Betreff
Kalkulatorischer Zinssatz für Gebührenkalkulationen 2014
Vorlage
085/2013
Aktenzeichen
Bo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Sondersitzung am 16.04.2013 wurde aus dem Verwaltungsrat angeregt, dass bei der Prüfung von Konsolidierungsbeiträgen der TBS auch eine Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes im Gebührenbereich in Betracht gezogen werden müsse.

 

Vor diesem Hintergrund wurden die Auswirkungen einer Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 %-Punkte analysiert.

 

Von einer Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes sind die Gebührenzahler betroffen. Diese sind weitgehend identisch mit den Steuerzahlern, die eine Erhöhung der Grundsteuer zu tragen haben. Aufgrund der unterschiedlichen Grundbesitzabgabearten kann es zu Verschiebungen innerhalb der Gruppe der Zahlungspflichtigen kommen.

 

 

Seit 2010 wird ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,25 % verwendet.

 

Die jährliche Ermittlung eines durchschnittlichen kalkulatorischen Zinssatzes auf Basis der Restnutzungsdauern des Kanalvermögens in Kombination mit den Abzinsungszinssätzen gemäß §253 Abs. 2 HGB der Bundesbank für die verschiedenen Restlaufzeiten ergab 5,00 %.

 

 

Eine Erhöhung um 0,25 %-Punkte würde bei sonst unveränderten Kosten zu einer Erhöhung der Gebührensätze um 0,04 €/m³ Frischwasserverbrauch und 0,03 €/m² versiegelte Fläche führen. Das Ergebnis würde um knapp 130 T€ erhöht.

 

Der möglichen höheren Ergebnisausschüttung steht eine Mehrbelastung der Stadt Schwelm (als Gebührenzahler) in Höhe von knapp 27 T€ gegenüber. Der Nettoeffekt würde sich folglich auf gut 100 T€ belaufen.

 

 

Die Auswirkungen einer Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 %-Punkte je Objekt wurden ermittelt und führen zu folgenden Erkenntnissen:

 

Im Schnitt erhöhen sich die Abwassergebühren pro Objekt um knapp 26 €/Jahr, was bezogen auf die für 2013 durchschnittlich veranlagten Abwassergebühren eine Erhöhung um 1,6 % bedeutet. Die absoluten Extremwerte sind 0,04 € und 18.901,00 €, die prozentualen 1,3 % und 3,9 %.

 

Von 5.128 Objekten sind 95 % mit einer Steigerung von bis zu 50 € pro Jahr betroffen. Auf 11 Objekte entfällt eine Steigerung über 500 € pro Jahr.

 

Fazit:

Eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes kann aufgrund des zu erbringenden Konsolidierungsbeitrages nicht in Betracht kommen.

Eine Erhöhung um 0,25 %-Punkte ist auf Basis der erwarteten Zinsentwicklung nicht erforderlich. Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen ist eine Anhebung des Zinssatzes dennoch in Betracht zu ziehen. Die Schließung der Lücke im Haushalt kann sowohl über Steuererhöhung als auch durch erhöhte Ergebnisausschüttung aufgrund eines angehobenen kalkulatorischen Zinssatzes im Gebührenbereich erfolgen.

 

Es ist zu entscheiden, ob der bisherige Zinssatz von 5,25 % oder ein Zinssatz von
5,50 % für die Kalkulation 2014 verwendet werden soll. Der Beschlussvorschlag ist entsprechend zu ergänzen.


Beschlussvorschlag:

Für die Gebührenkalkulationen 2014 wird ein kalkulatorischer Zinssatz von _____ % beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 %-Punkte führt unter sonst gleichen Bedingungen zu einer Gebührensatzsteigerung für Schmutzwasser um
0,04 € und bei Niederschlagswasser um 0,03 €. Die Ergebnissteigerung liegt bei knapp 130 T€.