Sachverhalt:
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Zu dem als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 13.11.2012 der SPD-Fraktion können nach Stellungnahme durch die Fachbereiche 4 und 5 folgende Informationen gegeben werden:
Produkt 06.02.03 „Öffentliche
Spielplätze“
Haushaltsstelle
06.02.03.521602, Instandhaltung Infrastrukturvermögen, Ansatz 2013: 272.500 €:
Es handelt sich um den Ansatz der TBS für die laufende Überprüfung und Instandhaltung der Spielplätze. Die "Spielplatzkolonne" der TBS führt die fortlaufenden, vorgeschriebenen Kontrollen auf den städt. Spielplätzen durch. Reinigungs- und kleinere Instandsetzungsarbeiten werden dabei sofort durchgeführt, bei größeren Defekten/Bedarfen wird dies entsprechend dokumentiert, ggfs. die Stelle abgesichert und die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Es ist jedoch nicht möglich, im Voraus zu bestimmen, welche Arbeit an welchem Spielplatz mit welchem Aufwand notwendig ist. Würden die TBS bei ihren Kontrollen zunächst nur feststellen und dokumentieren, dies dem FB 4 mitteilen, der dann entsprechende Angebote einholt und anschließend Aufträge zur Erledigung erteilt, steigert das nicht nur den Aufwand, sondern führt auch zu einer erheblichen Verzögerung bei der Durchführung notwendiger Instandhaltung.
Produkt 12.01.01
„Gemeindestraßen, -wege, -plätze
Haushaltsstelle
12.01.01.521606, Instandhaltung Verkehrszeichen u.ä., Ansatz 2013: 155.600 €:
Die
Prüfung des Mittelbedarfs erfolgte zuletzt im Juli 2012 aufgrund der von TBS
erbetenen Ansatzerhöhung für 2013. Da keine Erhöhung des Ansatzes erfolgte,
wird (nur noch) eine Aufgabenwahrnehmung in den Grenzen der Verkehrssicherungspflicht
durchgeführt !
Vom Ansatz entfallen 12.000 € auf Sachkosten und 143.600 € auf Kosten für Personal und Fahrzeuge der TBS. Mithin können bei ca. 5.500 Verkehrsschildern in Schwelm und Durchschnittskosten von ca. 400 € pro Schild pro Jahr ca. 30 Schilder ausgetauscht oder neu aufgestellt werden Hierbei handelt es sich lediglich um einen Orientierungswert !
Es wird auf die Berichtsvorlage 048/2011 „Weiterer Sachstandsbericht zu
den HSK-Prüfaufträgen“ – zu Nr. 6, Unterhaltung Verkehrszeichen im Bereich der
Gemeindestraßen: „Kein weiterer Konsolidierungsbeitrag, Prüfauftrag wird als
erledigt angesehen“ verwiesen.
Bei den Fremdkosten handelt es sich um Materialkosten
für Verkehrszeichen sowie Straßennamensschilder, Absperrpfosten und -schranken
und Fahrbahnmarkierungen. Die Veranlassung erfolgt hauptsächlich durch
Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO. Kostenträger ist die
Stadt als Straßenbaulastträger nach § 5 b StVG.
Die 1 %-ige Erhöhung erfolgt aufgrund des
Orientierungsdatenerlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des
Landes NW vom 13.7.2012.
Haushaltsstelle
12.01.01.521607, Instandhaltung Straßenbeleuchtung, Ansatz 2013: 337.600 €:
Es wird
auf die SV 226/2010 im AUS vom 18.11.2010 verwiesen:
Prüfauftrag
Unterhaltung und Energiekosten Straßenbeleuchtung
mit
Erläuterungen zum Personaleinsatz, zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der
Stadt Gevelsberg, -fehlenden- Einsparmöglichkeiten durch Contracting und zur –sukzessiven- Einführung der
LED-Technik.
Bei der
Haushaltsstelle werden die Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung des von
der Stadt betriebenen öffentlichen Straßenbeleuchtungsnetzes als Aufgabe zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dargestellt. Die
Straßenbeleuchtung ist somit kein Bestandteil der Straßenbaulast. Die
veranschlagten Mittel von 337.600 € teilen sich auf in 68.000 € für
Fremdleistungen (Material, Fremdfirmen) und 269.600 € für Personal- und
Kfz-Kosten. Es ist erstmals ein +„overhead-„Anteil von ca. 130.000 €
dargestellt.
Ein
Konsolidierungsbeitrag von 7.000 € p.a. durch eine Reduzierung der Beleuchtungszeiten
wurde ab 2011 umgesetzt. Im Interesse einer verbesserten Schulwegsicherung
erfolgte eine nochmalige Veränderung im Jahre 2012 (vgl. AUS- Mitteilung vom
31.1.2012).
Zum vorstehenden Konsolidierungsbeitrag wird nochmals auf die Berichtsvorlage 048/2011 „Weiterer Sachstandsbericht zu den HSK-Prüfaufträgen“ – zu Nr. 7 Unterhaltung im Bereich der Gemeindestraßen, verwiesen. Der –damalige- Prüfauftrag wurde als erledigt angesehen.
Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der Energiekosten im Bereich der Straßenbeleuchtung ( Umlageerhöhung EEG, „offshore-Zulage“, Erhöhung Netzentgelte pp.) - und zur Möglichkeit einer (Teil-) Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht sind in den Ausführungen der Verwaltung zum Konsolidierungsvorschlag Nr. 17 („20%-ige Kürzung der Sachaufwendungen“) ; u.a. mit Hinweis auf ein entsprechendes Modellprojekt der Stadt Hattingen, enthalten.
Haushaltsstelle
12.01.01.529100 "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen", Ansatz
2013: 141.200 €:
Hier
ist vorrangig der von der Stadt Schwelm zu tragende Allgemeininteressenanteil
an der Straßenreinigung in Höhe von 113.500 € dargestellt.
Die Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus § 5 Satz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung:
„Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Reinigung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Stadt Schwelm.“
Eine
Reduzierung dieses Anteils ist nur durch eine Änderung der vg. Satzung (z. B.
grundsätzliche Reduzierung der Reinigungsintervalle) möglich.
Der
Ansatz enthält weiterhin Ingenieurleistungen der TBS in Höhe von 27.700 € die
konkreten Produkten im Ergebnis- und Finanzplan nicht zugeordnet werden können,
wie z.B. Oberbauleitung für Erschließungsmaßnahmen Dritter, interne
Abstimmungen, Stellungnahmen zu straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Der
Ansatz beinhaltet auch die Personal- und Kfz-Kosten sowie (anteilig) die Umlage
des sog. Overhead ( rd. 12.000 €).
Die
1%-ige Erhöhung erfolgt aufgrund des Orientierungsdatenerlasses des
Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NW vom 13.07.2012