Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 06.06.2013 (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GONW
Vorlage
095/2013
Aktenzeichen
3/La
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.04.2013, hier eingegangen am 03.05.2013, hat die AVU  Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen zu der  am 06.06.2013 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

1. Vorlage des geprüften  Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

 

Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor. Sie sind am 03.05.2013 bei der Stadt Schwelm eingegangen.

Die Bilanz der AVU AG  zum 31.12.2012 schließt wie folgt ab:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €     280.736 T €

(Vorjahr 257.626 T €)

darin gezeichnetes Kapital 36.864 T €

(Vorjahr 36.864  T €).

 

Die Gewinn -  und Verlustrechnung  der AVU  AG für die Zeit vom 01.01.

bis 31.12.2012 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von       14.400 T €

aus (Vorjahr 14.400 T €).

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2012 geprüft und anschließend gebilligt. Der Abschluss ist damit festgestellt.

Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2012 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch kann er zusätzlich in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den  Bilanzgewinn in voller Höhe zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,00 € je Aktie  auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

 

Die im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Etatansätze basieren auf der Zahlung einer Dividende von 1,05 €. Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,00 € führt zu Mindererträgen (inkl. Steuererstattungen) in Höhe von 49.500 €.

 

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk  der mit der Prüfung beauftragten Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Es bestehen deshalb keine Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands  und des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

 

 

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die  Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und des Konzernabschlusses 2013 zu wählen.

 

 

Da die ordentliche Hauptversammlung der AVU  Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen bereits am 06.06.2013 stattfindet, können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses (zeitgleich am 06.06.2013) und des Rates der Stadt Schwelm (am 20.06.2013) nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich ist.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Stadtamtsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 06.06.2013  den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW.

 

Datum:  28.05.2013

 

                       

 

 

                        gezeichnet                                                      gezeichnet

                        (Stobbe)                                                         (M. Gießwein)

                        Bürgermeister                                     Ratsmitglied

                       

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 28.05.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat  genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 28.05.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur  Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen.