Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.04.2013, hier eingegangen am 03.05.2013, hat die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen zu der am 06.06.2013 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:
1. Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses
der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor. Sie sind am 03.05.2013 bei der Stadt Schwelm eingegangen.
Die Bilanz der AVU AG zum 31.12.2012 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €    280.736 T €
(Vorjahr 257.626 T €)
darin gezeichnetes Kapital 36.864 T €
(Vorjahr 36.864 T €).
Die Gewinn - und Verlustrechnung der AVU AG für die Zeit vom 01.01.
bis 31.12.2012 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von      14.400 T €
aus (Vorjahr 14.400 T €).
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2012 geprüft und anschließend gebilligt. Der Abschluss ist damit festgestellt.
Der Geschäftsbericht
der AVU AG für das Geschäftsjahr 2012 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1
in elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch kann er zusätzlich in
Papierform zur Verfügung gestellt werden.
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,00 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.
Die im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Etatansätze basieren auf der Zahlung einer Dividende von 1,05 €. Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,00 € führt zu Mindererträgen (inkl. Steuererstattungen) in Höhe von 49.500 €.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Es bestehen deshalb keine Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und des Konzernabschlusses 2013 zu wählen.
Da die ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen bereits am 06.06.2013 stattfindet, können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses (zeitgleich am 06.06.2013) und des Rates der Stadt Schwelm (am 20.06.2013) nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich ist.
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Beschlussvorschlag
für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
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Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Stadtamtsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 06.06.2013 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW.
Datum:Â 28.05.2013
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                      gezeichnet                                                   gezeichnet
                      (Stobbe)                                                      (M. Gießwein)
                      Bürgermeister                                  Ratsmitglied
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Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 28.05.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
für den Rat:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 28.05.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen.