Betreff
Quartalsbericht (1. Quartal 2013)
Vorlage
111/2013
Aktenzeichen
QB 2013
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 4 der TBS-Unternehmenssatzung hat der Vorstand „dem Verwaltungsrat grundsätzlich vierteljährlich Zwischenberichte über die Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplanes schriftlich vorzulegen“.

 

Die geforderten Darstellungen sind nach Einschätzung des Vorstandes auf Grund der gegebenen Rahmenbedingungen – besonders mit Blick auf die Abwicklung des städtischen Haushalts – nur bedingt aussagekräftig. Da in der Regel zu Jahresbeginn städtische Investitionsmittel noch gesperrt sind, kann es in den ersten Quartalen zu erheblichen Abwicklungsverzerrungen kommen.

Um dennoch der Vorschrift der Kommunalunternehmensverordnung und der Unternehmenssatzung zu genügen, sollen zukünftig standardisierte Quartalsübersichten erstellt werden.

 

Die Darstellung wird folgende Elemente umfassen:

1.      Erträge

2.      Aufwendungen ohne Abschreibungen (AfA)

3.      Investitionen TBS

4.      Investitionen Stadt, die durch die TBS abgewickelt werden

 

Die Abschreibung wird bei den Aufwendungen nicht berücksichtigt, da die Buchung erst im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt. Die Investitionen der Stadt, die durch die TBS abgewickelt werden, werden im Wirtschaftsplan als Aufwendungen der TBS erfasst, in der Darstellung der Abwicklung jedoch separat betrachtet.

 

Die Darstellung umfasst folgende Zeiträume:

1.      Eine Gesamtbetrachtung, d.h. die Inanspruchnahme der Ansätze zum Auswertezeitpunkt unabhängig von der Fälligkeit,

2.      Die Quartalsbetrachtung, d.h. die Inanspruchnahme der linear heruntergerechneten Ansätze für Erträge und Aufwendungen (ohne AfA) für das betrachtete Quartal in Abhängigkeit von der Fälligkeit.

 

Für Aufwendungen und Erträge wird ein linearer Verlauf unterstellt, der jedoch nicht in allen Fällen zutreffend ist. Hierdurch kann es zu zeitlichen Verschiebungen bei der Inanspruchnahme kommen.

Bei den Investitionen kann kein linearer Verlauf angenommen werden, weshalb diese nur einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden. Gesperrte Mittel werden nicht in die Betrachtung einbezogen.


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Bericht über das 1. Quartal 2013 über die Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplanes zur Kenntnis zu nehmen.