Betreff
Verkehrskonzept Innenstadt und Einbahnstraßenregelung Bismarckstraße (Bürgerantrag gem. 24 GO NRW)
Vorlage
259/2012
Aktenzeichen
StEB/Sd
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Vorbemerkungen

In der AUS-Sitzung vom 13.11.2012 sind sowohl der Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 02.10.2012 (mit 1.333 Unterschriften) zur Wiederherstellung der alten Einbahnstraßenregelung Bismarckstraße (s. TOP 7.3; SV Nr. 213/2012/1) als auch die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 95 „Brauerei“ (s. TOP 7.1; SV Nr. 225/2012) behandelt worden. Nach eingehender Diskussion ist der Themenkomplex vom AUS einstimmig in den nächsten Sitzungszug vertagt worden. Es bestand ein großer Konsens, dass sowohl die Erkenntnisse und Empfehlungen des Verkehrsgutachters als auch die Diskussion um die Einbahnstraßenregelung in der Bismarckstraße im Zusammenhang zu betrachten sind. Die Verwaltung solle einen Vorschlag entwickeln.

 

Das Gutachterbüro StadtVerkehr aus Hilden hat drei Varianten der möglichen verkehrlichen Erschließung der Schwelmer Innenstadt entwickelt (s. Anlage 1). Allen drei Varianten ist gemein, dass für den Innenstadtbereich (also Bahnhofstraße, Kaiserstraße, Wilhelmstraße und dem Bürgerplatz/Brauereigasse/Untermauerstraße) die Einrichtung einer Tempo 30 – Zone mit rechts-vor-links-Regelung empfohlen wird.

 

Ebenso ist allen Varianten gemein, Abschnitte der Schul- und Römerstraße als verkehrsberuhigte Bereiche gemäß Zeichen 325 StVO auszubauen. Die Römerstraße soll zudem als Einbahnstraße ab dem Parkplatz der Sparkasse in Richtung Neumarkt erfolgen, ebenso eine Umfahrung nördlich des Pavillons am Neumarkt.

 

Unterschiede ergeben sich in den drei Varianten hinsichtlich der Verkehrsführung sowie der Verortung von Stellplatzflächen. Während die Varianten A und B die Abdeckung des Stellplatzbedarfs auf dem ehemaligen Brauereigelände darstellen, bringt Variante C auch das Parkhaus des Schwelm Centers mit in den Fokus.

 

Hinsichtlich der Verkehrsführung empfehlen die Varianten A und C die Beibehaltung der aktuellen Einbahnstraßenregelung in der Bismarckstraße. Variante A empfiehlt zudem die Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße umzudrehen (also Richtung Kaiserstraße) sowie die Schulstraße von Kaiserstraße in Richtung Bismarckstraße als Einbahnstraße einzurichten. Variante B empfiehlt die Rückumkehrung der Bismarckstraße in seinen alten Zustand.

 

Die Erstellung des Verkehrsgutachtens ist durch zwei Expertenworkshops (25.09.2012 sowie 23.10.2012) unter Moderation des Gutachterbüros durchgeführt worden. Neben Verwaltung/TBS, dem AUS-Vorsitzenden und seinen Stellvertretern, dem Architekten/Investor haben folgende Behörden/Verbände teilgenommen: Kreispolizeibehörde, Feuerwehr, WGS, GSWS, Haus + Grund .

 

Der Diskussionsprozess hat gezeigt, dass Variante A aus den verschiedensten Gründen keine Zustimmung findet. Variante C hat eine hohe Präferenz, steht aber unter dem Vorbehalt, dass eine aktive Einbindung des Parkhauses des Schwelm-Centers derzeit nicht garantiert werden kann. Auch Variante B hat eine hohe Präferenz erzielt und wäre gegenüber Variante C eher umsetzbar.

 

 

Feinkonzept (s. Anlage 2)

Als Ergebnis des geschilderten Diskussionsprozesses ist von den Gutachtern ein Feinkonzept erstellt worden, dass sich aus Elementen der Varianten B und C zusammensetzt:

 

·        Wiederherstellung der Einbahnstraßenregelung Bismarckstraße,

·        Tempo 30 – Zone mit rechts-vor-links-Regelung,

·        Bau einer Tiefgarage auf dem ehemaligen Brauereigelände,

·        Optionale Prüfung der Nutzungskapazitäten des Parkhauses des Schwelm-Centers,

·        Abschnitte der Schul- und Römerstraße als verkehrsberuhigte Bereiche,

·        Römerstraße ab Parkplatz der Sparkasse als Einbahnstraße in Richtung Neumarkt,

·        Umfahrung Neumarkt nördlich des Pavillons.

Die gutachterlich durchgeführte Leistungsfähigkeitsbewertung des Feinkonzeptes (ohne Parkhaus Schwelm-Center) kommt zu einem positiven Ergebnis. Der Qualitätsstufenwert „C“ nach Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS 2005/2009) wird nicht überschritten.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt das gutachterlich entwickelte Feinkonzept einen tragfähigen Lösungsvorschlag für die verkehrliche Entwicklung in der Schwelmer Innenstadt dar. Die Einrichtung einer Tempo 30 – Zone erwirkt reduzierte Fahrgeschwindigkeiten, eine Verbesserung von Haltesichtweiten sowie eine Reduktion von Unfällen und Lärmbelastungen. Die Aufenthalts- und Bewegungsqualität für Fußgänger wird  hierdurch erhöht.

 

 

Umsetzung

Hinsichtlich des im Gutachten vorgeschlagenen zeitlichen Stufenkonzeptes schlägt die Verwaltung jedoch einige Änderungen vor. Es wird vorschlagen, als Stufe 1 zuerst folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

·        Tempo 30 – Zone mit rechts-vor-links-Regelung für den Bereich innerhalb Bahnhofstraße, Kaiserstraße, Wilhelmstraße und dem Straßenzug Bürgerplatz/Brauereigasse/Untermauerstraße,

·        Wiederherstellung der Einbahnstraßenregelung Bismarckstraße.

·        Römerstraße ab Parkplatz der Sparkasse als Einbahnstraße in Richtung Neumarkt,

·        Umfahrung Neumarkt nördlich des Pavillons.

 

Diese Maßnahmen sollten zunächst durch reine Beschilderungs- und Markierungsarbeiten umgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, diese Maßnahmen ab März 2013 umzusetzen.

 

Mittelfristig sollte geprüft werden, ob einzelne Bereiche durch punktuelle bauliche Maßnahmen unterstützt werden müssen.

 

Die baurechtliche Absicherung der freien Stellplätze des Schwelm-Centers sowie der Bau einer privaten Tiefgarage auf dem ehemaligen Brauereigelände müssen zunächst durch private Akteure geregelt werden und sind somit seitens der Stadt Schwelm nicht direkt beeinflussbar. Dies gilt auch für den Vorschlag des Gutachters bzgl. einer neuen Zu- und Abfahrtsregelung des Parkhauses über die Gerichtstraße zur Bahnhofstraße.

 

Die Umgestaltungen von Schul- und Römerstraße zu verkehrsberuhigten Bereichen ist sicherlich mit baulichem Aufwand verbunden. Es empfiehlt sich, die Umgestaltungen erst nach Fertigstellung der geplanten Bauvorhaben auf dem ehemaligen Brauereigelände anzugehen.

 

Auch sollte die in Variante C empfohlene Einführung einer moderaten öffentlichen Parkplatzbewirtschaftung nicht als erste Priorität angegangen werden.

 

 

Kostenschätzungen:

 

ca. 3.000,- € für Tempo 30 – Zone Anfang- und Endbeschilderung an 5 Standorten

ca. 1.750,- € für Rechts-vor-links-Beschilderung an 5 Kreuzungen

ca. 2.500,- € für Einbahnstraßenänderung Bismarckstraße

ca.    350,- für Einbahnstraßenbeschilderung Römerstraße/Neumarkt

 

Summe ca. 7.600,- Euro (inkl. 19 % MwSt.)

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.      Der Rat der Stadt Schwelm beschließt das aus dem Endbericht der Verkehrsuntersuchung des Büro Stadtverkehr (Stand 19.11.2012) entwickelte Verkehrskonzept Innenstadt. Das Konzept beinhaltet im Wesentlichen die Einrichtung einer Tempo 30 – Zone mit rechts-vor-links-Regelung für den Bereich innerhalb Bahnhofstraße, Kaiserstraße, Wilhelmstraße und dem Straßenzug Bürgerplatz/Brauereigasse/Untermauerstraße sowie die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung von der Römerstraße Richtung Neumarkt.

2.      Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, entsprechend dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 02.10.2012 beantragt, die Wiederherstellung der alten Einbahnstraßenregelung der Bismarckstraße.

Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Nr. 1. und Nr. 2. aufgeführten Maßnahmen gemeinsam und zeitnah umzusetzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

12.01.01.521603

Bezeichnung

An TBS für Instandhaltung Straßen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

2013

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: