Sachverhalt:
Der von der Verwaltung aufgestellte Jahresabschluss 2008 in der Fassung vom 15.08.2012 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften geprüft.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.10.12 hat der Ausschuss den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung unverändert übernommen und das Ergebnis der Prüfung in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Außerdem hat der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss 2008 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und dem Bürgermeister für den genannten Jahresabschluss eine vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.092.527,33 €. Da die Ausgleichrücklage zu Stichtag 31.12.08 einen Bestand in Höhe von 11.635.507,02 € ausweist, kann demnach die Deckungslücke aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Durch die Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage zur Deckung des Jahresfehlbetrages 2008 reduziert sich diese um 5.092.527,33 € auf nunmehr 6.542.979,69 €.
Der Jahresabschluss 2008 in der Fassung vom 15.08.12 ist dieser Vorlage als Anlage 1 in elektronischer Form beigefügt. Die zusätzlich gewünschten Papierexemplare wurden den Fraktionen zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat der Stadt Schwelm stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss 2008 in der Fassung vom 15.08.2012 gem. §
96 Abs. 1 GO S. 1 GO NRW fest.
2. Die Ratsmitglieder erteilen dem
Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW für den Jahresabschluss 2008 eine
vorbehaltlose Entlastung.
3. Der für 2008 ermittelte
Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.092.527,33 € wird durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt.