Betreff
Ausbaubeschluss für den zentralen Omnibusbahnhof Schwelm
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
045/2013
Aktenzeichen
StEB/Le
Art
Dringlichkeitsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 14.03.2013 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Aus- und Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofes wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungen und Kostenberechnungen durchzuführen und dem Rat der Stadt den abschließenden Durchführungsbeschluss in Form einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Im Hinblick auf diesen Beschluss ist folgendes festzuhalten:

  • Die aus dem Jahre 2011 stammende Kostenschätzung für die Tiefbauarbeiten wurde überprüft und in ihrer Gültigkeit aktualisiert.
  • Die dem o.g. Beschluss zugrundeliegenden Planungen wurden dieser Vorlage beigefügt.
  • Die Kostenschätzung für die Ãœberdachung wurden entsprechend der Din 276 überarbeitet und angeglichen.
  • Folgekosten sind für den tiefbaulichen Teil der Maßnahme nicht festzustellen.
  • Folgekosten für den hochbaulichen Teil der Maßnahme sind gering und bestehen in den Kosten für den Betrieb der zusätzlichen Beleuchtung der Ãœberdachungen. Diese Mehrkosten betragen etwa 4.500€ / Jahr.

Nach der Neuaufstellung bzw. der Aktualisierung der Kostenaufstellungen, die dieser Vorlage als Anlagen beigefügt sind, kann die Dringlichkeitsentscheidung erfolgen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Arbeiten zur Errichtung des zentralen Omnibusbahnhofes Schwelm am Bahnhofsvorplatz beauftragt. Grundlage der Ausführung sind die in der Vorlage 015/2013 dargestellten Planungen.

 

 

Datum: 26.03.2013

 

 

 

 

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               Jochen Stobbe                         Oliver Flüshöh

                Bürgermeister                          Ratsmitglied

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 26.03.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zum Ausbaubeschluss für den zentralen Omnibusbahnhof Schwelm zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 26.03.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zum Ausbaubeschluss für den zentralen Omnibusbahnhof Schwelm.