „gemeinsame Beschaffung“ und „gemeinsame Vergabestelle“ sind bereits durch die Politik thematisiert worden und werden an dieser Stelle nicht weiter beleuchtet.
Potenzielle Synergieeffekte durch eine geänderte Betriebsform bestehen aus Sicht der TBS vorrangig im Bereich der Führung, der Buchhaltung und der allgemeinen Verwaltung.
Vorstand
Dem Vorstand obliegt gemäß Kommunalunternehmensverordnung NW und gemäß Unternehmenssatzung die Leitung der Anstalt in eigener Verantwortung nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns. Er vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Er ist zuständig für die dienstrechtlichen Angelegenheiten und besitzt die Dienstherreneigenschaft in beamtenrechtlichen Angelegenheiten.
Im Eigenbetrieb besteht gemäß Eigenbetriebsverordnung
NW eine Betriebsleitung, die die Angelegenheiten des Betriebes
verantwortlich steuert. Die Verantwortlichkeit der Betriebsleitung entspricht
in weiten Teilen der des AöR-Vorstands. Durch die Regelungen der Überleitung
zum Zeitpunkt der AöR-Gründung können aber Auswirkungen auf die
Entgeltsituation bestehen.
Im Regiebetrieb wird die Betriebsführung in die Hierarchie der Verwaltung eingebunden. Je nach Organisation und Zielsetzung kann dies auch in Kombination mit anderen Führungsaufgaben der Verwaltung geschehen. Ein Synergiepotenzial besteht durch den Wegfall oder den teilweisen Abbau der betriebsbezogenen Führungsfunktion, indem die Aufgaben auf andere Stellen verlagert werden.
Grundsätzlich sind für diese Entscheidungen die faktischen Rahmenbedingungen bei der Stadt und die Erwartungen an die innerbetrieblichen Abläufe von Bedeutung. Es ist zu prüfen, welche organisatorischen Maßnahmen geeignet sind, die gesteckten Ziele bezüglich der Arbeitsabläufe, der Transparenz und der innerbetrieblichen Standards zu erfüllen.
Kaufmännische Leitung
Der kaufmännischen Leitung obliegt neben der Leitung des Rechnungswesens und der allgemeinen Verwaltung die enge Zusammenarbeit mit dem Vorstand zur allgemeinen Geschäftsführung. In diesem Zusammenhang organisiert und überwacht sie verwaltungsinterne Abläufe, steuert die kosten- und leistungsrechnungsrelevanten Prozesse und realisiert Prozessoptimierungen. Sie unterstützt den Vorstand maßgeblich bei der Organisationsentwicklung.
Als Leitung des Rechnungswesens erstellt die kaufmännische
Leitung den Jahresabschluss und den Wirtschaftsplan. Außerdem ermittelt sie die
Ansatzvorschläge für Haushaltsstellen der Stadt, über die die Dienstleistungen
des Betriebes abgerechnet werden.
Im Eigenbetrieb bleiben diese Aufgaben bestehen. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Geschäftsführung sowie die Organisationsentwicklung sind weiterhin erforderlich.
Beim Regiebetrieb werden im Rahmen der Integration des bisherigen Rechnungswesens in das Finanzwesen der Stadt die Tätigkeiten zum Jahresabschluss und Wirtschaftsplan Bestandteile des städtischen Jahresabschlusses bzw. Haushaltsplanes und obliegen somit dem Fachbereich Finanzen. Die Ermittlung der Ansatzvorschläge hat dann über die jeweiligen Fachbereiche zu erfolgen, denen die einzelnen Sparten des Betriebes zugeordnet werden. Hierbei ist die Unterstützung seitens des städtischen Controllings erforderlich.
Die Organisationsentwicklung findet dann im Rahmen der Entwicklung der gesamten Verwaltung statt, da die Abteilungen des Betriebes in die Organisation der Stadt integriert und die Geschäftsführung für die gesamte Verwaltung vom Verwaltungsvorstand wahrgenommen wird.
Bei einer vollständigen Integration des Betriebes in die
Verwaltung der Stadt kann ggfls. die Funktion der kaufmännischen Leitung ganz
oder teilweise entfallen, wenn die einzelnen Tätigkeiten auf verschiedene
Fachbereiche aufgeteilt werden.
Um den im Betrieb erreichten Stand an Transparenz und Aussagefähigkeit zu
erreichen, ist nach Einschätzung der TBS ein erheblicher Ausbau des städtischen
Controllings sowie der Kosten- und Leistungsrechnung erforderlich. Darüber
hinaus ist es erforderlich, im Betrieb realisierte Prozessoptimierungen zu
übernehmen, um weiterhin den manuellen Aufwand zu minimieren. Inwiefern diese
Aufgaben mit den bestehenden Kapazitäten der Stadt erledigt werden können und
somit die Funktion der kaufmännischen Leitung ersatzlos entfallen würde, kann
nicht beurteilt werden.
Rechnungswesen
Das Rechnungswesen umfasst die kaufmännische Buchhaltung inkl. Anlagenbuchhaltung und Darlehensverwaltung und die komplette Abwicklung der Gebühren inkl. Kalkulationen, Betriebsabrechnung, Veranlagung, Stammdatenpflege, Stundung, Mahn- und Vollstreckungswesen (inkl. Insolvenzen und Zwangsversteigerungen) etc..
Diese Aufgaben sind unabhängig von der Organisationsform
wahrzunehmen. Für eine effiziente Abwicklung wurden einige Prozesse so
gestaltet, dass große Datenmengen über Schnittstellen teilautomatisiert
verarbeitet werden. Dies gilt insbesonders für das Abwickeln der
Zahlungseingänge im Gebührenbereich über virtuelle Bankverbindungen, das ein
über 95 %iges automatisiertes Verbuchen ermöglicht. Der manuelle Aufwand wird so
auf ein Minimum reduziert.
Die TBS bedienen sich seit Jahren eines externen Dienstleisters für Druck,
Kuvertieren und Versand der Gebührenjahresbescheide und Mahnungen, wodurch der
Aufwand für diese Tätigkeit ebenfalls auf ein Minimum reduziert wird.
Der Eigenbetrieb erfordert aufgrund der eigenen Rechnungslegung eine eigene Buchhaltung. Eine Integration in den Fachbereich Finanzen erzeugt aus Sicht der TBS keine Synergien. Es wird im Gegenteil als nachteilig angesehen, wenn die Wege zwischen Betriebsleitung/kaufmännischer Leitung, Controlling und Buchhaltung bzw. Sachbearbeitung und Buchhaltung verlängert werden.
Der Regiebetrieb verfügt über kein eigenes Rechnungswesen. Die komplette Integration der bisherigen kaufmännischen Buchhaltung (inkl. Anlagenbuchhaltung und Darlehensverwaltung) in das städtische Finanz- und Rechnungswesen ist erforderlich. Für diese Integration ist zu prüfen, wie hoch der Personalbedarf für die Erledigung der inhaltlich grundsätzlich unveränderten Aufgaben, aber mit erhöhter Menge im Fachbereich Finanzen wäre. Eine Aussage über mögliche Überkapazitäten, die sich aus einem Zusammenführen ergeben könnten, kann ohne Analyse der städtischen Situation nicht getroffen werden.
Nach Einschätzung der TBS ändert sich der Aufwand für folgende Aufgaben durch die Integration nicht:
-
Anlagebuchhaltung
-
Darlehensverwaltung
-
Erfassen und Buchen externer Rechnungen
-
Buchen der Zahlungseingänge (sofern das
bestehende Verfahren beibehalten wird/werden kann)
-
Kalkulation, Veranlagung und
Betriebsabrechnung der Gebühren
-
Stundung
Mögliche Synergieeffekte ergeben sich bei der
Stammdatenpflege und dem Mahn- und Vollstreckungswesen, wenn die seit Gründung
des ehemaligen Eigenbetriebes getrennten Objektdaten für Grundsteuer und
Grundbesitzabgaben wieder zusammengeführt werden.
Der Synergieeffekt für Stammdatenpflege beschränkt sich weitgehend auf das
Entfallen des doppelten Erfassens von spezifischen Daten zum Eigentümer (z. B.
Wechsel im Eigentümer, Adressänderung, abweichende Bescheidempfänger,
Einzugsermächtigungen). Bei den objektspezifischen Daten gibt es in der Regel
keine doppelte Erfassung (Änderung des Einheitswertes ist nur steuerrelevant;
Frontmeter, versiegelte Flächen, Frischwasserverbräuche und Anzahl verwendeter
Abfallbehälter betrifft nur die Gebühren).
Ein eigenes Mahn- und Vollstreckungswesen der TBS würde entfallen und komplett in den Prozess des städtischen Mahn- und Vollstreckungswesens integriert. Bei den TBS werden ca. 20 % einer Vollzeitstelle benötigt.
Inwiefern die Prozessoptimierungen der TBS auf die Prozesse der Stadt übertragbar sind bzw. ähnliche Prozessautomatisierungen bei der Stadt realisiert wurden, kann von den TBS nicht beurteilt werden.
Um die genannten Synergieeffekte im Rahmen des Regiebetriebes zu erreichen, sind die seit 1998 getrennten Systeme und Datenbestände wieder zusammenzuführen. Auch wenn der Aufwand hierfür nicht beziffert werden kann, ist er als nicht unerheblich einzustufen. Ab wann sich diese „Investition“ rechnet, ist derzeit nicht abschätzbar.
Hinweis Gesamtabschluss:
Die Stadt ist verpflichtet, ab 2010 einen Gesamtabschluss unter Einbeziehung aller wesentlichen Beteiligungen zu erstellen. Der Einzelabschluss der TBS ist entsprechend zu konsolidieren. Im Falle des Regiebetriebes wird die bisherige Buchhaltung des Betriebes in das städtische Finanz- und Rechnungswesen integriert. Eine Konsolidierung im Rahmen des Gesamtabschlusses entfällt. Der mögliche Synergieeffekt kann aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht beziffert werden.
Controlling
Für die Auftragsabwicklung mit der Stadt werden die erbrachten Leistungen entsprechend erfasst und verrechnet. Diese Funktion obliegt dem Controlling. Darüber hinaus unterstützt das Controlling den Vorstand in der Geschäftsführung und den Verwaltungsrat mit Analysen und Berichten zu den Aufgabenbereichen der TBS.
Im Eigenbetrieb werden diese Aufgaben unverändert benötigt.
Im Regiebetrieb ist die (extern geprägte) Auftragsabwicklung durch die interne Leistungsverrechnung zu ersetzen, um zum einen den Anforderungen des NKF gerecht zu werden und zum anderen die erlangte Transparenz und Aussagefähigkeit aufrechtzuerhalten (Initialkosten). Es wird davon ausgegangen, dass für ein zeitgemäßes und steuerungsrelevantes Controlling auch im Regiebetrieb ein vergleichbarer Aufwand entsteht.
Allgemeine Verwaltung
Im Rahmen allgemeiner Verwaltungstätigkeiten werden Sekretariatsaufgaben, Kundenbetreuung und Empfang / Anlaufstelle sowie die Koordination der Personalangelegenheiten, die Stellenplanung und Personalentwicklung wahrgenommen.
Es wird davon ausgegangen, dass sowohl als Eigen- wie auch als Regiebetrieb der Standort Wiedenhaufe auf Grund der fachtechnischen Gegebenheiten erhalten bleibt.
Im Eigenbetrieb bestehen nach Einschätzung des
Vorstandes keine nennenswerten Synergiepotenziale gegenüber der AöR. Die
betriebliche Koordination der Personalsachbearbeitung sowie die Stellen- und
Personalentwicklungsplanung würden weiterhin erforderlich sein, ebenso die
Kundenbetreuung und der Empfang vor Ort am Betriebshof. Das Entgegennehmen und
Weiterleiten von externen Telefonaten kann – nach Schaffen entsprechender
technischer Voraussetzungen - über die städtische Telefonzentrale geschehen.
Im Regiebetrieb würden die Erstellung des Stellenplanes und die Personalentwicklungsplanung auf die Stadtverwaltung insgesamt verlagert. Die Notwendigkeit zur zeitgemäßen Erbringung der bürgerbezogenen Dienste (z.B. Anlaufstelle an der Wiedenhaufe, Telefonzentrale, etc.) bleibt praktisch bestehen.
Im Eigen- oder Regiebetrieb wird der TBS-Personalrat in den städtischen Personalrat integriert. Hierdurch kann ggfls. Zeit- und Fortbildungsaufwand reduziert werden. Die bei den TBS bestehende Jugend- und Auszubildendenvertretung ist gemäß TvöD auf die Gesamtstadt auszuweiten.
DV-Administration
Für die oben beschriebenen Dienstleistungen der städtischen ADV gibt es einen zentralen Ansprechpartner bei den TBS. Dieser betreut auch die TBS-spezifischen Anwendungen wie z. B. AIDA, Sidoun und eigene Datenbanken über die reine DV-technische Verwaltung hinaus. Diese Funktion ist keine Dopplung der ADV-Aufgaben, sondern eine Ergänzung, die auch in den anderen Organisationsformen erforderlich ist.
4. Zusammenfassung
Synergiebereich |
Eigenbetrieb |
Regiebetrieb |
|
|
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Dienstleistungen gemäß TBS-Satzung |
unveränderte Inhalte |
unveränderte Inhalte |
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Vorstand |
weitgehend unveränderte Aufgaben /
Funktion, ggfls. Auswirkung Entgelt |
weitgehend unveränderte Aufgaben,
teilweiser oder ganzer Wegfall der Funktion durch Aufgabenverlagerung |
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kaufm. Leitung |
weitgehend unveränderte Aufgaben |
veränderte Aufgaben, teilweiser oder
ganzer Wegfall der Funktion durch Aufgabenverlagerung |
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Rechnungswesen |
unveränderte Aufgaben |
überwiegend unveränderte Aufgaben;
teilweise Synergie möglich (Initialkosten), vorauss. Wegfall Gesamtabschluss |
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|
|
Controlling |
unveränderte Aufgaben |
grunds. unveränderte Aufgaben
(Initialkosten Anpassung Kosten- und Leistungsrechnung) |
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|
Personalangelegenheiten |
weitgehend unveränderte Aufgaben,
Verlagerung des Personalrates |
Verlagerung Stellenplan, Personalrat und
Sonderfunktionen |
DV- Administration |
unveränderte Aufgaben |
unveränderte Aufgaben |
|
|
|
Eine monetäre Berechnung der Synergieeffekte ist auf der aktuellen Betrachtungsebene nicht durchführbar. Gleiches gilt für die Berechnung des erforderlichen Aufwandes, der für eine Umwandlung zu erbringen ist.
Insgesamt ist festzustellen, dass durch die Umwandlung in
einen Eigenbetrieb eine größere Kontinuität der fachlichen Arbeit und
eine konsequentere Erhaltung der in der AöR erzeugten positiven Strukturen /
Stärken möglich sein wird. Die monetären Auswirkungen sind dagegen gering.
Der Vorstand geht davon aus, dass die in der AöR bestehenden Synergien und
Stärken in ähnlicher Form auch als Eigenbetrieb gewährleistet werden können.
Dies gilt auch für das jährliche Betriebsergebnis.
Die Umwandlung in einen Regiebetrieb ermöglicht im Ergebnis der vorgelegten Synergiebetrachtung größere monetäre Effekte, wenn es gelingt, die Strukturen nachhaltig anzupassen. Die Einsparungen im Bereich Vorstand und Kaufmännische Leitung sind dabei abhängig von der strategischen Zielsetzung und der faktischen Umsetzbarkeit im städtischen Umfeld.
Der Anpassungsprozess bei der Stadt ist nach Erfahrung der TBS nicht von heute auf morgen zu bewältigen. Er braucht Zeit, wenn bestehende Stärken erhalten und strukturelle Schwächen verändert werden sollen. Die Erfahrungen im Rahmen der Führung des Eigenbetriebes und der AöR zeigen, dass ein solcher Umstrukturierungsprozess sehr behutsam und für die darin einbezogenen Menschen nachvollziehbar erfolgen muss.
Die nichtmonetären Aspekte (Identifikation, Motivation, Verantwortungsbereitschaft etc.) sollten bei den Entscheidungen Berücksichtigung finden.
Nach heutiger Erkenntnis wird eine Steuerpflicht der AöR voraussichtlich im Jahr 2019 greifen. Die Umwandlung in eine Betriebsform ohne die Eigenschaft der „juristischen Person“ ist zu diesem Zeitpunkt anzunehmen.
Deshalb sind ab dem Jahr 2017 die Vorbereitungen zu treffen, um eine Umsetzung für 2019 sicherzustellen.
Eine vorzeitige Umwandlung wird vor dem Hintergrund der vom Land angekündigten Kompensationsmaßnahmen nicht als zweckmäßig angesehen und landesweit auch nicht vollzogen. Eine zu frühe Umwandlung birgt nach Ansicht des Innenministeriums das Risiko, dass die Optionen für die zukünftige Entwicklung ggfls. verringert werden.
In Abwägung der beschriebenen Synergien und Aufwände ist aus Sicht des Vorstandes die Betriebsform Eigenbetrieb optimal geeignet, die notwendige Verknüpfung mit der Stadtverwaltung herzustellen.
Die Möglichkeit zur Umwandlung in einen Regiebetrieb zu einem späteren Zeitpunkt bleibt bestehen.
Der Vorstand hält einen Beschluss über die Entwicklung der Betriebsform zum jetzigen Zeitpunkt für angezeigt. Hierdurch wird sowohl dem derzeitigen Erkenntnisstand Rechnung getragen als auch eine verlässliche Perspektive für die Beschäftigten des Betriebes geschaffen.
Hinweis:
Dem Rat der Stadt werden die Inhalte dieser Vorlage mit Blick auf die Fragestellungen des interfraktionellen Antrages zur Kenntnis gegeben. Eine Entscheidung ist dort aus Sicht des Vorstandes aber derzeit nicht zu treffen. Dies erfolgt nach dem vorgeschlagenen Zeitplan zum Zeitpunkt der Umgründung.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Betriebsform der TBS als Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR) bleibt bis zum Eintreten einer Steuerpflicht
erhalten.
2.
Wird die Steuerpflicht wirksam, soll die
Umgründung zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfolgen.
3. Die Umgründung ist mit Blick auf das voraussichtliche Wirksamwerden der Steuerpflicht im Jahr 2019 ab dem Jahr 2017 vorzubereiten und dem Rat der Stadt rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen.