Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2013
Vorlage
023/2013
Aktenzeichen
5.12 Sob
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.01.2013 beantragt die Werbegemeinschaft Schwelm e.V., vertreten durch die 1. Vorsitzende Daniela Weithe, die Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2013. Freigegeben werden sollen folgende Sonntage, 05.05.2013 und 13.10.2013 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten, sowie 15.12.2013 in Verbindung mit dem 3. Advent.

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden jährlich vier verkaufsoffene Sonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Öffnungszeit darf jeweils fünf Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Von der Freigabe der Sonn- und Feiertage sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen. In der Adventszeit sind drei Sonntage ausgenommen, so dass maximal ein verkaufsoffener Sonntag in dieser Zeit freigegeben werden kann.

 

Die Voraussetzungen zur Freigabe der beantragten verkaufsoffenen Sonntage sind insoweit erfüllt. Die geplanten Öffnungszeit für die Geschäfte ist jeweils der Zeitraum von 13 bis 18 Uhr.

Der Antrag stimmt ebenso mit der Grundssatzentscheidung des Rates überein, insgesamt nur drei Sonntage jährlich freizugeben.

 

Durch Erlass des Ladenöffnungsgesetzes NRW 2006 entfällt die zwingende Beteiligung der verschiedenen Interessenverbände. Aus eine freiwillige Beteiligung wurde verzichtet, da auch in diesem Jahr nicht mit anderen Stellungnahmen als in den Vorjahren gerechnet wird. Regelmäßig haben die Gewerkschaften die Freigabe abgelehnt und die Interessenverbände des Einzelhandels der Freigabe zugestimmt.

In den vergangenen Jahren hat der Rat die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage beschlossen.


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Für die Veröffentlichung fallen keine Kosten an.


 

Ordnungsbehördliche Verordnung

über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen vom 14.03.2013 (1 Seite)