Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2009
Vorlage
039/2013
Aktenzeichen
3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NW hat die Stadt Schwelm zum Schluss jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 1 S. 3 GO NW in Verbindung mit § 37 GemHVO NW aus:

 

·        Gesamtergebnisrechnung,

·        Gesamtfinanzrechnung,

·        den Teilrechnungen,

·        der Bilanz,

·        dem Anhang inklusive dem Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und

·        dem Lagebericht.

 

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses (Bearbeitungsstand: 04.02.2013) ist gem. § 95 Abs. 3 S. 1 GO NW am 12.03.2013 durch den Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tag durch den Bürgermeister bestätigt worden. Gem. § 95 Abs. 3 S. 2 GO NW leitet der Bürgermeister nun den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

 

Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 bedient sich die örtliche Rechnungsprüfung Dritter als Prüfer. Die dafür gem. § 103 Abs. 5 GO NW notwendige Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.10.2012 erteilt.    

 

Nach Durchführung der in § 101 GO NW geregelten Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 in elektronischer Form beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.