Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen hierfür insgesamt 17.900 € zur Verfügung.
Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:
a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien                              15.940,00 €
b) Zuschuss für Sportabzeichen Schüler                                                      400,00 €
c) Zuschüsse für Sportgeräte                                                           1.500,00 €
                                                                                                                  17.840,00 €
2010 wurde die Höhe der Zuschüsse für die Sportvereine nach den Sportförderungsrichtlinien reduziert. Die Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.
Die Sportförderung 2013 stellt sich nach Ablauf der Antragsfrist wie folgt dar, sofern der Sanierungsplan durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wird und diese Position Teil der Genehmigung ist:
a) |
Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien |
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15.873,25 € |
|
Nach den vorliegenden
Anträgen und der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel stellt sich die Förderung
nach den Richtlinien wie folgendermaßen dar: a)
Ziffer 2.1 Förderung
der Jugendarbeit b)
Ziffer 2.2
Vereinszuschuss c)
Ziffer 2.3.Zuschuss an
Stadtsportverband Schwelm d)
Ziffer 4.1 Zuschuss
zur Übungsleiterinnen – und |
    Â
3.043,50 € 779,75 € 770,00 €    11.280,00
€ |
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b) |
Zuschuss an den Stadtsportverband für
Sportabzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern |
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400,00 € |
c) |
Zuschuss für Sportgeräte Die Tischtennisfreunde
beantragen einen Zuschuss für die Beschaffung von neuen Tischtennistischen.
Gem. Richtlinien kann ein Zuschuss in Höhe von 25% der Anschaffungskosten
gewährt werden. |
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665,00 € |
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16.938,25 € |
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Vorlage 116/2013 zur Kenntnis.