Betreff
a) 6. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
230/2012/1
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 25.09.2012 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und     –kalkulation der Abfallgebühren 2013 zugestimmt (sh. Vorlage 183/2012). Auf dieser Grundlage wurde mit Vorlage 230/2012 der 6. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm vorgelegt.

 

Der der Vorlage 230/2012 beigefügte Satzungsentwurf beinhaltet folgende Gebührensätze:

 

                   Bioabfall 60 – 240 Liter (Abfuhr 14tägig)                   0,98 € / L

                   Restabfall 30 – 240 Liter (Abfuhr 14tägig)                   2,00 € / L

                   Restabfall 1.100 Liter (Abfuhr 14tägig)                   1,21 € / L

 

Die Gebührensätze basieren auf Entsorgungskosten an den Kreis des Vorjahres. Bis zur Erstellung des der Vorlage 230/2012 beigefügten Satzungsentwurfs lagen keine Informationen über eine Änderung der Entsorgungskosten vor. Zwischenzeitlich wurden vom Kreis die zur Beratung in den dortigen politischen Gremien eingebrachten Gebührensätze für Entsorgung mitgeteilt:

 

                   Restabfallentsorgung                    180,00 € / t                   Vorjahr: 170,00 € / t                  +   5,88 %

                   Sperrabfallentsorgung                    170,00 € / t                   Vorjahr: 160,00 € / t                  +   6,25 %

                   Bioabfallentsorgung                     70,00 € / t                   Vorjahr:   60,00 € / t                  + 16,67 %

 

Die Grundgebühr wird um 0,15 € / Einwohner erhöht; dies wirkt sich wegen rückläufiger Einwohnerzahlen jedoch nicht auf die Kosten aus. Für Altpapiervermarktung wird wie ursprünglich geplant in 2013 ein Betrag von 20,00 € / t erstattet.

Der Kostenvergleich der Wirtschaftsrechnungen 2012 / 2013 wurde angepasst und ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Aus den höheren Entsorgungsgebühren resultiert eine Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Kalkulation von rd. 69.000,00 €, die durch die Einrechnung eines Überdeckungsausgleichs aus der Nachkalkulation 2011 um rd. 33.000,00 € reduziert werden kann. Die verbleibenden Mehrkosten von rd. 36.000,00 € wirken sich auf die Gebührensätze für Restabfall-Großbehälter und für Bioabfall mit jeweils 0,04 € negativ aus.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation wurden – den erwarteten Beschluss des Kreistages über die Gebührensätze für die Entsorgung vorwegnehmend – überarbeitet und sind dieser Vorlage als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt. Aufgrund der Neuberechung ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2012

Gebührensatz

2013

Veränderung

 

€/L

€/L

€/L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,99

2,00

+ 0,01

+ 0,50

Bioabfall 60 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

0,93

1,02

+ 0,09

+ 9,68

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,11

1,25

+ 0,14

+ 12,61

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,22

2,50

+ 0,28

+ 12,61

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,56

0,63

+ 0,07

+ 12,50

 

 

Die Beispielberechnung für den Musterhaushalt (4 Personen, 60-Liter-Restabfallbehälter, 60-Liter-Bioabfallbehälter) stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

Gebühren

2012

2013

Veränderung

Restabfall

              119,40 €

             120,00 €

+ 0,60 €

Bioabfall

                55,80 €

               61,20 €

+ 5,40 €

Abfall gesamt

              175,20 €

             181,20 €

+ 6,00 €

 

Die neu ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet. Die der Vorlage 230/2012/1 beigefügten Anlagen ersetzen die Anlagen zur Vorlage 230/2012.

Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Beschluss über die Gebührenbedarfsberechnung und       -kalkulation vom 25.09.2012 aufzuheben und die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation in der Fassung der Vorlage 230/2012/1 zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf des 6. Nachtrages zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm in der Fassung der Vorlage 230/2012/1 wird mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 6. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 230/2012/1 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.    Der dieser Gebührenfestssetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung und       –kalkulation wird zugestimmt.

3.    Der Beschluss über die Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2013 gemäß Vorlage 183/2012 vom 25.09.2012, TOP 9, wird aufgehoben.

4.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.