Betreff
3. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2013
Vorlage
257/2012
Aktenzeichen
3 La
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die 3. Änderungsliste zum Haushaltsplanenturf 2013 wurde vom 1. Beigeordneten und Stadtkämmerer am 20.12.2012 aufgestellt und bestätigt.

 

Der  Haushaltsplanentwurf  sah nach dem Stand der 2. Änderungsliste für das Haushaltsjahr 2013 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 58.693.100 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 68.505.282 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2013 auf – 9.812.182 €.

 

Durch Veränderungen aufgrund der 3. Änderungsliste ergeben sich Erträge in Höhe von 59.204.900 €, sowie Aufwendungen in Höhe von 68.109.232 €, somit verringert sich der Saldo des Ergebnisplanes für 2013 auf – 8.904.332 €, es ergibt sich also eine Verbesserung in Höhe von  907.850 €.

Nachfolgend die Darstellung der wesentlichsten Veränderungen:

 

In den Bereichen Hilfe zur Erziehung bzw. Eingliederungshilfe wurden ab 2014 jährliche Steigerungsraten von 8 % aufgrund des HzE – Berichts (Hilfe zur Erziehung) zu Grunde gelegt. Die bisherige Steigerungsrate von jährlich 2 % kann nur eingehalten werden, wenn verstärkt Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Dies setzt einen entsprechenden Ratsbeschluss voraus. 

 

Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde ab 2013 um jährlich 700.000 € erhöht. Er basiert weiterhin auf einem Hebesatz von 465 v. H. Nach aktuellem Kenntnisstand kann nunmehr von höheren Abrechnungsbeträgen für Vorjahre ausgegangen werden.

 

Weiterhin musste eine aktuelle Neuberechnung der Schlüsselzuweisungen nach der 2. Proberechnung zum GFG 2013, Stand Dezember 2012, vorgenommen werden. Für 2013 ergibt sich ein Minderertrag in Höhe von 72.600 €. Bei der Neuberechnung für die Folgejahre wurden hierbei auch die Auswirkungen des höheren Steueraufkommens bei der Gewerbesteuer berücksichtigt.

 

Gemäß Mitteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW, Stand 28.11.2012, reduzieren sich die Stärkungspaktmittel für 2013 ff. Für 2013 bedeutet dies einen Minderertrag in Höhe von 353.700 €.

 

Die Neuberechnung der Kreisumlage basiert auf einem Hebesatz für 2013 von 44,34 % (bisher 45,09 %) gemäß Kreistagsbeschluss vom 10.12.2012. Die Steuerkraftermittlung wurde entsprechend der 2. Proberechnung zum GFG 2013, Stand Dezember 2012, vorgenommen. Für 2013 ergibt sich gegenüber der bisherigen Berechnung ein Minderaufwand in Höhe von rd. 290.000 €.

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 beschlossen, dass Liquiditätskredite weiterhin für einen kurzfristigen Zeitraum aufgenommen werden. Auf eine langfristige Festlegung wurde zur Zeit verzichtet. Zudem ergeben sich auf Grund der Verschlechterungen in den Änderungslisten insbesondere für die Folgejahre höhere Fehlbedarfe bei den liquiden Mitteln. Der Ansatz der Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite wurde entsprechend angepasst.

 

Nach dem Stand der 3. Änderungsliste beträgt der verbleibende Fehlbedarf im Jahr 2016 rd. 4,1 Mio. €, im Jahr 2019 rd. 7,1 Mio. €.

Es sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich, um diese Lücke zu schließen und einen genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan zu erstellen.

 

Die  3. Änderungsliste nach dem Stand vom 20.12.2012 wird zur Kenntnisnahme beigefügt (Anlage 1).