Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
067/2013
Aktenzeichen
FB3/Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 14.03.2013 leitete der Rat der Stadt Schwelm den durch den Kämmerer aufgestellten und durch den Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 dem Rechnungsprüfungsausschuss zu (Vorlage 039/2013).  

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresab-schluss. Dabei bedient er sich in Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung. 

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2009  wurde von der Möglichkeit nach § 103 Abs. 5 GO NRW Gebrauch gemacht, sich bei der Durchführung Dritter zu bedienen. Mit Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.10.2012 wurde der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO für die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zugestimmt . 

 

Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungs-ausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtliche Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht. 

 

Die während der Prüfung durch die Firma BDO getroffenen Feststellungen und Anregungen wurden der Verwaltung im Prüfzeitraum mitgeteilt und in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess erörtert und umgesetzt, so dass der zur Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss die durch die Umsetzung angepassten Werte enthält.

 

Aufgrund der angepassten Werte haben sich die Bilanzsumme und das Jahresergebnis im Vergleich zum Stand des zur Prüfung zugeleiteten Entwurfs mit Beschluss vom 14.03.2013 folgendermaßen verändert:

 

Bilanzsumme bisher   (Stand Zuleitung zur Prüfung 14.03.2013)                   212.060.711,99 €          

Bilanzsumme neu       (Stand nach Umsetzung der Prüfergebnisse)            213.161.498,98 €

Bilanzverlängerung                                                                                               1.100.786,99 €

 

 

Ergebnis bisher            (Stand Zuleitung zur Prüfung 14.03.2013)                    -12.590.670,75 €

Ergebnis neu                     (Stand nach Umsetzung der Prüfergebnisse) -12.974.337,40 €

Veränderung                                                                                                     -      383.666,65 €

 

Die Verschiebungen sind hauptsächlich auf die Vornahme veränderter Periodenzuord-nungen und auf die zwischenzeitlich erfolgte abschließende Beurteilung der bilanziellen Auswirkungen der „Straßenrechtlichen Vereinbarung Herdstraße“ und des „Städtebaulichen Vertrages Gustavstraße“ zurückzuführen.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.05.2013 hat der Ausschuss den Bericht der  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO unverändert übernommen und das Ergebnis der Prüfung in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.

Außerdem hat der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss 2009 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und dem Bürgermeister eine vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 hat sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.974.337,40 € ergeben. Da die Ausgleichsrücklage zum Bilanzstichtag 31.12.09 einen Bestand in Höhe von 6.542.979,69 € aufweist, kann diese lediglich in dieser Höhe zur Deckung des Jahresfehlbetrages herangezogen werden. Der noch fehlende Differenzbetrag in Höhe von 6.431.357,71 € ist aus der allgemeinen Rücklage zu decken. Durch die Inanspruchnahme der Rücklagen reduziert sich die Ausgleichsrücklage auf 0 € und die allgemeine Rücklage von 41.526.257,87 € auf 35.094.900,16 €.

 

Der Jahresabschluss 2009 in der Fassung vom 29.04.2013 nach Umsetzung der Prüfergebnisse ist  dieser Vorlage als Anlage 1 in elektronischer Form beigefügt. Auf Wunsch können zusätzliche Papierexemplare zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2009 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest. 
  2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW für den Jahresabschluss 2009 eine vorbehaltlose Entlastung.
  3. Der für 2009 ermittelte Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.974.337,40 € wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 6.542.979,69 und durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in Höhe von 6.431.357,71 € gedeckt.