Betreff
Haushaltsberatungen 2013 - Schreiben der SPD-Fraktion vom 13.11.2012
Vorlage
253/2012
Aktenzeichen
3 La
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Zu dem als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 13.11.2012 der SPD-Fraktion können nach Stellungnahme durch die Fachbereiche 4 und 5 folgende Informationen gegeben werden:

 

Produkt 06.02.03 „Öffentliche Spielplätze“

Haushaltsstelle 06.02.03.521602, Instandhaltung Infrastrukturvermögen, Ansatz 2013: 272.500 €:

 

Es handelt sich um den Ansatz der TBS für die laufende Überprüfung und Instandhaltung der Spielplätze. Die "Spielplatzkolonne" der TBS führt die fortlaufenden, vorgeschriebenen Kontrollen auf den städt. Spielplätzen durch. Reinigungs- und kleinere Instandsetzungsarbeiten werden dabei sofort durchgeführt, bei größeren Defekten/Bedarfen wird dies entsprechend dokumentiert, ggfs. die Stelle abgesichert und die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

 

Es ist jedoch nicht möglich, im Voraus zu bestimmen, welche Arbeit an welchem Spielplatz mit welchem Aufwand notwendig ist. Würden die TBS bei ihren Kontrollen zunächst nur feststellen und dokumentieren, dies dem FB 4 mitteilen, der dann entsprechende Angebote einholt und anschließend Aufträge zur Erledigung erteilt, steigert das nicht nur den Aufwand, sondern führt auch zu einer erheblichen Verzögerung bei der Durchführung notwendiger Instandhaltung.

 

Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze

Haushaltsstelle 12.01.01.521606, Instandhaltung Verkehrszeichen u.ä., Ansatz 2013: 155.600 €:

 

Die Prüfung des Mittelbedarfs erfolgte zuletzt im Juli 2012 aufgrund der von TBS erbetenen Ansatzerhöhung für 2013. Da keine Erhöhung des Ansatzes erfolgte, wird (nur noch) eine Aufgabenwahrnehmung in den Grenzen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt !

Vom Ansatz entfallen 12.000 € auf Sachkosten und 143.600 € auf Kosten für Personal und Fahrzeuge der TBS. Mithin können bei ca. 5.500 Verkehrsschildern in Schwelm und Durchschnittskosten von ca. 400 € pro Schild pro Jahr ca. 30 Schilder ausgetauscht oder neu aufgestellt werden Hierbei handelt es sich lediglich um einen Orientierungswert !

Es wird auf die Berichtsvorlage 048/2011 „Weiterer Sachstandsbericht zu den HSK-Prüfaufträgen“ – zu Nr. 6, Unterhaltung Verkehrszeichen im Bereich der Gemeindestraßen: „Kein weiterer Konsolidierungsbeitrag, Prüfauftrag wird als erledigt angesehen“ verwiesen.

Bei den Fremdkosten handelt es sich um Materialkosten für Verkehrszeichen sowie Straßennamensschilder, Absperrpfosten und -schranken und Fahrbahnmarkierungen. Die Veranlassung erfolgt hauptsächlich durch Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO. Kostenträger ist die Stadt als Straßenbaulastträger nach § 5 b StVG.

 

Die 1 %-ige Erhöhung erfolgt aufgrund des Orientierungsdatenerlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NW vom 13.7.2012.

 

 

Haushaltsstelle 12.01.01.521607, Instandhaltung Straßenbeleuchtung, Ansatz 2013: 337.600 €:

 

Es wird auf die SV 226/2010 im AUS vom 18.11.2010 verwiesen:

Prüfauftrag Unterhaltung und Energiekosten Straßenbeleuchtung

mit Erläuterungen zum Personaleinsatz, zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Gevelsberg, -fehlenden- Einsparmöglichkeiten durch Contracting  und zur –sukzessiven- Einführung der LED-Technik.

Bei der Haushaltsstelle werden die Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung des von der Stadt betriebenen öffentlichen Straßenbeleuchtungsnetzes als Aufgabe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dargestellt. Die Straßenbeleuchtung ist somit kein Bestandteil der Straßenbaulast. Die veranschlagten Mittel von 337.600 € teilen sich auf in 68.000 € für Fremdleistungen (Material, Fremdfirmen) und 269.600 € für Personal- und Kfz-Kosten. Es ist erstmals ein +„overhead-„Anteil von ca. 130.000 € dargestellt.

 

Ein Konsolidierungsbeitrag von 7.000 € p.a. durch eine Reduzierung der Beleuchtungszeiten wurde ab 2011 umgesetzt. Im Interesse einer verbesserten Schulwegsicherung erfolgte eine nochmalige Veränderung im Jahre 2012 (vgl. AUS- Mitteilung vom 31.1.2012).

Zum vorstehenden Konsolidierungsbeitrag wird nochmals auf die Berichtsvorlage 048/2011 „Weiterer Sachstandsbericht zu den HSK-Prüfaufträgen“ – zu Nr. 7 Unterhaltung im Bereich der Gemeindestraßen, verwiesen. Der –damalige- Prüfauftrag wurde als erledigt angesehen.

 

Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der Energiekosten im Bereich der Straßenbeleuchtung ( Umlageerhöhung EEG, „offshore-Zulage“, Erhöhung Netzentgelte pp.) - und zur Möglichkeit einer (Teil-) Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht sind in den Ausführungen der Verwaltung zum Konsolidierungsvorschlag Nr. 17 („20%-ige Kürzung der Sachaufwendungen“) ; u.a. mit Hinweis auf ein entsprechendes Modellprojekt der Stadt Hattingen, enthalten.

 

 

 

 

Haushaltsstelle 12.01.01.529100 "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen", Ansatz 2013: 141.200 €:

 

Hier ist vorrangig der von der Stadt Schwelm zu tragende Allgemeininteressenanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 113.500 € dargestellt.

Die Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus § 5 Satz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung:

„Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Reinigung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Stadt Schwelm.“

Eine Reduzierung dieses Anteils ist nur durch eine Änderung der vg. Satzung (z. B. grundsätzliche Reduzierung der Reinigungsintervalle) möglich.

 

Der Ansatz enthält weiterhin Ingenieurleistungen der TBS in Höhe von 27.700 € die konkreten Produkten im Ergebnis- und Finanzplan nicht zugeordnet werden können, wie z.B. Oberbauleitung für Erschließungsmaßnahmen Dritter, interne Abstimmungen, Stellungnahmen zu straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Der Ansatz beinhaltet auch die Personal- und Kfz-Kosten sowie (anteilig) die Umlage des sog. Overhead ( rd. 12.000 €).

 

Die 1%-ige Erhöhung erfolgt aufgrund des Orientierungsdatenerlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NW vom 13.07.2012