Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
072/2013
Aktenzeichen
3/IS/La
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2013 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 177/2012 vom 11.09.2012 die Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2012 - Zeitraum 01.01.2012 bis  24.07.2012 - bekannt gegeben.

Zwischenzeitlich sind weitere Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2012 genehmigt worden.

Bis zur endgültigen Feststellung der jeweiligen Jahresabschlüsse kann sich die Notwendigkeit weiterer Haushaltsüberschreitungen ergeben.

 

Ab dem 25.07.2012 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2012 (bis 30.04.2013) die in der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2012 im Zeitraum vom 24.07.2012 bis zum 30.04.2013 im Ergebnisplan in Höhe von

225.627,20 €  und im Finanzplan in Höhe von 100.700,59 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 30.04.2013 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2013 die in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2013 im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 30.04.2013 im Ergebnisplan in Höhe von 42.815,81 € und im Finanzplan in Höhe von 49.834,86 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Sämtliche Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.