Sachverhalt:
Die Vorlage 124/2012/2 wird durch diese ersetzt.
Der oben aufgeführte Beschluss gibt den Beratungsstand aus dem Sozialausschuss wieder.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Die Anlagen (Antrag der SPD vom 26.03.2012 sowie Ergänzungsantrag vom 04.09.2012 sind der Vorlage in digitaler Form nochmals beigefügt werden aber in Papierform nicht erneut versandt. Siehe hierzu auch die Vorlagen Nr. 124/2012 und 124/2012/1.
Mit Schreiben vom 26.03.2012 beantragt die SPD-Fraktion die baldmögliche Bildung eines Seniorenbeirates und die Einrichtung eines Seniorenbüros.
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit mit älteren Menschen bildetÂ
§ 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Altenhilfe -.
Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht:
- Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie von alten Menschen gewünscht wird,
- Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht,
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes,
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste,
- Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
- Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglichen.
Altenhilfe soll ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen und Vermögen geleistet werden, soweit im Einzelfall Beratung und Unterstützung erforderlich ist.
Die Aufgaben der Altenhilfe werden derzeit bei der Stadt Schwelm zentral im Fachbereich Familie und Bildung wahrgenommen bzw. koordiniert. Hier ist sowohl eine Seniorenberatungs- als auch eine Pflegeberatungsstelle eingerichtet.Â
Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Schwelm, die bereits seit 66 Jahren besteht, unterstützt die Stadt Schwelm hauptsächlich bei der Planung und Durchführung von geselligen, gesundheitlichen und kulturellen Veranstaltungsangeboten für ältere Menschen in Schwelm.
Weiterhin sorgt ein ebenfalls seit 66 Jahren eingerichteter ehrenamtlicher Sozialdienst dafür, dass die älteren Menschen in Schwelm über die bestehenden Angebote und Serviceleistungen informiert und auch zu einer Teilnahme an Aktivitäten motiviert werden.
Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft und die Koordination des ehrenamtlichen Sozialdienstes obliegt der Seniorenberatungsstelle.
Im Produkt 05.04.02. – Unterstützung von Senioren – stehen keine Haushaltsmittel für die im Antrag angesprochenen Aufgaben zur Verfügung. Die Kosten hierfür müssen ermittelt werden.
Mit Schreiben vom 04.09.2012 ergänzte die SPD-Fraktion ihren Antrag ( siehe Anlage ). Â
In der Sitzung des Sozialausschusses vom
23.10.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Bildung eines
Seniorenbeirates und Einrichtung eines Seniorenbüros basierend auf den
Eckpunkten des Konzeptes für den Behindertenbeirat vorzulegen. Im Konzept
sollen die Kosten und Synergieeffekte dargestellt werden.
Die SPD-Fraktion hat mit den Schreiben vom
26.03.2012 und 04.09.2012 folgendenÂ
Antrag gestellt:
1.
zur Wahrnehmung der Interessen von Seniorinnen und
Senioren und zur Beratung des Rates und seiner Ausschüsse baldmöglichst einen
Seniorenbeirat zu bilden, sowie
2. zum
Ausbau und zur Vernetzung bestehender
Angebote ein „Seniorenbüro“ als kommunales Kommunikations- und Beratungszentrum
einzurichten.
Die angesprochenen Schreiben der SPD-Fraktion liegen den Fraktionen aus den letzten Sitzungen bereits vor.
Zur Umsetzung dieses Antrages ist folgendes Grobkonzept vorgesehen:
v
Erstellung einer Satzung mit folgenden Eckpunkten:
·
Aufgabenbereiche und Ziele der Seniorenvertretung
·
Anzahl der Mitglieder und Zusammensetzung
·
Regelung der Mitwirkung in kommunalen Ausschüssen
·
Wahl und Konstituierungsform.
Grundlage hierfür bilden die Mustersatzung aus der Broschüre der Landesseniorenvertretung „Kommunale Seniorenvertretungen – Gründung leicht gemacht“ und die Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Sprockhövel. Die im Antrag der SPD-Fraktion dargelegten Satzungsinhalte werden hierbei ebenfalls berücksichtigt.Â
v
Wahl eines Seniorenbeirates mit Versammlungswahl                                          Analog der Bildung des Behindertenbeirates
werden hierbei alle Wahlberechtigten rechtzeitig öffentlich zu einer
Versammlung eingeladen, auf der die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
der Seniorenvertretung gewählt werden. Vorteile dieses Verfahrens sind die
relativ niedrigen Kosten und die Möglichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten,
sich noch einmal persönlich vorzustellen. Darüber hinaus ist eine solche
Versammlung eine gute Möglichkeit, einer breiten Öffentlichkeit noch einmal
Sinn und Zweck einer Seniorenvertretung zu erläutern. Weiterhin kann direkt
nach dieser Veranstaltung die neue Seniorenvertretung der Öffentlichkeit
präsentiert werden. Dieses Wahlverfahren wird in Städten in der Größenordnung
von Schwelm von der Landesseniorenvertretung als geeignet angesehen. Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
v
Einrichtung eines „Seniorenbüros“                                              Als Packende
einer aktiven, gestaltenden, kommunalen Altenpolitik wird u.a. nach dem IKOS
Gutachten von 2006/2007 auch eine funktionale Konkretisierung in Form von
„Seniorenbüros“ gesehen. Unter dem Arbeitsbegriff „Seniorenbüro“ geht es vor
allen darum, die derzeitige positive Personifizierung „der Altenpolitik“ durch
einen Struktureffekt zu ergänzen und eine konkrete Anlaufstelle für Senioren in
der jeweiligen Stadt zu schaffen. Altenpolitik soll als zentrale Funktion im
Rathaus wahrgenommen werden können. Es bedarf in der Regel mehr kleiner,
organisatorischer wie etikettierender Maßnahmen, um die Altenpolitik der Stadt
als eine Strukturmaßnahme von außen wahrzunehmen.                                    Die Aufgaben der Altenhilfe gem. § 71 SGB XII sind in der
Vorlage 124/2012/1 erläutert und werden derzeit im Fachbereich Familie und
Bildung bei der Stadt Schwelm wahrgenommen bzw. koordiniert. Insbesondere
handelt es sich um folgende Aufgabenfelder, die in ein Seniorenbüro eingegliedert
werden können:        - Senioren- und
Pflegeberatung                                                                - Servicestelle Ehrenamt / Ehrenamtlicher
Sozialdienst                      -
Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege         -
Rentenstelle                                                                          -
Koordinierungsstelle für Behindertenangelegenheiten
Bei der
Einrichtung eines „Seniorenbüros“ bietet es sich an, die zentrale Servicestelle
Ehrenamt dort zu integrieren, um Synergieeffekte u.a. bei der
notwendigen Werbung und Betreuung von Ehrenamtlichen zu erzielen. Weiterhin
könnte besser eine kontinuierliche Personalbesetzung dieser Stelle
gewährleistet werden, um die Bedeutung von ehrenamtlicher Tätigkeit aufzuwerten
. Bereits im IKOS Gutachten von 2006/2007 wurde als besondere Modelloption der
ehrenamtliche Sozialdienst der Stadt Schwelm herausgehoben. Die noch vorhandene
Struktur des so genannten Elberfelder Systems birgt in sich eine seltene und
hoch effektive Chance, wie die Zurechenbarkeit des Ehrenamtes auf Dauer
hochgehalten und weiterentwickelt werden kann.
Voraussetzung
ist jedoch, dass der derzeitige Personalanteil für die Servicestelle mit in das
Seniorenbüro übernommen wird.
Die
räumlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines „Seniorenbüros“ sind bei der
Stadt Schwelm im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Moltkestraße 26 gegeben und
ohne erheblichen Aufwand auch umzusetzen. Â
                                                                                                Â
v
Bestellung einer/eines kommunalen Seniorenbeauftragten                      Aufgabe der Seniorenvertretung ist es
im Allgemeinen, die Interessen und Belange der älteren und alten Menschen
wahrzunehmen und Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Seniorinnen
und Senioren in Schwelm zu entwickeln. Allein diese Aufgabenstellung wird auch
nach den Erfahrungen anderer Städte dazu führen, dass neue Aufgaben in der
Altenhilfe entstehen bzw. bestehende Aufgaben intensiver wahrgenommen werden.
Das bedeutet, dass mehr Aufgaben im Bereich der Altenhilfe anfallen werden. Es
ist daher wichtig, dass der Beirat bei der Durchführung von Ideen bzw.
Projekten eine zuverlässige Anbindung an die Verwaltung hat. Hierzu wird vom
Bürgermeister eine/ein Seniorenbeauftragte( r ) berufen als Bindeglied zwischen
der Verwaltung und dem Seniorenbeirat. Dieser Person obliegt die
Geschäftsführung des Seniorenbeirates in enger Abstimmung mit dem Seniorenbeirat
und die Leitung des Seniorenbüros. Eine Entlastung der Verwaltung durch
Ãœbertragung von Aufgaben auf den Seniorenbeirat ist nicht zu erwarten; soweit
sind in diesem Fall keine Synergieeffekte zu erzielen. Inwieweit
Synergieeffekte zukünftig genutzt werden können durch Übertragung auf bzw.
Wahrnehmung von Aufgaben durch den Seniorenbeirat, kann derzeit noch nicht
beurteilt werden. Â Â
Â
Kostenanalyse
Die Kosten eines Büroarbeitsplatzes setzen sich lt. KGST aus                         Â
·
Personalkosten
·
Sachkosten und
·
Gemeinkosten
zusammen.
Personalkosten
Für die Betreuung eines Seniorenbeirates
und auch des bereits gebildeten Behindertenbeirates wird zusätzliches Personal
benötigt. Allein für die Koordinierung der Behindertenangelegenheiten gehen
nach eigenen Erfahrungen sowie aus Nachbarstädten von einem Stellenbedarf von
mindestens 0,3 Stellen aus, so dass zusammen mit der Betreuung des
Seniorenbeirates von einem Personalbedarf von mindestens 0,5 Stellen auszugehen
ist. Die Personalkosten hierfür belaufen sich auf  ca. 31.300 €
(Verwaltungsbeamter, Besoldungsgruppe A 10).
Sachkosten
Die Berechnung durchschnittlicher
Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes ist kaum möglich. Die Ausstattung der
Büroarbeitsplätze ist örtlich sehr unterschiedlich, je nach wahrzunehmenden
Tätigkeiten und der organisatorischen Stellung des Stelleninhabers. Außerdem
hängen weitere Kosten z.B. Mieten, von den örtlichen Gegebenheiten ab. Fehlen
örtliche Berechnungen, wird eine Sachkostenpauschale von 9.700 € jährlich
empfohlen. Die Sachkostenpauschale setzt sich aus Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes (Raumkosten,
Geschäftskosten, Telekommunikationskosten) in Höhe von 6.250 € und IT-Kosten (Hardware, Software, Schulungen
u.a.) von 3.450 € zusammen.  Â
Gemeinkosten
Bei Büroarbeitsplätzen wird für
Gemeinkosten ein 20%iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten erhoben.
Ausgangskosten sind hierbei in der Regel die Personalkosten einer vollen
Stelle. Für die zu besetzende Stelle fallen Gemeinkosten in Höhe von 12.520 €
(20% von 62.300 €) an.
Zusammenstellung:
Die Kosten eines Büroarbeitsplatzes setzen sich lt. KGST-Mitteilung 1/2012           (Stand 2012/2013) wie folgt zusammen:
           Personalkosten                                                        31.300 €
           Sachkosten (Pauschalwert)                         9.700 €
           Gemeinkosten (20 % von Personalkosten)          12.520 €
           Kosten des Arbeitsplatzes im Jahr            53.520 €
Hinsichtlich der Sachkosten für einen Seniorenbeirat ist zusätzlich von jährlichen Sitzungsgeldern in Höhe von 1.000 € und Druckkosten von 500 € auszugehen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Stadtverwaltung den bisherigen Bereich der „Altenhilfe“ in ein „Seniorenbüro“ umzugestalten.
Die inhaltliche Diskussion zu den Ziffern 1 –3 des alten Beschlussvorschlages ( Satzung zu entwerfen – zeitnahe Versammlung zur Wahl eines Seniorenbeirates – Berufung einer/s Seniorenbeauftragten) wird in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses fortgesetzt.