Betreff
Sportförderung nach den Sportförderrichtlinien (SFR) im Jahr 2013
Vorlage
116/2013
Aktenzeichen
FB 4.3 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen hierfür insgesamt 17.900 € zur Verfügung.

Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:

a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien                                 15.940,00 €

b) Zuschuss für Sportabzeichen Schüler                                                          400,00 €

c) Zuschüsse für Sportgeräte                                                               1.500,00 €

                                                                                                                        17.840,00 €

 

2010 wurde die Höhe der Zuschüsse für die Sportvereine nach den Sportförderungsrichtlinien reduziert. Die Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.

 

Die Sportförderung 2013 stellt sich nach Ablauf der Antragsfrist wie folgt dar, sofern der Sanierungsplan durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wird und diese Position Teil der Genehmigung ist:

 

a)

Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien

 

15.873,25 €

 

Nach den vorliegenden Anträgen und der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel stellt sich die Förderung nach den Richtlinien wie folgendermaßen dar:

a)       Ziffer 2.1 Förderung der Jugendarbeit

b)       Ziffer 2.2 Vereinszuschuss

c)       Ziffer 2.3.Zuschuss an Stadtsportverband Schwelm

d)       Ziffer 4.1 Zuschuss zur Ãœbungsleiterinnen – und
               Übungsleitervergütung

 

 

 

      3.043,50 €

779,75 €

770,00 €

    11.280,00 €

 

b)

Zuschuss an den Stadtsportverband für Sportabzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern

 

400,00 €

c)

Zuschuss für Sportgeräte

Die Tischtennisfreunde beantragen einen Zuschuss für die Beschaffung von neuen Tischtennistischen. Gem. Richtlinien kann ein Zuschuss in Höhe von 25% der Anschaffungskosten gewährt werden.

 

665,00 €

 

 

 

16.938,25 €

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage 116/2013 zur Kenntnis.