Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zur Bildung eines Seniorenbeirates und Einrichtung eines Seniorenbüros
Vorlage
124/2012/2
Aktenzeichen
4/50-20 Kh
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.03.2012 beantragt die SPD-Fraktion die baldmögliche Bildung eines Seniorenbeirates und die Einrichtung eines Seniorenbüros.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit mit älteren Menschen bildet 

§ 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Altenhilfe -.

Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht:

  1. Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie von alten Menschen gewünscht wird,
  2. Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht,
  3. Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes,
  4. Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste,
  5. Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
  6. Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglichen.

Altenhilfe soll ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen und Vermögen geleistet werden, soweit im Einzelfall Beratung und Unterstützung erforderlich ist.

 

Die Aufgaben der Altenhilfe werden derzeit bei der Stadt Schwelm zentral im Fachbereich Familie und Bildung wahrgenommen bzw. koordiniert. Hier ist sowohl eine Seniorenberatungs- als auch eine Pflegeberatungsstelle eingerichtet. 

Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Schwelm, die bereits seit 66 Jahren besteht, unterstützt die Stadt Schwelm hauptsächlich bei der Planung und Durchführung von geselligen, gesundheitlichen und kulturellen Veranstaltungsangeboten für ältere Menschen in Schwelm.

Weiterhin sorgt ein ebenfalls seit 66 Jahren eingerichteter ehrenamtlicher Sozialdienst dafür, dass die älteren Menschen in Schwelm über die bestehenden Angebote und Serviceleistungen informiert und auch zu einer Teilnahme an Aktivitäten motiviert werden.

Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft und die Koordination des ehrenamtlichen Sozialdienstes obliegt der Seniorenberatungsstelle.

 

Im Produkt 05.04.02. – Unterstützung von Senioren – stehen keine Haushaltsmittel für die im Antrag angesprochenen  Aufgaben zur Verfügung. Die Kosten hierfür müssen ermittelt werden.

 

Mit Schreiben vom 04.09.2012 ergänzte die SPD-Fraktion ihren Antrag ( siehe Anlage ).  

 

In der Sitzung des Sozialausschusses vom 23.10.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Bildung eines Seniorenbeirates und Einrichtung eines Seniorenbüros basierend auf den Eckpunkten des Konzeptes für den Behindertenbeirat vorzulegen. Im Konzept sollen die Kosten und Synergieeffekte dargestellt werden.

Die SPD-Fraktion hat mit den Schreiben vom 26.03.2012 und 04.09.2012 folgenden  Antrag gestellt:

1.      zur Wahrnehmung der Interessen von Seniorinnen und Senioren und zur Beratung des Rates und seiner Ausschüsse baldmöglichst einen Seniorenbeirat zu bilden, sowie

2.      zum Ausbau und  zur Vernetzung bestehender Angebote ein „Seniorenbüro“ als kommunales Kommunikations- und Beratungszentrum einzurichten.

Die angesprochenen Schreiben der SPD-Fraktion liegen den Fraktionen aus den letzten Sitzungen bereits vor.

Zur Umsetzung dieses Antrages ist folgendes Grobkonzept vorgesehen:

v     Erstellung einer Satzung mit folgenden Eckpunkten:

·        Aufgabenbereiche und Ziele der Seniorenvertretung

·        Anzahl der Mitglieder und Zusammensetzung

·        Regelung der Mitwirkung in kommunalen Ausschüssen

·        Wahl und Konstituierungsform.

Grundlage hierfür bilden die Mustersatzung aus der Broschüre der Landesseniorenvertretung „Kommunale Seniorenvertretungen – Gründung leicht gemacht“ und die Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Sprockhövel. Die im Antrag der SPD-Fraktion dargelegten Satzungsinhalte werden hierbei ebenfalls berücksichtigt. 

v     Wahl eines Seniorenbeirates mit Versammlungswahl                                             Analog der Bildung des Behindertenbeirates werden hierbei alle Wahlberechtigten rechtzeitig öffentlich zu einer Versammlung eingeladen, auf der die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Seniorenvertretung gewählt werden. Vorteile dieses Verfahrens sind die relativ niedrigen Kosten und die Möglichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten, sich noch einmal persönlich vorzustellen. Darüber hinaus ist eine solche Versammlung eine gute Möglichkeit, einer breiten Öffentlichkeit noch einmal Sinn und Zweck einer Seniorenvertretung zu erläutern. Weiterhin kann direkt nach dieser Veranstaltung die neue Seniorenvertretung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dieses Wahlverfahren wird in Städten in der Größenordnung von Schwelm von der Landesseniorenvertretung als geeignet angesehen.                                          

v     Einrichtung eines „Seniorenbüros“                                                   Als Packende einer aktiven, gestaltenden, kommunalen Altenpolitik wird u.a. nach dem IKOS Gutachten von 2006/2007 auch eine funktionale Konkretisierung in Form von „Seniorenbüros“ gesehen. Unter dem Arbeitsbegriff „Seniorenbüro“ geht es vor allen darum, die derzeitige positive Personifizierung „der Altenpolitik“ durch einen Struktureffekt zu ergänzen und eine konkrete Anlaufstelle für Senioren in der jeweiligen Stadt zu schaffen. Altenpolitik soll als zentrale Funktion im Rathaus wahrgenommen werden können. Es bedarf in der Regel mehr kleiner, organisatorischer wie etikettierender Maßnahmen, um die Altenpolitik der Stadt als eine Strukturmaßnahme von außen wahrzunehmen.                                       Die Aufgaben der Altenhilfe gem. § 71 SGB XII sind in der Vorlage 124/2012/1 erläutert und werden derzeit im Fachbereich Familie und Bildung bei der Stadt Schwelm wahrgenommen bzw. koordiniert. Insbesondere handelt es sich um folgende Aufgabenfelder, die in ein Seniorenbüro eingegliedert werden können:           - Senioren- und Pflegeberatung                                                                     - Servicestelle Ehrenamt / Ehrenamtlicher Sozialdienst                         - Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege           - Rentenstelle                                                                                - Koordinierungsstelle für Behindertenangelegenheiten

Bei der Einrichtung eines „Seniorenbüros“ bietet es sich an, die zentrale Servicestelle Ehrenamt dort zu integrieren, um Synergieeffekte u.a. bei der notwendigen Werbung und Betreuung von Ehrenamtlichen zu erzielen. Weiterhin könnte besser eine kontinuierliche Personalbesetzung dieser Stelle gewährleistet werden, um die Bedeutung von ehrenamtlicher Tätigkeit aufzuwerten . Bereits im IKOS Gutachten von 2006/2007 wurde als besondere Modelloption der ehrenamtliche Sozialdienst der Stadt Schwelm herausgehoben. Die noch vorhandene Struktur des so genannten Elberfelder Systems birgt in sich eine seltene und hoch effektive Chance, wie die Zurechenbarkeit des Ehrenamtes auf Dauer hochgehalten und weiterentwickelt werden kann.

Voraussetzung ist jedoch, dass der derzeitige Personalanteil für die Servicestelle mit in das Seniorenbüro übernommen wird.

Die räumlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines „Seniorenbüros“ sind bei der Stadt Schwelm im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Moltkestraße 26 gegeben und ohne erheblichen Aufwand auch umzusetzen.                                                                                                         

v     Bestellung einer/eines kommunalen Seniorenbeauftragten                         Aufgabe der Seniorenvertretung ist es im Allgemeinen, die Interessen und Belange der älteren und alten Menschen wahrzunehmen und Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Seniorinnen und Senioren in Schwelm zu entwickeln. Allein diese Aufgabenstellung wird auch nach den Erfahrungen anderer Städte dazu führen, dass neue Aufgaben in der Altenhilfe entstehen bzw. bestehende Aufgaben intensiver wahrgenommen werden. Das bedeutet, dass mehr Aufgaben im Bereich der Altenhilfe anfallen werden. Es ist daher wichtig, dass der Beirat bei der Durchführung von Ideen bzw. Projekten eine zuverlässige Anbindung an die Verwaltung hat. Hierzu wird vom Bürgermeister eine/ein Seniorenbeauftragte( r ) berufen als Bindeglied zwischen der Verwaltung und dem Seniorenbeirat. Dieser Person obliegt die Geschäftsführung des Seniorenbeirates in enger Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und die Leitung des Seniorenbüros. Eine Entlastung der Verwaltung durch Ãœbertragung von Aufgaben auf den Seniorenbeirat ist nicht zu erwarten; soweit sind in diesem Fall keine Synergieeffekte zu erzielen. Inwieweit Synergieeffekte zukünftig genutzt werden können durch Ãœbertragung auf bzw. Wahrnehmung von Aufgaben durch den Seniorenbeirat, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.   

 

Kostenanalyse

Die Kosten eines Büroarbeitsplatzes setzen sich lt. KGST aus                           

·        Personalkosten

·        Sachkosten und

·        Gemeinkosten

zusammen.

 

Personalkosten

Für die Betreuung eines Seniorenbeirates und auch des bereits gebildeten Behindertenbeirates wird zusätzliches Personal benötigt. Allein für die Koordinierung der Behindertenangelegenheiten gehen nach eigenen Erfahrungen sowie aus Nachbarstädten von einem Stellenbedarf von mindestens 0,3 Stellen aus, so dass zusammen mit der Betreuung des Seniorenbeirates von einem Personalbedarf von mindestens 0,5 Stellen auszugehen ist. Die Personalkosten hierfür belaufen sich auf   ca. 31.300 € (Verwaltungsbeamter, Besoldungsgruppe A 10).

 

Sachkosten

 

Die Berechnung durchschnittlicher Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes ist kaum möglich. Die Ausstattung der Büroarbeitsplätze ist örtlich sehr unterschiedlich, je nach wahrzunehmenden Tätigkeiten und der organisatorischen Stellung des Stelleninhabers. Außerdem hängen weitere Kosten z.B. Mieten, von den örtlichen Gegebenheiten ab. Fehlen örtliche Berechnungen, wird eine Sachkostenpauschale von 9.700 € jährlich empfohlen. Die Sachkostenpauschale setzt sich aus Sachkosten eines  Büroarbeitsplatzes (Raumkosten, Geschäftskosten, Telekommunikationskosten) in Höhe von 6.250 € und  IT-Kosten (Hardware, Software, Schulungen u.a.) von 3.450 € zusammen.   

 

Gemeinkosten

Bei Büroarbeitsplätzen wird für Gemeinkosten ein 20%iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten erhoben. Ausgangskosten sind hierbei in der Regel die Personalkosten einer vollen Stelle. Für die zu besetzende Stelle fallen Gemeinkosten in Höhe von 12.520 € (20% von 62.300 €) an.

 

Zusammenstellung:

Die Kosten eines Büroarbeitsplatzes setzen sich lt. KGST-Mitteilung 1/2012            (Stand 2012/2013) wie folgt zusammen:

            Personalkosten                                                            31.300 €

            Sachkosten (Pauschalwert)                            9.700 €

            Gemeinkosten (20 % von Personalkosten)           12.520 €

            Kosten des Arbeitsplatzes im Jahr             53.520 €

 

Hinsichtlich der Sachkosten für einen Seniorenbeirat ist zusätzlich von jährlichen Sitzungsgeldern in Höhe von 1.000 € und Druckkosten von 500 € auszugehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt

1.      Eine Satzung für den Seniorenbeirat zu entwerfen

2.      Zeitnah eine Versammlung zur Wahl eines Seniorenbeirates analog des Behindertenbeirates einzuberufen

3.      Eine/einen Seniorenbeauftragten zu berufen

4.      Bei der Stadtverwaltung den bisherigen Bereich der „Altenhilfe“ in ein „Seniorenbüro“ umzugestalten.

Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.