b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 25.09.2012
hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und    –kalkulation der Abfallgebühren 2013
zugestimmt (sh. Vorlage 183/2012). Auf dieser Grundlage wurde mit Vorlage
230/2012 der 6. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der
Stadt Schwelm vorgelegt.
Der der Vorlage 230/2012
beigefügte Satzungsentwurf beinhaltet folgende Gebührensätze:
                  Bioabfall 60 – 240 Liter
(Abfuhr 14tägig)                  0,98 €
/ L
                  Restabfall 30 – 240 Liter
(Abfuhr 14tägig)                  2,00 €
/ L
                  Restabfall 1.100 Liter
(Abfuhr 14tägig)                  1,21 €
/ L
Die
Gebührensätze basieren auf Entsorgungskosten an den Kreis des Vorjahres. Bis
zur Erstellung des der Vorlage 230/2012 beigefügten Satzungsentwurfs lagen
keine Informationen über eine Änderung der Entsorgungskosten vor.
Zwischenzeitlich wurden vom Kreis die zur Beratung in den dortigen politischen
Gremien eingebrachten Gebührensätze für Entsorgung mitgeteilt:
                  Restabfallentsorgung
                  180,00 € / t                  Vorjahr: 170,00 € / t                 +  5,88 %
                  Sperrabfallentsorgung
                  170,00 € / t                  Vorjahr: 160,00 € / t                 +  6,25 %
                  Bioabfallentsorgung                   70,00 € / t                  Vorjahr:  60,00 € / t                 +
16,67 %
Die Grundgebühr wird um 0,15 € / Einwohner erhöht; dies wirkt sich
wegen rückläufiger Einwohnerzahlen jedoch nicht auf die Kosten aus. Für
Altpapiervermarktung wird wie ursprünglich geplant in 2013 ein Betrag von 20,00
€ / t erstattet.
Der Kostenvergleich der Wirtschaftsrechnungen 2012 / 2013 wurde
angepasst und ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Aus den höheren Entsorgungsgebühren resultiert eine Kostensteigerung
gegenüber der ursprünglichen Kalkulation von rd. 69.000,00 €, die durch die
Einrechnung eines Ãœberdeckungsausgleichs aus der Nachkalkulation 2011 um rd.
33.000,00 € reduziert werden kann. Die verbleibenden Mehrkosten von rd.
36.000,00 € wirken sich auf die Gebührensätze für Restabfall-Großbehälter und
für Bioabfall mit jeweils 0,04 € negativ aus.
Die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation wurden – den erwarteten
Beschluss des Kreistages über die Gebührensätze für die Entsorgung
vorwegnehmend – überarbeitet und sind dieser Vorlage als Anlage 2 und Anlage
3 beigefügt. Aufgrund der Neuberechung ergeben sich folgende Gebührensätze:
|
Gebührensatz 2012 |
Gebührensatz 2013 |
Veränderung |
|
|
€/L |
€/L |
€/L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
1,99 |
2,00 |
+ 0,01 |
+ 0,50 |
Bioabfall 60 – 240 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
0,93 |
1,02 |
+ 0,09 |
+ 9,68 |
Restabfall 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
1,11 |
1,25 |
+ 0,14 |
+ 12,61 |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)
|
2,22 |
2,50 |
+ 0,28 |
+ 12,61 |
Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)
|
0,56 |
0,63 |
+ 0,07 |
+ 12,50 |
Die Beispielberechnung für den Musterhaushalt (4 Personen,
60-Liter-Restabfallbehälter, 60-Liter-Bioabfallbehälter) stellt sich nunmehr
wie folgt dar:
Gebühren |
2012 |
2013 |
Veränderung |
Restabfall |
             119,40
€ |
            120,00
€ |
+ 0,60 € |
Bioabfall |
               55,80
€ |
              61,20
€ |
+ 5,40 € |
Abfall gesamt |
             175,20
€ |
            181,20
€ |
+ 6,00 € |
Die neu ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten
Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet. Die der Vorlage 230/2012/1
beigefügten Anlagen ersetzen die Anlagen zur Vorlage 230/2012.
Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Beschluss über die
Gebührenbedarfsberechnung und     Â
-kalkulation vom 25.09.2012 aufzuheben und die Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation in der Fassung der Vorlage 230/2012/1 zu beraten und zu
beschließen. Der Entwurf des 6. Nachtrages zur Gebührensatzung für die
Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm in der Fassung der Vorlage 230/2012/1
wird mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 6. Nachtrag zur Gebührensatzung für die
Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage
230/2012/1 beigefügten Entwurf beschlossen.
2. Der dieser Gebührenfestssetzung zugrundeliegenden
Gebührenbedarfsberechnung und     Â
–kalkulation wird zugestimmt.
3. Der Beschluss über die Zustimmung zur
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2013 gemäß Vorlage 183/2012 vom
25.09.2012, TOP 9, wird aufgehoben.
4. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss (zu b):
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm macht
keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.