Betreff
Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2013 der Stadt Schwelm - Einbringung-
Vorlage
100/2013
Aktenzeichen
FB 4.3 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 80 Schulgesetz NW sind die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände verpflichtet, soweit sie Schulträgeraufgaben nach § 78 zur erfüllen haben, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§78 Abs.4) der Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen.

 

Die letzte Schulentwicklungsplanung wurde 2006 vorgelegt. Jedes Jahr wurde der Schulentwicklungsplan fortgeschrieben.

 

Die Entwicklungen in der Schullandschaft durch sinkende Schülerzahlen macht die Aufstellung eines neuen Schulentwicklungsplanes notwendig.

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes wird in der Sitzung des Schulausschusses vorgelegt.

 

Schulkonferenzen, Nachbarstädte und Schulaufsichtsbehörden sind bei der Schulentwicklungsplanung zu beteiligen und erhalten in den nächsten Tagen einen Entwurf, damit sie ausreichend Zeit zur Stellungnahme haben.

 

Die Beratung und Beschlussfassung im Rat soll nach Möglichkeit  in der Sitzung am 28.11.2013 erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt den Entwurf der Schulentwicklungsplanung 2013 der Stadt Schwelm zur Kenntnis.