Sachverhalt:

Vorbemerkungen zur Vorlage 093/2013

Der Rat der Stadt  Schwelm hat in seiner Sitzung am 14.03.2013 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Aus- und Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofes wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungen und Kostenberechnungen und dem Rat der Stadt  den abschließenden Durchführungsbeschluss in Form einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit diesem Beschluss hat der Rat der Stadt die Angelegenheit faktisch an sich gezogen, eine Dringlichkeitsentscheidung kann jedoch nicht mehr erfolgen.

Die Vorlage 093/2013 ersetzt die Vorlagen 015/2013 und 015/2013/1, die die Angelegenheit ZOB inhaltlich behandelten, sowie die Vorlagen 045/2013 und 045/2013/1, mit denen die Dringlichkeitsentscheidungen erfolgen sollten. Aus diesem Grunde werden einige Sachverhalte nachfolgend wiederholt.

 

Sachverhalt Vorlage 015/2013

Der Umbau bzw. die Neuerrichtung des zentralen Busbahnhofes am Bahnhof Schwelm wurde im Jahre 2011 im Zusammenhang mit dem damals geplanten Umbau des Empfangsgebäudes konzipiert. Neben der Barrierefreiheit soll die Qualität und Attraktivität des ZOB auch durch die Errichtung großzügiger Überdachungen im Bereich der Bussteige gesteigert werden.  Nachdem der Investor des Umbaus des Empfangsgebäudes zunächst Entwürfe für die Überdachungen vorlegte, die nicht mit den in Aussicht gestellten Mitteln zu verwirklichen waren, wendete sich die Stadt Schwelm an die AVU. Grundgedanke der gemeinsamen Überlegungen war, dass die Stadt Schwelm im Rahmen der Errichtung des ZOB die Grundkonstruktion der Überdachungen schafft und die AVU dann eine Eindeckung vornimmt, die gleichzeitig energetisch wirksam ist. Die AVU beauftragte daraufhin ein Bochumer Architekturbüro, die Entwürfe des Architektenbüros wurden dann Bestandteil des Förderantrages, der bei den VRR gestellt wurde. Die Kalkulationen der Gesamtmaßnahme haben gezeigt, dass der Entwurf des Bochumer Büros mit den Mitteln des Zuwendungsbescheides nicht realisierbar ist.

Aus diesem Grunde wurde von der Hochbauabteilung des Fachbereiches IM ein weiterer Entwurf der Überdachungen erarbeitet. Wie aus den beigefügten Kostenaufstellungen ersichtlich, ist die geplante Überdachung im Rahmen des Zuwendungsbescheides realisierbar. Außerdem bietet die von IM geplante Überdachung der AVU jetzt wieder die Möglichkeit, entsprechende Solarpaneele auf der Dachfläche zu installieren.

Da der Zuwendungsbescheid der VRR für die Errichtung des ZOB sehr detailliert abgegrenzt ist, besteht die Möglichkeit der Verwirklichung des ZOB im Vorgriff einer Sanierung bzw. Umnutzung des Empfangsgebäudes, für das derzeit kein Interessent vorhanden ist. Die genaue Abgrenzung gewährleistet zudem die Funktionalität des ZOB auch ohne ein saniertes Empfangsgebäude.

 

Inhaltliche Ergänzungen zur Vorlage 015/2013/1

Nachdem die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 05.02.2013  einen entsprechenden Antrag zum Busbahnhof gestellt hatte, wurde eine darauf sich beziehende Tischvorlage 034/2013 erstellt, mit der der Durchführungsbeschuss  erfolgen sollte.  Die Vorlage 034/2013 nahm Bezug auf die Vorlage 015/2013 und wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 14.03.2013 beraten. In der Ratssitzung wurde der Bau des ZOB von allen Fraktionen eingefordert und gut geheißen. Der entsprechende Durchführungsbeschluss soll als Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt werden.

Nach der Erstellung der Dringlichkeitsvorlage 045/2013 wurde der Verwaltung aus Teilen der Politik ein Fragen- und Anregungskatalog zugesendet. Dieser wurde mit Vertretern aller Fraktionen diskutiert. Als Ergebnis dieser Diskussion wurden ergänzende Vorschläge und Überlegungen berücksichtigt.

 

Änderungen im Bereich Tiefbau:

Die Umfahrung des Busbahnhofes auf der Nordseite des nördlichen Bahnsteiges wird höhenmäßig an die Oberfläche des Bahnsteiges angeglichen. Dazu wird im Bereich der Nordseite des Bahnsteiges ein Hochbordstein mit 12 cm Auftritt, durch ein Tiefbordstein mit 3 cm Auftritt ersetzt. Eine Änderung der Kostenschätzung ist hier nicht vorzunehmen, da die Änderung kostenneutral ist.

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Vorfahrt zum Empfangsgebäude durch geeignete Maßnahmen und Beschilderung auf Taxiverkehre und Berechtigte mit Schwerbehinderung beschränkt wird.

 

.Änderungen im Bereich Hochbau:

Zur besseren natürlichen Belichtung unterhalb der Überdachungen sind in deren Konstruktion insgesamt 9 nach oben aufwölbende Lichtbänder vorgesehen. Die Mehrkosten betragen Brutto ca.23.000 €.

 

Angleichungsmaßnahmen

Angleichungsmaßnahmen, sind erforderlich da zur Zeit eine Entwicklung des Empfangsgebäudes noch nicht ansteht. Die Anpassung erfolgt durch sehr einfache Provisorien. (Auffräsen der vorhandenen Schwarzdecke, Rohplanum des Fräsgutes, Feinplanum mit Schotter 0/16, 150m² Aufbringen Trag- Deckschicht 7cm in den erforderlichen Bereichen) Diese Maßnahmen erfordern Zusatzkosten in Höhe von ca. 48.000 €

 

Änderungen in der Finanzierung:

Die zuwendungsfähigen Kosten für die Errichtung des Zentralen Busbahnhof in Schwelm werden durch den Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) zu 85 % bezuschusst. Der städtische Eigenanteil sollte neben der Verwendung von Stellplatzablösegeldern durch die Verwendung von Sponsorengeldern aus einem Kreis ambitionierter Schwelmer Bürger verringert werden. Ein Teil der Schwelmer Politik hat angeregt, die privaten Sponsorengelder nicht zu verwenden, der Finanzierungszuschuss der AVU soll dagegen in Anspruch genommen werden. Der Eigenanteil der Stadt, der zusätzlich zu den Kosten für die Änderungen haushaltsmäßig veranschlagt werden muss beläuft sich auf ca. 60.000 €.

Insgesamt beträgt der Eigenanteil der Stadt ca.131.000 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Arbeiten zur Errichtung des zentralen Omnibusbahnhofes Schwelm am Bahnhofsvorplatz beauftragt. Grundlage der Ausführung sind die in der Vorlage 093/2013 dargestellten Planungen.